Unterhaltung: kennt sich hier jemand mit der versteuerung von geldern aus ehrenamtlichen tätigkeiten aus?

mmaker, 01. November 2016, um 19:29

Halley,

die meisten inklusive Dir und mir sind in diesem Fall aber auch extrem willige Opfer ;)

sweetyyyy01, 01. November 2016, um 20:31

hmmmmmm... ich stehe ja zu meinem hexen-dasein,aber dass es solche auswirkungen haben soll... 😄
ich habe ein sehr gutes gefühl,dass ich morgen durch eine sehr liebe freundin,noch genauere infos bekommen werde 😙

zigarre, 01. November 2016, um 20:38

immer wieder niedlich, ich setz doch nich meine weiblichen reize ein , nie nich

Ex-Stubenhocker #166947, 02. November 2016, um 04:21

so ganz verstehe ich die Frage nicht,entweder ist das ein Ehrenamt oder ein nebenjob ......für mich ist ein Ehrenamt eine unentgeltliche Tätigkeit wo höchstens die Fahrtkosten erstattet werden sollen

Ex-Stubenhocker #157894, 02. November 2016, um 10:58

Quatscher, du schreibst nur Blödsinn. Wieso nimmt der Steuerberater mehr Geld als den Betrag, der über der Freigrenze liegt ?
Schon einmal beim Steuerberater überhaupt gewesen ?

Ob man sich da nun beraten lässt oder nicht spielt keine Rolle. Der Steuerberater hat feste Sätze, die Gebührenverordnung ist aber nicht in Stein gemeißelt, man kann durch Verhandlungen einen niedrigeren Beitrag erzielen, besonders wenn man langjährig dabei ist und mit der ganzen Verwandtschaft.

Die "Beratungskosten" durch den Steuerberater lassen sich ebenfalls absetzen.

Feee, 02. November 2016, um 14:23

Beide keine Ahnung

Ich bezahl beim Steuerberater für eine Auskunft die den Werdegang der Angelegenheit betrifft und da ist doch überhaupt von keiner Summe die rede.

Feee, 02. November 2016, um 14:28

Ausserdem holt sich doch kein Mensch eine Âuskunft von dem er sich doch beraten lassen will und bezahlt für diesen Blödsinn auch noch, oh je...

Ex-Stubenhocker #85097, 02. November 2016, um 14:32
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Feee, 02. November 2016, um 14:40

@sweetyyyy01

die beste Empfehlung die du auch nutzen solltest wär mit deinem kompletten Anliegen dir einen Termin bei dem Steuersachbearbeiter geben zu lassen der die ganze Angelegenheit eh auf den Tisch bekommt ( und das ist Kostenlos )und dir seine Tipps des ausfüllens der Steuerunterlage fachgerecht anhörst.

ich hab auf diese weise schon eine menge Geld gespart und sogar noch coole Tipps mit erfolg bekommen

Feee, 02. November 2016, um 14:44

und @Watcher hat absolut kein blassen schimmer davon was er in bezug hier schreibt, 😄
ER VERWECHSET DAS MIT DEM TYP VON FC BAYERN

Ex-Stubenhocker #157894, 02. November 2016, um 14:45
zuletzt bearbeitet am 02. November 2016, um 14:47

Du ja quatscher, ich nicht! 😋

Ich kenne niemanden, der einen Steuerberater aufsucht um sich nur Rat zu holen.

Da wäre das Finanzamt der richtige Ansprechpartner und
k o s t e n l o s obendrein. Besonders in dem Fall, wo jemand noch selbst seine Einkommenssteuerklärung erstellt.

Hat man aber einen Steuerberater der die Einkommenssteuererklärung erstellt, ist die Beratung kostenlos. Der ist sogar verpflichtet zu erklären was, wie, wo und wann absetzbar ist und was nicht.

Die Kosten für den Steuerberater lassen sich ebenfalls absetzen.

Feee, 02. November 2016, um 15:51

genau, frag ihn mal....
au weia, wenn das jetzt nichtmal richtig weh getan hat Herr Watcher

Feee, 02. November 2016, um 15:53

sich im Abfalleimer als Obenschwimmer noch den weg nach unten suchen machen doch nur Sporen oder nicht?

Schlumpfie, 04. November 2016, um 18:15

Es wurde ja fast alles schon richtig gesagt. Bis 2400 Euro hast du einen Freibetrag weil du im pädagogischen Bereich tätig bist. Allerdings nur dann, wenn diese Tätigkeit nicht mehr als 1/3 Aufwand benötigt, als wie Du im Hauptberuf tätig bist.Der darüber liegende Teil wird dann ganz normal als Einkommen versteuert. In deinem Fall müsstest du also noch 500 Euro versteuern.

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