Fehlerberichte: versehentliches ablegen

marliss, 01. August 2024, um 07:58

Der Spiele spielt Grand Hand. Er legt versehentlich 2 von seinen 10 Karten ab und nimmt diese(!) nach korrektem Spielbeginn wieder auf. Ist das zulässig?

Bremer1969, 01. August 2024, um 08:07

Das geht hier nicht, dann spielt er ja offensichtlich NICHT Hand.

War das in einer ww-Runde?

Kurdt, 01. August 2024, um 08:11

Es dürfte sich ja offensichtlich um ein Spiel am echten Tisch handeln.
Ich würde sagen, wenn die Karten separat vom Skat 'gelagert' wurden und er auch unter Berücksichtigung der beiden Karten immer bedient hat, ist alles i.O.
Wenn man ganz streng nach Regelwerk agiert, ist es aber vermutlich verloren, weil es da eine Regel gibt von wegen bei Spielbeginn muss man 10 Karten auf der Hand haben.

Bremer1969, 01. August 2024, um 08:21

Wenn der AS GH ansagt und den Skat aufnimmt, ist das Ding verloren, ganze einfache Geschichte. Garniert mit einem Kontra (vorausgesetzt man spielt auch mit Kontra/Re & Ramsch) ;-)

Meine Frage nach "ww" zielt eher darauf ab, ob der Spieler den Skat entgegen der Abmachung die beim ww gilt einfach den Skat aufgenommen hat und "normal" weiter gespielt hat, anstatt das Spiel wegen eigener Dusseligkeit zu schenken (was man in dem Fall dann macht, will man mit den anderen noch mal zusammen spielen).

Kurdt, 01. August 2024, um 08:35

@Bremer: Der AS hat versehentlich zwei Handkarten abgelegt und später (wann steht da leider nicht) wieder aufgenommen.Davon, dass in den Skat geschaut wurde steht da nichts. Dann wäre es ja auch ein klarer Fall.

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 09:02

Erinnert mich irgendwie an den aktuellen Fall aus dem Skatfreund.
Ich hätte auch anders entschieden wie es dort geurteilt wird.
Vor allem wurde ja dort auch auf meine andere Entscheidung hingewiesen.
Ich lass aber mal hier weiter diskutieren

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 09:05

Als Hinweiss, er legt die 2 Karten nach der Spielansage ab, da er von oben runter spielen will und diese 2 erst im 9. und 10 Stich ausspielen/wegwerfen will

Kartenvernichter, 01. August 2024, um 09:24

Wenn die Spielansage mit 10 Karten auf der Hand getätigt wurde und er erst danach die zwei Karten auf den Tisch legt ist das erst einmal in meinen Augen grundsätzlich korrekt.

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 09:29

@kartenvernichter
du kennst die Regeln, was sagst du zu 4.2.6 bezgl deiner Aussage?

4.2.6 Besitzt ein Spieler trotz ordnungsgemäßer Karten-
verteilung im Laufe des Spiels zu wenig oder zu viel
Karten, weil er fehlerhaft gedrückt, doppelt bzw.
nicht zugegeben oder es in irgendeiner anderen
Form verschuldet hat, ist das Spiel zugunsten der
Partei mit der richtigen Anzahl von Karten
entsprechend den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6
beendet.

Ramare, 01. August 2024, um 09:37

So wie ich das sehe, hat diese Regel nichts mit der Situation zu tun, die gerade besprochen wird. Er hat ja weder zu wenig noch zuviel Karten. Er hat 8 auf der Hand und 2 auf den Tisch gelegt.
Ich denke, es ist alle O.K. und richtig verlaufen.
Soviel ich weiß, darf ich sogar nach Spielansage all meine Karten offen vor mir auf den Tisch legen und das Spiel ganz normal weiter spielen.

Kartenvernichter, 01. August 2024, um 09:43

@ Teufel
Ich bleibe dabei. Für mich ergibt sich diese Situation der zu viel oder zu wenig Karten auf der Hand durch Fehler die im Verlauf des Spiels geschehen sind. In diesem Fall besitzt er ja noch die korrekte Anzahl an Spielkarten.

Bremer1969, 01. August 2024, um 09:53

@Kurdt
stimmt, habe ich falsch gelesen/interpretiert. Ging von Skataufnahme trotz Hand-Ansage aus, mein Fehler danke.

Also hat er einfach zwei Luschen zur Seite getan und die dann irgendwann wieder dazu genommen? Ich verstehe zwar den Sinn dahinter gerade nicht, aber sehe dann da auch kein Problem, solange er nicht die vom Skat dazu nimmt. Die werden doch am Ende hergeschenkt, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe? Zu kleine Hände alle 10 zu halten?

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 10:05

@KV
Eigentlich hast du Recht, es heisst ja in der Regel NICHT "auf der Hand", sondern nur "zu wenig/zu viel besitzt".

Wobei ich die Regelung/Entscheidung von früher GLAUBE ich etwas anders im Kopf habe

Kartenvernichter, 01. August 2024, um 10:12

"Von früher" ist ja auch immer relativ ;-)

Die haben ja vor einigen Jahren das Ganze ja irgendwie überarbeitet

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 10:18

Stimmt was ist früher?
wobei mir die neuen Regel(auslegungen) nicht gefallen.

