chico801109, 05. Dezember 2009, um 16:26
Nach der skataufnahme spielt der alleinspieler einen grand aus der vorhand.er hat die zwei kleinen buben 6 mal pik von oben und karo ass und 10.er sagt bevor die erste karte ausgespielt wird,ihr macht 2 stiche auf eure buben und bleibt schneider.Der grand ist unverlierbar aber die gegenspieler können aus dem schneider kommen!wie ist jetzt zu entscheiden weil ansagen gilt ja normal nur bei handspielen....
Ex-Stubenhocker #3295, 05. Dezember 2009, um 16:54
du schreibst es bereits. Für die Ansage von sogn. zusätzliche Gewinnstufe(n) muss die Voraussetzung eines Handspiels vorliegen, um auch berechnet und berücksichtigt werden zu können.
Das ist hier nicht der Fall, da der Skat aufgenommen wurde. Demnach hat die Aussage genauso viel Bedeutung, als wenn der AS sagen würde "heute kommt der Nikolaus"
Also selbst wenn er Schneider gespielt hätte, so würde zwar die Stufe Schneider zählen, die Ansage dessen aber nicht.
chico801109, 05. Dezember 2009, um 17:20
das ist richtig aber wenn er sagt ihr bleibt schneider aber dessen ist es nicht so ,ist das doch ne abkürzung des spiels aber mit falschaussage.bekommt er den grand dann mit 72 guten angerechnet oder als verloren
ptittete, 05. Dezember 2009, um 17:33
welches spiel hat er denn angeklickt?????
Grand ohne zwei ?
oder
Grand hand ohne zwei schneider angesagt?
mann, mann, mann
reicht das als antwort?
Ex-Stubenhocker #3295, 05. Dezember 2009, um 17:38
Eine Abkürzung mit "nicht zutreffende Erklärung" ist es nur, wenn er beim Ansagen seine Karten aufdeckt, so zu sagen ähnlich wie "rest zu mir bis auf beide Bubenstiche" Hat er das nicht gemacht, ist seine "ansage" keine Bedeutung bei zu messen.
Hat er die Karten dabei aufgedeckt und angesagt, dass ihr Schneider bleibt und ihr könnt nachweisen, dass ihr Schneiderfrei werdet, so hat er als AS eine Abkürzung mit eine nicht zutreffende einschränkende Erklärung vorgenommen und verliert sein schönen Grand.
chico801109, 05. Dezember 2009, um 17:51
scheint wohl du hast recht und es wurde richtig entschieden,also das spiel wurde als verloren gewertet.
LieberTeufel40, 05. Dezember 2009, um 19:00
Den Ausführungen von Skatpfeife ist nichts hinzu zu fügen.
Hätte es nicht besser machen können.;-)))
Das Spiel als verloren zu werten war falsch. (denke ich) Er hat das Spiel gewonnen! (Wenn er nicht aufgedeckt hat)
Ex-Stubenhocker #186, 06. Dezember 2009, um 10:37
zuletzt bearbeitet am 06. Dezember 2009, um 10:37
absolut richtig, Skatpfeife und LT40;
@chico: Wer hat denn dieses Spiel als verloren gewertet? Wurden die Karten vom AS aufgedeckt oder nicht? Ich gehe übrigens nach der Darstellung davon aus, dass es sich um ein Real-Skatspiel handelt und nicht um eines in der Skatstube, da dürfte ja über die "Verbalabkürzungserklärung" sowieso nichts laufen, oder irre ich mich?
chico801109, 06. Dezember 2009, um 10:56
ja war bei uns im verein bzw.war ich der leidtragende und war stinke sauer.habe die karten nicht wirklich runter getan.habe gesagt auf eure 2 buben stiche und bleibt schneider,darauf hin hat ein mitspieler mir in die karten geschaut und hat gesagt das sie aus dem schneider kommen
Ex-Stubenhocker #186, 06. Dezember 2009, um 11:04
Problem aber: "nicht wirklich runtergetan"
Herzeigen ist aber gleich auflegen!!!
