picco, 20. Mai 2017, um 13:58
NuLos...von mir liest Du eigentlich auch selten hier etwas (ausser Fußball)aber dieser Thread kann man doch nicht richtig ernst nehmen...und wie Du es doch richtig erkannt hast...für Beschimpfungen ...übelster Art gibt es das Kontaktformular...weißt Du ich bin seit 2010 hier und hab 4 Leute gesperrt...im übrigen spiel ich auch sehr viel real...und auch dort wird gemekkert und gepöbelt...und wenn ich hier an den Schreiberling denke,der diesen Thread eröffnet hat...sry...da wundert es mich,dass er hier immer noch spielen darf,,,dazu können Akliba und ich Dir eine Menge schreiben
Ex-Stubenhocker #193538, 20. Mai 2017, um 14:09
...die meisten Beleidigungen treffen den Betroffenen dann, wenn etwas dran ist...
Dottir, 20. Mai 2017, um 14:36
zuletzt bearbeitet am 20. Mai 2017, um 14:36
Das Staatsanwälte damit überfordert sind stimmt so nicht. Verfahren werden aus ganz anderen Gründen nicht eingeleitet.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn jemand Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Ist er auch Geschädigter der Tat – hier also der Beleidigte – dann kann er gleichzeitig mit einem Strafantrag zum Ausdruck bringen, dass er die Verfolgung des Täters wünscht. Im Falle der Beleidigung ist der Strafantrag sogar zwingend erforderlich, damit die Tat verfolgt werden kann (§ 194 StGB). Da die Polizei Anzeigeerstatter immer gleich befragt, ob mit der Anzeige auch Strafantrag gestellt werden soll, liegt ein entsprechender Antrag in der Regel vor.Von der Polizei werden Beleidigungsverfahren als Bagatelle behandelt – aufwändige Ermittlungen werden in der Regel nicht durchgeführt, Zeugenvernehmungen sind eher die Ausnahme. Auch der Beschuldigte wird in den meisten Fällen nicht zur Beschuldigtenvernehmung geladen, sondern schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Sache an die Amtsgericht abgegeben. Dort wird nach Aktenlage entschieden. Welchen Weg das Verfahren nun geht, hängt vom Einzelfall ab.
Nicht selten werden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und gleichzeitig auf den Privatklageweg verwiesen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass ein staatliches Strafverfolgungsinteresse nicht vorliegt und dass der Geschädigte, wenn er die Tat verfolgt wissen will, dies im Wege der Privatklage durchsetzen muss. Da kaum jemand den beschwerlichen Weg der Privatklage geht, ist das Verfahren für den Beschuldigten meistens erledigt.
In Betracht kommt häufig auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO. Auch diese Einstellung ist für den Beschuldigten faktisch folgenlos – da der Geschädigte gegen diese Einstellung keine Rechtsmittel einlegen kann, ist die Sache für den Beschuldigten nach einer Einstellung nach § 153 StPO erledigt.
Dieser punkt ist der am meisten angewandte Fall.
Dottir, 20. Mai 2017, um 14:43
Achso, um die realen Täter kümmern sich die Staatsanwälte schon sehr gewissenhaft, keine Sorge Watcher....auch ganz ohne deine Alternative für Dumme.
Dottir, 20. Mai 2017, um 14:48
Nun noch zu Nulos.... Üble Nachrede ist auch ein Straftatbestand. Auch dieser könnte verfolgt werden. Die Unterstellung von Geisteskrankheiten, so wie von dir mehrfach erbracht, erfüllen den Tatbestand der üblen Nachrede. Gossenhaftiges Benehmen hast du hier in wenigen Beiträgen genug zur Schau gestellt, also kein Grund hier andere Maßregeln zu wollen.
JohnJohn, 20. Mai 2017, um 14:55
sacklzement, du schreibst, dass die meisten Beleidigungen einen dann treffen, wenn etwas dran ist. Rein von der gewollten oder auch ungewollt ausgesprochenen Beleidigung als Interaktion hast du Recht. Aber gerade das Beispiel mit der "Hure" zeigt doch das Problem auch dann auf, wenn es tatsächlich zu einem juristischen Fall wird. Und in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage (vielleicht kann Dottir sie mit ihrem Wissen, das der letzte Beitrag verrät, beantworten): Kann man jemand mit einer Bezeichnung beleidigen, die subjektiv vom Beleidigenden als solche gedacht ist UND vom "Opfer" als solche empfunden wird? Unabhängig davon, ob das Wort selbst eine Diskriminierung darstellt oder sogar ausdrücklich eben keine darstellen soll und auch stellt in der öffentlichen Meinung?
