Unterhaltung: Kartenverrat

Ex-Stubenhocker #167872, 07. November 2021, um 18:39

Frage an die Experten/ Schiedsrichter hier.
AS sagt in 2 Spielen eine Karte an, welche er gefunden hat!
Auch wenn er AS ist, ist das erlaubt und wenn nein, wie ist das bei einem Turnier zu sanktionieren?

Ex-Stubenhocker #161446, 07. November 2021, um 18:40

Der AS darf das.

Pela, 07. November 2021, um 18:51

er darf sogar seine karten offen legen

giulie, 08. November 2021, um 00:36

Ich kenn das auch, dass manche mal die Karten umdrehen, weil sie zwei Luschen oder sowas finden. Oder wenn sie unter Schmerzen mitgereizt haben und dann super duper Karten finden. Jo, warum nicht. Schadet den beiden anderen ja nicht.

Ex-Stubenhocker #167872, 08. November 2021, um 06:51

Mir geht es hier nicht um Skat in einer Kneipe, sondern bei einem Turnier, wo noch darauf hingewiesen wird, das streng nach Skatordnung gespielt wird.
Soweit ich weiß, steht in der Altenburger Skatordnung unter Punkt 4.2.9
Das jegliche Äußerungen und Gesten verboten sind, die geeignet sind Karten zu verraten.
Das war hier der Fall!

Also nochmal meine Frage, muss ich als betroffener Mitspieler das hinnehmen, obwohl ich darauf hingewiesen hatte.

Kurdt, 08. November 2021, um 07:31

Der von dir zitierte 4.2.9 (ich denke du meinst ISkO, ich kenne zumindest keine Altenburger Skatordnung) bezieht sich eindeutig auf die Mitspieler:
Alle Mitspieler haben sich jeglicher Äußerungen und Gesten zu enthalten, die geeignet sind, die Karten zu verraten oder den Spielverlauf zu beeinträchtigen.
Der Alleinspieler darf das also. Hat ja auch niemand einen Nachteil durch, weswegen sollte das verboten sein?

Ex-Stubenhocker #167872, 08. November 2021, um 08:18
zuletzt bearbeitet am 08. November 2021, um 08:19

Ich argumentiere mal dagegen:
Es heißt dort Mitspieler und nicht Gegenspieler sowie Alleinspieler.
Das bedeutet für mich, Mitspieler sind diejenigen, die am Spiel aktiv teilnehmen. Entweder als Alleinspieler oder als Gegenspieler.
Es heißt Karten zu verraten ODER den Spielverlauf zu beeinflussen.
Ich denke klarer Kartenverrat, ergo darf auch der Alleinspieler das nicht. Will er das, muss er offen spielen.
Du sagst, niemand hat einen Nachteil dadurch.
Es steht nirgendwo, das an Turnieren nur Experten teilnehmen dürfen.
Nehmen wir mal an, ein Skatanfänger nimmt an einem Preisskat teil. Diese werde streng nach Skatordnung ausgetragen.
Alleinspieler reizt auf Null, im skat liegen 2 unpassende Karten, darunter der Alte. Er sieht nun nur noch in einem dürftigen Farbspiel eine schwache Siegchance. Um Stärke vorzutäuschen, sagt er das der Alte liegt und gibt sich in Mimik und Gestik selbstsicher.
Prompt fällt der Anfänger drauf rein und spielt....nennen wir es mal unkonzentriert.
Für mich ist das Beeinflussung.

Der Link wo ich nachgelesen habe, nannte sich Altenburger Skatordnung.
Keine Ahnung ob es die Selbe ist wie die ISKO.

giulie, 08. November 2021, um 09:46

Ah, habe glaub die Unklarheiten entdeckt:
1. Bezeichnet der Begriff "Mitspieler", wie er in der ISkO benutzt wird, Mitglieder der Gegenpartei oder alle am Spiel Beteiligten?
Einfache Antwort: Letzteres.

Aber:
2. Greift hier 4.2.9 weil
a) Kartenverrat stattgefunden hat?
Hier würde ich sagen nein, weil
- der AS durch eine Regel ja nicht geschützt werden muss, wenn er selber was über sein Blatt sagt und eindeutig weil
- er in deinem Beispiel eh gelogen hat.

und / oder b) der Spielverlauf gestört wird. Das seh ich auch nicht, wenn er nur kurz sagt, was er angeblich gefunden hätte; is ja kein Sprechverbot.

Prinzipiell find ichs schon zumindest albern, wenn der AS solche Geschütze auffährt, um ein Spiel evtl. noch zu reissen. Das kenn ich so nicht, zumindest wenn der AS weiss, dass es möglich ist, dass man ihm glaubt.

Allerdings kenn ich was anderes: das sog. "Zögern", um seinem Partner zu zeigen, dass man noch mehr von der grad zu bedienenen Farbe hat. Das find ich doof und das ist bei manchen Turnierteilnehmern auch nicht perpönt.

War die Antwort etwas hilfreich?

Ex-Stubenhocker #167872, 08. November 2021, um 10:31

Er hatte nicht gelogen, da der Alte ja wirklich lag!
Deine Argumentation verstehe ich schon, stell ich die Frage anders.
Ist es also Auslegungssache vom Spielgericht-/ leiter wie auch immer, wie die Regelung von 4.2.9 angewandt wird?
Und wenn ich sofort um Klärung bitte, das Spielgericht deiner Meinung ist, muss es dann überhaupt nicht darauf eingehen und mir/uns wenigstens Auskunft geben?

giulie, 08. November 2021, um 11:11

Das Internationale Skatgericht (ISkG) ist das hätte fast gesagt Tribunal 😀 bei Skatfragen. Da dauerts zu den üblichen Geschäftszeiten nach dessen Angabe so ne Stunde bis die Entscheidung fällt und mitgeteilt wird. Der Schiri hingegen kommt ja gleich zum Tisch, sobald er frei ist. Wenn du aber zufällig ne email vom Skatgericht das Problem betreffend dabei hast, gehts am schnellsten und du bist auf der ganz sicheren Seite 😀

Morgen spiel ich in echt und treffe dort voraussichtlich ein sehr nettes ISkG-Mitglied. Ich werde ihn fragen, ob dein Szenario unter Skatverrat subsumiert werden kann.

Gipsykrasser, 08. November 2021, um 16:23

alleinspieler darf das auch bei turnieren basta,zusammenspieler dürfen garnix,sooo einfach ist das

Gipsykrasser, 08. November 2021, um 16:28

gibt nur eine skatordnung und die iss aus altenburg

Gipsykrasser, 08. November 2021, um 16:30

wird bei beiden skatverbänden gespielt,ISPA ODER DSKV auch meisterschaften ,DM ;WM ;EM:

giulie, 09. November 2021, um 22:58

Ich fand die Frage schon ein bisschen interessant.

Dreh- und Angelpunkt (wtf😀) ist offenbar der Terminus "verraten", der im Regelwerk im Sinne von "Verrat begehen" gebraucht wird. Der Begriff impliziert einen Geschädigten und den gibts hier nicht. Der Einwand, Anfänger in der Gegenpartei könnten dadurch verunsichert werden, ist zu schwach. (Ich spiel auch schlechter, wenn ich mit recht verbissenen oder strengen Spieler am Tisch bin, ist halt Pech dann.)

Also: Wenn der AS seine Karten oder den Skat beim Aufnehmen oder einzelne davon zeigen will, darf er das.

Gipsykrasser, 12. November 2021, um 16:47

richtig

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