Ex-Stubenhocker #109251, 06. April 2015, um 16:54
du wiederholst dich ?
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 18:00
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 18:11
Dröseln wir das mal auf.
Grundsätzlich hat die Katze Recht in der Erklärung der Tisch- und Handkarten.
Grundsätzlich gilt auch, das die Spielansage mit 10 Handkarten erfolgen muss, was im Endeffekt bedeutet, das klar erkennbar sein muss, welche 2 Karten
gedrückt und welches die 10 Karten sind, die auf der Hand behalten werden. Wenn ich also 2 Karten als gedrückt beiseite lege und 3 weitere auf den Tisch lege ist dieses nicht der Fall. Es kommt aufgrund dessen
immer wieder zu Streitigkeiten wenn man mit unangenehmen Zeitgenossen an einem Tisch sitzt. Deswegen habe ich mir das angewöhnt, um Ungereimheiten zu vermeiden. Es gibt leider immer wieder Zeitgenossen,
die "fadenscheiniges" Recht suchen.
Was Rieslings Fall angeht....du hast nach beendetem Reizvorgang eine verbindliche Spielansage gemacht und danach erst den Stock aufgenommen. Das ist leider verboten.
Natürlich kann man nach 3/4 eine "Spielansage", welche quasi gesehen den Reizwert darstellt, machen. Was aber nicht bebeutet, das man damit automatisch das Spiel bekommt. Man kann sogar reizen, ohne überhaupt eine seiner Karten gesehen zu haben.
Ich war so frei, diese Problematik auch mal einen anderem Forum zu Diskussion zu stellen. Mal schauen was die sagen.
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 18:45
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 18:50
Ich habe folgendes dazu gefunden. Man beachte den in "" gesetzten Punkt!
3.4.6:„Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn Handkarten bedeutet, sofern ordnungsgemäß gegeben wurde, Spiel-verlust in der Stufe ‚einfach‘ (nicht ‚Schneider‘ oder ‚Schwarz‘). Eine vor der Spielansage ausgespielte Karte gilt noch als Handkarte. Gleiches gilt für die bei Ouvertspielen aufgelegten Karten.“
"-Verdeckt auf dem Tisch abgelegte Karten, die nicht zum Skat gehören, stellen keine Handkarten i. S. v.3.4.6dar."
Das bedeutet also, das man seine 10 Karten körperlich bei der Spielansage auf der "Hand" haben muss.
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 19:01
Wer sich so verbockt anstellt...ja, der darf kein Skat mehr spielen :P
Für solche Fälle gibt es z.B. Kartenhalter aus Holz, in dem du deine Karten stecken kannst und die somit deine "Hand" ersetzen.
LittleJoe, 06. April 2015, um 19:05
Als Kartenhalter für Einarmige, wie auch immer, eignet sich ein Zollstock (Gliedermassstab), dort lassen sich die Karten sehr gut einsortieren u. man kann sogar die Karten, wenn man die Reststiche bekommt, aufdecken, indem man den Zollstock vom Körper (Bauch)um 90° weg dreht. Der Zollstock ist ein Universalwerkzeugzubehör.
LG Joe
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:06
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 19:30
Da geht es aber um einzeln verdeckte Karten auf dem Tisch im Bezug auf die Skataufnahme:
In diesem Fall zählen einzeln auf dem Tisch abgelegte Karten nicht mehr als Handkarten:
Dieser Fall wurde abgeurteilt von nem Skatgericht und eben wohl künstlich konstruiert:
Das ganze ist ein künstlich erfundener Fall und der Typ vom Skatgericht hat halt seinen Senf dazugegeben
"
Mittelhand wird Alleinspieler, nimmt den Skat auf und legt eine Karte davon verdeckt auf den Tisch zurück. Nach längerem Überlegen legt der Alleinspieler zwei weitere Karten verdeckt und etwas separat von der ersten Karte auf den Tisch.
Nach der Spielansage will der Alleinspieler die zuerst abgelegte Karte aufnehmen und ausspielen. Die Gegenspieler verlangen Spielverlust für den Alleinspieler."
Und da auf Seite 20 steht dann die Begründung dafür von so nem Typen aus den Skatgericht:
http://www.dskv.de/LV_07/VG06/Gifs-aGifs-Grafiken/Skatfreund2000-11.pdf
Und irgendwer hat dann in seiner eigenen Skatordnung daraus dann dass gemacht:
"-Verdeckt auf dem Tisch abgelegte Karten, die nicht zum Skat gehören, stellen keine Handkarten i. S. v.3.4.6dar."
