Antyspy, 05. August 2017, um 12:48
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 12:52
Ab heute wird jeder ohne gute Kinderstube der mich beleidigt nach § 185 STGB angezeigt.
Ex-Stubenhocker #214662, 05. August 2017, um 12:51
Brotfahrer
AlbrechtDerArme, 05. August 2017, um 13:18
Ex-Stubenhocker #214662, 05. August 2017, um 13:22
Du bist ja auch ne Flöte!
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 16:16
Antyspy: Strafantrag wegen Beleidigung kann nur jemand stellen, der auch geschäftsfähig ist
voll-krass, 05. August 2017, um 16:34
mmaker, 05. August 2017, um 16:40
Gaens, wenn ich das richtig verstehe, ist aber dann der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Vielleicht hat er/sie ja Spass daran... ;)
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 16:43
mmaker: Volltreffer
JohnJohn, 05. August 2017, um 16:45
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 16:45
Mal eine ganz interessante rechtliche Frage. Heute habe ich die Nummer eines Restaurants angerufen, um zu erfahren, ob sie offen haben. Es meldete sich sofort ein AB. Noch während dieser sein Sprüchlein aufsagte, setzte ich zu einem "Dann kannst du mich am Arsch lecken" an und konnte gerade noch stoppen, als sich der Chef selbst persönlich einklinkte. Wäre sonst der Tatbestand der Beleidigung erfüllt gewesen?
mmaker, 05. August 2017, um 16:47
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 16:49
John, also ich würde Deine Geschichte für glaubwürdig halten und das als Unfall abhaken. Allerdings nur, wenn Du nicht permanent rumläufst und willentlich Leute für automatische Ansagen hältst ;)
[edit: t gekauft]
mmaker, 05. August 2017, um 16:48
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 16:50
Gaens, dann hoffen wir mal in diesem Fall, dass der/die keinen Spass dran hat oder das schon so oft machen musste, dass es ihn/sie nervt ;)
[edit: ich hatte mir fest vorgenommen, _immer_ er/sie zu verwenden]
JohnJohn, 05. August 2017, um 16:55
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 16:56
Und mir so viel Blödheit auch nur andeutungsweise zu unterstellen, ist das nicht vielleicht schon eine Beleidigung?
Interessant übrigens auch die Gleichsetzung, die der Threaderöffnung macht: Beleidigung = ohne gute Kinderstube. Und wenn ich ihn nun deswegen, weil er sich anmaßt, darüber zu richten, was eine Beleidigung ist und was nicht, als "eingebildeten Pseudorichter" bezeichne? Vermutlich wird er, falls er nun gegen mich Anzeige erstattet wegen dieser "Beleidigung", vielleicht vom Staatsanwalt selbst als Querulant bezeichnet. Dann ist auch der fällig. Einfach ist es nicht, sooooo in zwischenmenschlichen Beziehungen anzufangen. Da lobe ich mir lieber eine gepflegte, hinter-, doppel- und dreifachsinnige Rhetorik.
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 17:05
John, wenn du auf dem Anrufbeantworter solche schmähende Worte hinterlässt, kann es auch als Beleidigung verfolgt werden. Das Restaurant ist in gewisserWeise eine juristische Person und dadurch können mehrere Menschen unter dieser Sammelbezeichnung durchaus gleichzeitig beleidigt werden, vorallem, wie in diesem Fall, wenn der Personenkreis überschaubar ist.
mmaker, 05. August 2017, um 17:07
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 17:07
Oh, ich dachte John wollte seine Schmähung loswerden, während die Ansage noch lief, also vor der Aufnahme.
[edit: ein h gekauft]
mmaker, 05. August 2017, um 17:09
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 17:10
Neulich wollte mich jemand anzeigen, weil ich sein (wie so oft) auf meinem Firmenparkplatz geparktes KFZ als "Wichsschleuder" bezeichnet habe. Das Auto hatte das aber garnicht gehört und konnte darum auch garnicht beleidigt sein ;)
Ex-Stubenhocker #212317, 05. August 2017, um 17:10
... das Restaurant ist in gewisser Weise eine juristische Person und ... . D.... als die Polizei erlaubt.^^
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 17:27
mmaker: im Prinzip kannst du alles anzeigen, wenn du dich beleidigt fühlst. Ob es dann auch verfolgt wird, ist eine andere Geschichte und die meisten Beleidigungsanzeigen werden mangels öffentliches Interesse sowieso eingestellt. Dann kannst du den Privatklageweg beschreiten und das machen eh die wenigsten, wenn überhaupt...
JohnJohn, 05. August 2017, um 17:34
Gänsdreggleser, mmaker hat - ausnahmsweise - Recht. Es war VOR der Aufnahme und der Chef hat sich plötzlich eingeklinkt. Normalerweise hätte also niemand meinen emotionalen, aber unpersönlich adressierten, Ausbruch mitbekommen.
JohnJohn, 05. August 2017, um 17:35
Gut, dass wir immer alle so nett zueinander sind und keine Gerichte bemühen müssen.
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 17:39
Das ist schon klar. Du hast ja geschrieben: "Wäre sonst der Tatbestand der Beleidigung erfüllt gewesen?" ich habe das so verstanden, wenn der Chef nicht abgehoben, hättest du es auf dem Anrufbeantworter gesprochen.
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 17:40
wenn du etwas aussprichst und keiner nimmt es wahr, gibt es ja auch keinen Kläger, oder)))
Ex-Stubenhocker #212317, 05. August 2017, um 17:52
Mal ne kleine Abwandlung: JuH spricht auf den AB das Götz von Berlichingen-Zitat und will damit erkennbar den Geschäftsinhaber treffen. JuH weiß zu dem Zeitpunkt nicht, dass dieser bereits gestorben ist. Einen Tag später wird der AB vom Koch abgehört.
Strafbarkeit des JuH?
Ex-Stubenhocker #215457, 05. August 2017, um 18:01
zuletzt bearbeitet am 05. August 2017, um 18:08
man könnte es nach meiner Ansicht als eine versuchte Beleidigung werten und der "untaugliche" Versuch ist bei diesem Delikt ohnehin nicht strafbar