Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 15:06
zuletzt bearbeitet am 11. Januar 2016, um 15:14
Interpretiere die Smilies dahinter, Johnny...da erkennst du, das es nicht wirklich ernst gemeint war, auch wenn sicherlich ein Körnchen Wahrheit drin steckt...
...denn in manch anderem Land wird, ob ich das gut heiße oder nicht, für teilweise viel leichtere Vergehen eine viel härtere Strafe ausgesprochen. Von den Bedingungen in den jeweiligen Ländern mal ganz abgesehen.
Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 15:12
@ Dagwood
Das traurige ist, oder vielleicht auch manchmal zum Glück, das mit Sicherheit nicht immer die volle Härte angewandt wird.
Richter haben da immer einen gewissen Ermessenspielraum, von irgendwelchen "mildernen" Umständen ganz zu schweigen.
Und das ist FAKT, denn in den seltensten Fällen wird die höchstmögliche, was mit der vollen Härte des Gesetzes gleich zu setzen wäre, Strafe ausgesprochen.
Ex-Stubenhocker #186, 11. Januar 2016, um 15:14
ok, Dagwood. Wenn du meinst, durch solche Wiedergabe von Ereignissen heute irgendetwas Positives für Flüchtlinge zu erreichen, wenn du meinst, damit ein Kippen der Stimmung bei auch nur einem einzigen Menschen (-freund) aufhalten zu können, dann sollst du Recht behalten!
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 15:16
Angela Merkel hat aber von der vollen Härte des Rechtsstaates gesprochen.
Nicht von Höchststrafen vor Gericht, als Ausdruck härtester juristischer Vorgehensweise.
Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 15:19
zuletzt bearbeitet am 11. Januar 2016, um 15:24
Habe ich von Angelika Merkel gesprochen??
Mal abgesehen davon, das auch das nicht immer angewandt wird und die Judikative ein Teil des "Rechtstaates" ist, ebenso wie die Legislative und Exikutive (oder wie immer das auch heißen mag).
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 15:20
Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, das der Staat - der mehr ist als Richter und Gesetzesurteile - stehts mit aller Härte vorgeht.
Es klingt natürlich erst einmal nach einem entschlossenen Politikerspruch, der aber nur eine Selbstverständlichkeit wiedergibt, die ihm nur Spott und Häme einbringen kann.
Ex-Stubenhocker #186, 11. Januar 2016, um 15:24
Warum muss man das eigentlich so kompliziert ausdrücken? Warum sagt sie nicht einfach: "Jeder schutzbedürftige und schutzwürdige Mensch in Deutschland wird mit allen Mitteln, die unser Rechtsstaat hergibt, auch geschützt werden!" Wer könnte da noch dagegen sein?
Und falls euch dieser Satz auch so begeistert: Danke, ich bin zu alt für das Amt!
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 15:24
Ein Ermessensspielraum für Richter wäre furchtbar. Dieser Ermessensspielraum würde eine Begründung des Urteils ja hinfällig machen.
Was im Ermessen liegt, braucht nicht begründet werden.
Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 15:29
Mmhh...wenn er so furchtbar ist, wie setzt er dann das Strafmass fest, denn in den meisten Fällen sind die Möglichkeiten immer bei einem Strafmass von - bis gegeben.
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 15:29
John, der Satz ist Unfug !
Jeder Mensch hier in Deutschland, hat das Recht auf Schutz in vollem Umfang, das der Rechtsstaat zu bieten hat.
Denn wer will in einem demokratischen Rechtsstaat festlegen, wer "schutzbedürftig" und "schutzwürdig" ist. Gibt es auch Menschen die das nicht sind ?
Selbst einem Massenmörder gilt der Schutz des Rechtsstaates vor Lynchjustiz und anderen Verbrechen. Der Staat hat auch während der Haftzeit und danach in vollem Umfang für den Schutz zu sorgen.
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 15:32
Kartenvernichter, der Richter muss sein Urteil begründen und sich an die Gestze halten. Ein Ermessensspielraum, indem der Richter frei nach Ermessen ohne Angabe von Gründen ein Urteil fällt, gibt es nicht.
Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 16:06
Natürlich muss er das, dennoch sieht die Gesetzgebung in den meisten Fällen "Spielräume" von/bis vor. Beispiel:
"
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Lese...bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe...
Nirgendwo steht explizit ein fester Zeitraum oder Summe. Sicherlich gibt es "Grundsatzurteile, Fallbeispiele, etc.", aber sie sind nicht bindend.
Warum er das Strafmass in einer gewissen Höhe innerhalb dieses "Spielraumes" festlegt, hat er zu begründen.
Dennoch sind Richter auch nur Menschen, die gewisse Kriterien in der Urteilsfindung unterschiedlich beurteilen/auslegen, so das theoretisch für das gleiche Vergehen zwei unterschiedliche Richter zwei unterschiedliche Urteile innerhalb dieses "Ermessensspielraumes", das ihnen das Gesetzt vorgibt, fällen können.
Man spricht auch nicht umsonst von "milden oder strengen" Richtern.
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 16:21
zuletzt bearbeitet am 11. Januar 2016, um 16:22
Wenn es für ein Verbrechen ein Strafmaß von 2-5 Jahren oder ähnliche Zeiträume gibt, ist das noch lange kein Ermessensspielraum.
Hier wird dem Gericht nur die Möglichkeit gegeben Motiv, Tathergang, Schwere der Schuld und sonstige Umstände von Fall zu Fall genau abzuwägen und innerhalb des vorgegebenen Strafmaßes ein Urteil zu fällen.
Das richterliche Ermessen beschränkt sich darauf, zu entscheiden, ob durch Gerichtsbescheid oder mündliche Verhandlung entschieden wird.
Ex-Stubenhocker #186, 11. Januar 2016, um 16:23
Oh je, da will man jemand entgegen kommen, und doch kommt nur Unfug heraus. Dann bemühe dich mal selbst um eine ununfugige Formulierung, du Klugtopf (vielleicht meine Wortschöpfung, keine Ahnung; im Duden steht sicher ein Synonym)! Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass Frau Merkel allen in Deutschland lebenden Menschen gerecht werden will, aber auch an ihren Schutz denkt. Und nun versuche, einen überzeugenden Satz zu kreieren, was sie sagen könnte. "Wir schaffen das" reicht momentan nicht. Also bitte! Probier es mal mit konstruktiver Verbalakrobatik.
Kartenvernichter, 11. Januar 2016, um 16:28
Sinnlos....CU
steffekk, 11. Januar 2016, um 16:33
John sei doch mal kreativ und überleg dir wirklich einen Satz dafür.
Ex-Stubenhocker #186, 11. Januar 2016, um 17:48
Warum ich? Oben steht ja mein Satz! Und wer den als Unfug bezeichnet, der soll halt kreativ einen anderen präsentieren. Ansonsten lassen wir es halt bei "Wir schaffen es!" Wenns reicht für Merkel, um politisch zu überleben!
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 17:57
zuletzt bearbeitet am 11. Januar 2016, um 17:57
Jeder Mensch hat das Recht auf den vollen Umfang des Schutzes durch den Rechtsstaat hier in Deutschland.
Eine vorherige Überprüfung wer überhaupt "schutzbedürftig oder g a r überhaupt "schutzwürdig" ist, wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Ex-Stubenhocker #184303, 11. Januar 2016, um 18:08
wie ihr euch gegenseitig schult!
hinein in ein labyrinth aus gleichen worten (setzlinge), aber die maxime der freiheit im gestrüpp noch spüren.
Ex-Stubenhocker #157894, 11. Januar 2016, um 18:11
Äh, ...ja, ...genau ...wollte ich gerade auch schreiben.
Ex-Stubenhocker #184303, 11. Januar 2016, um 18:11
ach, in chinatown (ny) hängen die knusprigen enten nur aus folklore für die touristen im schaufenster.
Ex-Stubenhocker #184303, 11. Januar 2016, um 18:13
im gegentum, ace!