chico801109, 06. Dezember 2009, um 11:12
das war ne runde mit einem riesen lauf und zu voreilig gehandelt...war das endspiel zum vereinsmeister,was mir letztlich alles versaut hat
Ex-Stubenhocker #3295, 06. Dezember 2009, um 13:12
Solange du bei dieser "Ansage" deine Karten nicht offen zeigst und damit alle sogn. Reststiche einforderst, bis auf die 2 bei du "einschränkend" schon erklärt hast, dass sie an die GS gehen, ist deine "Ansage" keine Bedeutung bei zu messen und gibt keinen der Mitspieler das Recht dir in die Karten zu schauen.
Ich hätte hier in deinem Fall ein Schiedsrichter gerufen und der hätte, so wie du den Vorgang schilderst, dir das Spiel (ohne Stufen Schneider oder Schwarz) als gewonnen bescheinigen müssen, weil einer deine Mitspieler dir in die Karten geschaut hat. Alternativ hättest du sogar, falls du vom Schneiderspiel überzeugt warst, verlangen können, normal weiter zu spielen, womit das Hineinschauen durch ein GS als nicht begangen zu werten wäre.
Beim Weiterspiel wärst du auch nicht verpflichtet gewesen tatsächlich Schneider zu spielen, es hätte genügt wenn du normal regulär gewinnst.
Versuch daraus zu lernen und halte in Zukunft einfach den Mund, auch wenn du dich noch so freust über einen guten Lauf oder ein Spiel, bei dem du dir sicher bist deine GS schneider zu spielen.
LieberTeufel40, 06. Dezember 2009, um 13:53
Ich habe mir so Abkürzungen abgewöhnt. Bin auch ein paar mal auffe Fresse geflogen.
Ich hätte in dem Fall, die beiden Stiche abgegeben und dann erst Karten gezeigt.
Aber andererseits, darum spielen wir doch. Um jeden Tag was neues zu lernen. :-)))))
Ex-Stubenhocker #186, 06. Dezember 2009, um 14:55
@Skatpfeife: nun wird der Fall tatsächlich schwierig. Wenn ich chico richtig verstanden habe, hat er die Karten gezeigt. Das gilt genauso wie aufgelegt. Als einschränkende Erklärung, dass er nicht alle Stiche machen will, hätte gereicht: Ich gebe 2 Stiche ab. Äußert er sich aber mit "Ihr werdet Schneider", so muss diese Erklärung stimmen. Nun müssen Karten, die im Rahmen einer Spielabkürzung aufgelegt werden, auch aufgelegt bleiben. Daraus könnte man nun durchaus folgern, dass auch vorgezeigte Karten vorgezeigt bleiben müssen. Und daraus würde nun die Straffreiheit für das in die Karten schauen folgen und der Spielverlust regelgerecht sein.
Geht etwas in die Tiefe, zeigt aber, wie genau das Regelwerk genommen werden, sodass sich wohl selbst Schiedsrichter hier nicht einig sind. Noch ein paar Meinungen und ich starte eine Anfrage an das ISKG zu diesem interessanten Problem.
Ex-Stubenhocker #3295, 06. Dezember 2009, um 15:18
Hi John, ich denke so schwierig wird der Fall nun nicht. Er schreibt, dass ein Gegenspieler ihn in die Karten geschaut hat. Dass sollte doch eigentlich reichen, annehmen zu dürfen, dass er seine Karten weiterhin verdeckt gehalten hat, also nicht "aufgedeckt" hat.