Wenn bei der Ablage gesagt worden wäre die 2 Karten sind der Skat dürfte man die eine Karte auch nebenbei auf den Tisch legen, bzw. wenn es eindeutig ist die 2 Karten sind der Skat.
.
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 19:27
Das gilt auch für 2,3,4 oder mehr Karten
Ex-Stubenhocker #159827, 06. April 2015, um 19:28
@alfa,
ich bin der meinung, daß Sonderregelung im privaten Bereich völlig in Ordnung ist. Im Turnierbetrieb ist aber die "INTERNATIONALE SKATORDNUNG" verbindlich.
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:31
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 19:41
Das ist ein künstlich erzeugter Fall für eine Zeitschrift und fehlerhaft.
Das Urteil von dem Exptern widerspricht der Skatordnung.
Der Experte geht davon aus die 3 Karten sind 3 ausgespielte Karten und nicht eine ausgespielte Karte und 2 Karten die der Skat sind.
Und das ist eben falsch.
Da die 2 Karten durchaus der Skat sein können und die eine die bereits vorher ausgespielte Karte, die nach Skatornung noch als Handkarte zählt.
Der Skat muss immer auf dem Tisch liegen.
Wo soll er denn sonst liegen.
Damit liegen in jedem Fall bei einer vorher ausgespielten Karten immer 3 Karten, die vorher ausgespielte und die 2 Karten vom Skat auf dem Tisch.
Und Regel:
3.4.6:„Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn Handkarten bedeutet, sofern ordnungsgemäß gegeben wurde, Spiel-verlust in der Stufe‚einfach‘ (nicht ‚Schneider‘ oder ‚Schwarz‘). Eine vor der Spielansage ausgespielte Karte gilt noch als Handkarte"
würde sich selbst jedesmal widersprechen, da somit eine einzige vor der Spielansage ausgespielte Karte immer als 3 Karten auf dem Tisch gewertet würde wegen den 2 Karten im Skat.
Diese Regel wäre damit sinnlos, dass eine vor der Spielansage ausgespielte Karte noch als Handkarte zählt.
Anders ausgedrückt, dieser "Experte" hatte keine Ahnung von den Skatregeln was er da für den künstlich erzeugten Fall als Antwort gegeben hat.
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 19:46
Die zwei Karten auf dem Tisch, von dir als Skat bezeichnet, behalten nach dem Drücken die Bezeichnung "Skat" und zählen somit nicht zu den Handkarten.
Deswegen wird dies auch in der Erläuterung, die übrigens aus einer kommetentieren Skatordnung und nicht aus einer Sammlung von Gerichtsentscheidungen entnommen wurde, explizit erwähnt. Karten, die auf dem Tisch und nicht zum "Skat" gehören, zählen nicht als Handkarte.
In einem anderen Urteil, wo ein Spieler zwei Karten beiseite legte und dann ein Spiel ansagte, ohne den Skat auf zu nehmen, dieses Spiel als verloren anzurechnen wäre, da die Spielansage mit 8 Handkarten erfolgte und dies laut 3.4.6 nicht zulässig ist.
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:48
Eine auf dem Tisch liegenden Karte zählt als Handkarte, 2 nicht.
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:49
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 19:49
http://www.deutscherskatverband.de/fileadmin/matthiasbock/ISkO_2011.htm
Hier auf 3.4.6
Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn Handkarten bedeutet, sofern ordnungsgemäß gegeben wurde, Spielverlust in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz). Eine vor der Spielansage
ausgespielte Karte gilt noch als Handkarte. Gleiches gilt für die bei Ouvertspielen aufgelegten Karten.
Kartenvernichter, 06. April 2015, um 19:51
Hinzu kommt, das die ausgespielte Handkarte nicht "verdeckt" ist und es sich somit keinesfalls widerspricht!!
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:52
In dem Fall aus der Zeitschrift geht es halt darum, dass wohl nicht eindeutig war welche von den 3 Karten auf dem Tisch die 2 Karten für den Skat waren, aber das ist eindeutig, da 2 beiseite gelegt wurden und eine etwas entfernt davon, daher sind die 2 bei Seite gelegten der Skat.
Matrixkatze, 06. April 2015, um 19:54
zuletzt bearbeitet am 06. April 2015, um 19:57
Verdecktes Ausspielen von Karten ist nicht explizit verboten.
Dann müssen sie eben die anderen Gegner umdrehen.
4.1.2
Eine (aus)gespielte Karte darf nicht zurückgenommen werden.
Eine Karte gilt dann als (aus)gespielt, wenn sie komplett auf dem Tisch liegt.