Ex-Stubenhocker #85097, 20. März 2018, um 18:52
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AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 19:50
Nu höre dochema damit off immer offn Kleenen rumzuhackn, er hat als Hertha Fan genug Sorgen..
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 19:55
Kennsde een - kennsde alle!
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 20:06
Ich als pyrrhonischer Skeptiker halte das für Dogmatismus.
mmaker, 20. März 2018, um 20:15
Ist Dogmatismus nicht die Lehre der Freundschaft zwischen Menschen und Hunden?
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 20:15
Ja, da hilft nur eine doppelte Portion Nihilismus:
„Is doch egal, ob es dem Zusteller egal ist.“
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 20:17
Dogmatismus is n Filmfestiwahl. Und wenn alles vorbei is wird aufgeräumt: Räumatismus.
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 20:24
Das is auch egal.
AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 20:43
Ich weiß!
Bernadette, 21. März 2018, um 08:32
Man lernt nie aus.
Hagenstein verschickt sich also selbst als Sperrgutpaket, weil er zu geizig für eine Fahrkarte ist.^^
Bremer1969, 21. März 2018, um 12:42
Schade, das es hier gerade wieder zum zuspamen kommt.
Danke für die konstruktiven Beitrage vor allem an Albrecht und Johnny *Daumenhoch* Da waren für beides richtig gute Argumente, vor allem halt welche auf die ich jetzt nicht gekommen wäre, sehr interessant.
Hab das jetzt auch mal so weiter geleitet. Es geht im Detail wohl darum, das der Kunde eben der rechten Szene angehört und Rechts-Rock vertreibt in dem Shop. Was per se ja nicht verboten ist. Gibt ja zwei Stufen von "Index", ein mal "indiziert", darf nicht an jugendliche verkauft werden oder beworben (glaube das sind dann die Dinger, die selbst Amazon nicht vertreiben darf, normalerweise zumindest), die man aber eben an Ü18 verkaufen darf mit gesondertem Zugang usw. Altersnachweis per Post Ident und was es da nicht alles gibt. Dieser Vertrieb ist also durchaus legal so gesehen, wenn man die Spielregeln einhält. Bestes Beispiel einer indizierten CD sind da wohl die Ärzte (Ab 18, kennt wohl jeder) .
Sind die Dinger auf der sogenannten "Liste A" dürfen die nicht vertrieben werden in irgendeiner Form und sind bundesweit beschlagnahmt, das wäre dann wohl der Fall, das der Mitarbeiter meint, da würden sich solche Tonträger drin befinden und die würde er halt nicht weiter verbreiten wollen, bzw. sich daran beteiligen.
Wie soll man jetzt beweisen, das sich dort Medien drin befinden, die auf dieser Liste stehen? Halte ich für ziemlich schwierig bis unmöglich ohne rein zu schauen, was sich ja verbietet. Solche dürften dann auch nicht offiziell in dem Shop angeboten werden, also kann man so gesehen davon ausgehen, das es sich nicht um Titel handelt, die auf der Liste der beschlagnahmten Medien zu finden sind oder?
Der Mitarbeiter ist wohl politisch in der linken Szene aktiv ... nun die Frage der Zumutbarkeit, die ist ja dann schon tatsächlich gegeben. Aber wie soll mein Kumpel da jetzt mit umgehen? Deswegen vor die Tür setzen? Deswegen dem Kunden die Annahme verweigern?
Kartenvernichter, 21. März 2018, um 13:20
zuletzt bearbeitet am 21. März 2018, um 13:21
Eigentlich ist es doch einfach. Der Mitarbeiter weigert sich Dienstleistungen aus zu führen weil ihm die Nase des Kunden nicht passt. Damit wäre dem Mitarbeiter eigentlich zu kündigen. In einem großen Betrieb würde es wohl auch so erfolgen.
Sollte er den Verdacht hegen, das es sich bei den Paketen um illegale Ware handelt, kann er dies den zuständigen Behörden melden. Diese werden ihm sagen, wie er weiter zu verfahren hat. Damit hat er seine Pflicht getan.