Ich denke da jetzt nicht nur an die Huren und an die gesellschaftliche Stellung, die sie anstreben und auch teilweise erreicht haben, sondern an die Schwulen und Lesben, aber auch an die Behinderten.
Ich denke auch weniger an die juristische Komponente, sondern an die erzieherische.
Bei uns gibt es z. B. in der Nähe ein Heim für Behinderte, das Cabriniheim. Kann man es nun tatsächlich als Beleidigung werten, jemanden einen Cabrini zu nennen?
Was zählt? Die persönliche Empfindung oder der Status, den die betreffende Gruppe haben, bzw. erreichen soll, also der Status, als eben KEINE zur Diskriminierung und damit für eine Beleidigung geeignete Gruppe zu gelten?
Ich glaube, so ist die Diskussion viel interessanter als sich über lächerliche Beleidigungen hier und theoretische Riesenprozesse auszulassen.
NuLos, 20. Mai 2017, um 15:42
hallo Pico........ natürlich ist dieser Thread von Markus erstmal völlig überzogen. Aber es stimmt vieles.... was die Stimmung hier ausmacht. Wenn ich früher und nun heute wieder alleine die geballte Last an Hetze und geistiger Verlogenheit von Dottir, oder wie immer sie sich auch früher nannte...... oder auch Hagenstein, hier lese........ dann geht irgendwie automatich der Adrinalin hoch. Ok, man kann es überlesen. Aber gerade im Fall von dieser ständig frustrierten Soley kann ich nur sagen, dass ich bis heute in einer Einrichtung für geistig und körperlich schwerst-mehrfach-behinderter Menschen arbeite..... und deshalb nie etwas so abstossendes wie ihr "angebliches " Witzchen dieser Tage gelesen habe.
Ex-Stubenhocker #193538, 20. Mai 2017, um 15:48
man kann sich substanzloses auch einfach mal am Allerwertesten vorbeigehen lassen....
was bringt es einem denn, sich über haltloses auch noch aufzuregen ?
mmaker, 20. Mai 2017, um 16:24
Schön zu erfahren, NuLos, dass unter Deiner Verantwortung die Krüppel wissen, wo ihr Platz ist und dass sie die Schnauze zu halten haben.
Hannes, 20. Mai 2017, um 16:31
Ich hab NuLos gerade gesperrt. Der Chatverlauf spricht Bände. Anderen Niveaulosigkeit attestieren, aber am Spieltisch die Mitspieler regelmäßig beleidigen. Wie ich solche Typen liebe…..
M0rningstar, 20. Mai 2017, um 16:33
riesling konnte ich noch nie ausstehen
Bernadette, 20. Mai 2017, um 16:35
Hannes, nu kann Markus Dich ja gar nicht mehr anzeigen. Wie gemein von Dir, dass Du Beleidigungen ahndest.
Ex-Stubenhocker #49475, 20. Mai 2017, um 16:43
ein Schelm wer böses denkt
JohnJohn, 20. Mai 2017, um 17:48
zuletzt bearbeitet am 20. Mai 2017, um 17:48
Irgendwie ist mir da etwas nicht ganz klar.
Wer ist denn nun eigentlich genau gesperrt und warum (ich meine eine grobe Veröffentlichung des Grundes, keine Einzelheiten, sozusagen eine offizielle Mitteilung, zumindest in dem Thread, um den es geht)?
Ist der Threaderöffner oder Nu_Los gesperrt? Handelt es sich dabei um die gleiche Person? Oder sind beide gesperrt? Nulos steht noch namentlich in diesem Thread, scheint aber auch gesperrt zu sein.
Mir soll alles Recht sein, solange man (z. B. Hannes) meine Beiträge nicht (wieder) als sprreungswürdig empfindet, aber ein kleiner Tipp in Richtung von (etwas) mehr Entscheidungstransparenz wird ja wohl erlaubt sein.
Ex-Stubenhocker #212317, 20. Mai 2017, um 18:07
Worte, die noch unmissverständlicher etwas zum Ausdruck bringen würden als das, was Hannes geschrieben hat, hat der Mensch noch nicht erfunden. Im Übrigen soll es Zeitgenossen geben, die Transparenz einfordern, aber letztlich nur von ihrer Neugier angetrieben werden.