Die Frage ist halt jetzt,
AB WANN ist es jetzt strafbar verschuldet?
Es steht nirgends WO ich meine Karten haben muss (selbst eine runtergefallene) ist ja in meinem Besitz, wenn Sie auf meinem Stuhl /unter meinem Platz liegt (Provokation :-)) Wie weit geht der Besitz meiner Karten? Nur auf dem Tisch, nur 1 Meter entfernt...?
Was heisst in der Regel " in irgendeiner anderen

Form verschuldet hat"?

marliss, 01. August 2024, um 14:04

Die Skatordnung sagt in 4.16, daß der Alleinspieler "versehentlich heruntergefallene Karten wieder aufnehmen kann" (also nicht wieviele und nicht wann) und begründet das damit, "daß die Gegenseite keine ja keine Nachteile hat" Man geht dabei davon aus, daß diese Karten nicht mit dem Skat vermischt werden, was ja -rein theoretisch- denkbar wäre. Die Gegenseite macht geltend , daß die Karten ja nicht "heruntergefallen" wären, sondern "abgelegt " wurden. Macht das Sinn?

Der Alleinspieler

marliss, 01. August 2024, um 14:17

Also kann man als Alleinspieler eine oder mehrere Karten verdeckt oder offen auf den TTisch legen? Wo könnte man das finden?

Skat-Teufel, 01. August 2024, um 15:16

@marliss die Skatordnung wurde 2022 umstruktriert, da gibts keinen 4.16 mehr.
Das ist jetzt 4.1.9

Tja leider hast du mit der Aussage recht
Zitat: "Also kann man als Alleinspieler eine oder mehrere Karten verdeckt oder offen auf den TTisch legen?"

Der AS kann doch heutzutage machen was er will, er kann und das bestätigtet ja der Ausgangsfall, seine Karten auf sogar mehrer Häufchen offen und verdeckt legen und dann so spielen, das einzig wichtige ist, dass der Skat (und die eingezogenen Stiche) nicht vermischt wird.
Somit ist es doch egal wo und wie er seine Handkarten hat und jetzt muss erst mal jemand beweisen, ob die Karten runtergefallen ist (unrichtige Kartenzahl=Spielverlust) oder ob ich die dort erlaubterweise unter den Tisch auf den Boden gelegt habe.
Es steht nirgends das die Karten AUF dem Tisch sein müssen.

Wie vermisse ich die Zeiten unter Peter L. als die Skatregeln auch für Laien noch leicht zu verstehen und nachzuvollziehen waren.

moshpit84, 02. August 2024, um 01:29

3.5.3
Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn
Handkarten bedeutet, sofern ordnungsgemäß gegeben wurde, Spielverlust in der Stufe einfach
(nicht Schneider oder Schwarz). Eine vor der
Spielansage ausgespielte Karte gilt noch als
Handkarte. Gleiches gilt für die bei Ouvertspielen
aufgelegten Karten.

Im Ausgangsbeitrag heißt es:
"Er legt versehentlich 2 von seinen 10 Karten ab und nimmt diese(!) nach korrektem Spielbeginn wieder auf."

Spielbeginn ist mit der Spielansage (welche mit 8 Karten getätigt wurde), somit hat der AS verloren. Punkt.

moshpit84, 02. August 2024, um 01:32

Und noch eine kleine Ergänzung:
Sind die 2 zu drückenden Karten nicht deutlich sichtbar bei Spielansage von den übrigen 10 Handkarten getrennt, greift diese Regel ebenfalls.

marliss, 02. August 2024, um 06:59

"kann man als Alleinspieler eine oder mehrere Karten verdeckt oder offen auf den Tisch legen?"

Bleibt diese einfache Frage nun offen oder gilt das als mit ja als geklärt???

Kartenvernichter, 02. August 2024, um 07:11

Jetzt gilt es zu klären was im Ausgangspost als korrekter Spielbeginn angesehen wird, das geht in meinen Augen nicht klar hervor. Man könnte es so sehen…Spielansage GH des AS in HH. Dann legt er zwei Karten vor sich ab. „Spielbeginn“ Ausspiel vom VH und Zugabe von MH. Dann nimmt HH seine beiden Karten wieder auf 🤷

Kartenvernichter, 02. August 2024, um 07:17

Das eine Spielansage mit 10 Handkarten erfolgen muss steht wohl außer Frage. Dementsprechend widerspricht sich die Aussage nach korrektem Spielbeginn. Man könnte es auch deuten, das der AS den GH ansagt, legt dann zwei Karten wie zum drücken ab, dann fällt ihm auf er hat ja Hand angesagt und nimmt sie dann wieder auf 🤷

Kartenvernichter, 02. August 2024, um 07:26

Es geht aus dem Ausgangspost ja nicht hervor wann die Karten abgelegt worden und wann wieder aufgenommen worden sind.

Theoretisches Szenarium….

Korrekte Spielansage von AS mit 10 Handkarten. AS legt in Gedanken zwei Karten ab. Spiel beginnt. Es werden zwei Runden korrekt gespielt. AS fällt auf, wieso hab nur 6 Karten auf der Hand? Ahh, ja, da liegen ja noch zwei und nimmt sie wieder auf. Sofern alles gut erkennbar ist, durchaus regelkonform in meinen Augen.

Skat-Teufel, 02. August 2024, um 09:08

Interersant ist ja Marliss Aussage / Frage in einem anderen Zusammenhang.
"kann man als Alleinspieler eine oder mehrere Karten verdeckt oder offen auf den Tisch legen?"

Ich behaupte mal ja und jetzt kommt...Der AS legt eine Karte offen auf den Tisch, GP moniert sofort Spielgewinn weil er nicht mit Ausspiel dran ist, daraufhin sagte der AS ich kann euch doch einen Teil meiner Karten zeigen und legt eventuell noch eine zweite offen hin und schwups durch neue Regeländerungen wieder ein Schlupfloch für falsches ausspielen eröffnet

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