Ansonsten ist da die Skatrechtsprechung auch sehr eindeutig: Zeigt er seine Karten und gibt beim Zeigen eine einschränkende Erklärung ab, muss diese Erklärung natürlich auch zutreffen. Gereicht hätte es, wenn er sagt: "Ihr macht 2 Stiche." Geht er bei der Abgabe der Erklärung unnötigerweise sogar soweit zu sagen: "Ihr macht 2 Bubenstiche" so ist die Erklärung auch so wörtlich zu nehmen. Machen die GS z.B. einen Bubenstich + einen Stich ohne Buben, ist die Erklärung nicht mehr zutreffend mit dem Erfolg, dass sein Spiel verloren geht.
Geht er bei der Abgabe der Erklärung sogar soweit zu sagen: "Ihr macht 2 Bubenstiche und bleibt dabei Schneider" muss diese Erklärung genauso zutreffen, trift sie nicht oder nur teilweise nicht zu, gilt die Erklärung als nicht zutreffend mit derselben negativen Ausgang.
Allerdings alles natürlich nur dann, wenn er seine Karten tatsächlich aufgedeckt hat. Hier gehe ich jedoch davon aus, dass er sie nicht aufgedeckt hat, aber dass ein GS unerlaubterweise Einsicht in seinem Blatt genommen hat.
Spingender Punkt der Geschichte ist also hat er seine Karten ja oder nein aufgedeckt. Wenn nein, gewinnt er, wenn ja verliert er.
Ex-Stubenhocker #186, 06. Dezember 2009, um 15:25
Skatpfeife, das stimmt zwar alles, was die Erklärungen anbetrifft, aber nicht, was das Vorzeigen betrifft. Der Grundsatz "Vorzeigen = Herlegen" bei der Spielabkürzung ist dir doch sicher bekannt! Und wohl auch, dass einmal aufgedeckte Karten nicht wieder aufgenommen werden dürfen, bei der Spielabkürzung. Also wenn dieses Prinzip der Nichrücknahmeerlaubnis auch für Vorzeigen gilt, wäre doch konsequent gedacht, das "Nichtmehrvorzeigen" des AS regelwidrig. Selbst wenn man dies nun nicht beanstandet, so kann, wiederum konsequent gedacht, das Hineinschauen durch einen GS nicht regelwidrig sein. Ob es aber die Bemerkung ist, bleibt die nächste Frage. Ich werde das klären.
gruenfrosch, 06. Dezember 2009, um 15:32
Die Aussage Schneider ist bei dieser Konsellation sowiso Wunschdenken, da es sehr gut sein kann, daß ein Volles geschmiert wird, da nur noch ei Pik draußen ist und er ja etwas zum stechen anbieten muß. Und schon nach dem ersten Stich das Spiel jedem vernünftigem Spieler klar ist und mit dem stechen auf volle gewartet wird. Also eher kein Schneider.
jo53, 16. Dezember 2009, um 22:21
wenn ich meine Karten auf den Tisch lege, darf ich keinen Stich mehr abgeben, ansonsten habe ich verloren, Schneider hin Schneider her.
Ex-Stubenhocker #3295, 17. Dezember 2009, um 03:42
dein Satz stimmt leider nicht ganz jo53. Wenn ich nämlich zum Zeitpunkt an dem ich die Karten tatsächlich auf den Tisch lege bereits genügend Augen "eingefahren" habe, damit das Spiel als gewonnen zu gelten hat, so wird und kann ein eventuell fehlerhaftes Offenlegen auf diesen Umstand keinen negativen Einfluss mehr haben. Es ist zwar einen sehr kleinen Unterschied und man könnte natürlich auch Erbsenzählerei darin sehen, aber glaube mir viele sehr versierten und mit allen Finessen der taktischen Kunst ausgestatteten Spieler wenden diesen "Kunstgriff" gerne mal an, weil man damit dann wunderbar seinen Gegner bloßstellen kann. (denkt er hat nun gewonnen, hat aber scheinbar nicht mal mitgezählt und fällt natürlich aus allen Wolken, wenn der AS trotzdem gewonnen hat.)