Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:26
ich danke auch, jetzt kann ich meine Stirn wieder glätten.
mmaker, 10. August 2014, um 21:27
Giana,
wie macht man das? Das würde meinem Gesicht auch gut tun :)
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:29
Bügeleisen ;-)))
Ex-Stubenhocker #34661, 10. August 2014, um 21:32
Moin Moin, min Frau de Hildegard, will een Wohlgeföhlbehanneling, hebben se da hüt Namiddag nau Tiet?
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:34
soll ich nicht erst mal einen Kostenvoranschlag machen, bevor wir den Termin vereinbaren?
mmaker, 10. August 2014, um 21:36
Für meine Bügeleisenbehandlung oder die Wellnessbehandlung von Hildegard?
Dumba, 10. August 2014, um 21:36
zuletzt bearbeitet am 10. August 2014, um 21:36
Kostenvoranschlaege und Termine sind seit BER nicht mehr in.
Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2014, um 21:36
Wichtig ist auf jedenfall etwas aramäisch.
Für den Fall das mal Jesus vorbeikommt.
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:40
Da mag ich nichts dazu sagen, Dagwood. Nimm doch lieber ein anderes Thema.
@ MM: Für Hildegard. Die Bügeleisenbehandlung ist kostenfrei.
mmaker, 10. August 2014, um 21:41
Bei aramäisch muss ich immer an Köpfe denken, die sich um 360 Grad drehen und aus deren Mündern grünes Zeugs kommt.
Ich glaub ich hab in meinem Leben deutlich zuviele Horrorfilme gesehen :-(
mmaker, 10. August 2014, um 21:41
zuletzt bearbeitet am 10. August 2014, um 21:43
*JUBEL*
*umsonst* *für lau* *kostenfrei* Da steh ich total drauf. Ich glaub wir könnten Freunde werden :)
Ex-Stubenhocker #34661, 10. August 2014, um 21:46
Zu Kostenvoranschlägen ohne Vorbesichtigung von Hildegard würde ich eher nicht raten.
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:48
fein :-))
mmaker, 10. August 2014, um 21:48
Ich empfehle Ausschluss von Haftung in Fällen, in denen nur Wunder helfen könnten, per AGB.
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:50
das" fein " galt MM.
@Georg: schick mir doch einfach ein kleines Handy-video, auf dem Hildegard gut zu erkennen ist.
mmaker, 10. August 2014, um 21:53
Obwohl "fein" eher etwas ist, was Hundebesitzer zu ihren Hunden sagen, bin ich gerührt.
*wedel*
MM
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 21:55
sitz- hörst Du auf zu wedeln.
Ex-Stubenhocker #34661, 10. August 2014, um 21:56
Mmaker:
Bei AGB-Tricksereien droht Ungemach von Verbraucherverbänden und Abmahnanwälten.
Hier hilft bereits das gute alte BGB weiter: Eine Leistung, die unmöglich ist, gilt als nicht geschuldet.
mmaker, 10. August 2014, um 21:57
Sorry. Hab ich was umgeworfen? Ist schon manchmal unpraktisch son langes Ding... :)
mmaker, 10. August 2014, um 21:59
georgbest,
daran dachte ich auch, als ichs schrieb. Aber BGB in den AGB zu wiederholen, schadet ja nix :)
Ich hoffe, Du bist nun angemessen stolz auf mich *daumendrück*
MM
Ex-Stubenhocker #34661, 10. August 2014, um 21:59
Giana:
Geht klar. Zur Erläuterung: Die Gute ist nicht verpixxelt, sondern sieht tatsächlich so aus.
mmaker, 10. August 2014, um 22:00
Verpixxeln kann auch ein legitimer Versuch zur Rettung von Anstand und gutem Geschmack sein.
Ex-Stubenhocker #162237, 10. August 2014, um 22:02
ich bin so gespannt :-))
Ex-Stubenhocker #34661, 10. August 2014, um 22:04
zuletzt bearbeitet am 10. August 2014, um 22:04
Mmaker:
Völlig richtig. Es soll sogar Klauselverwender geben, die ausschließlich BGB-Vorschriften zum Bestandteil ihrer AGB machen. Ein genialer Schachzug - so ist gewährleistet, dass sämtliche Klauseln wirksam sind.