Ex-Stubenhocker #162237, 26. Juni 2015, um 17:50
lieber einen smoothie, Johnny?
Bine60, 26. Juni 2015, um 18:10
zuletzt bearbeitet am 26. Juni 2015, um 18:11
https://www.youtube.com/watch?v=a5gFuX8HHJQ ^^
Breaki, 26. Juni 2015, um 18:11
Ich habe in diesem Thread keine Meinung, nur eine technische Frage: "Nun ist dieser Fwie davon, ..." Inwiefern davon? Da würde doch "Ex-Stubenhocker12345" oder so stehen?
Bine60, 26. Juni 2015, um 18:12
Breaki,
franz ist nur auf zeit gesperrt.
der ist in 2 wochen oder so wieder da...^^
Ex-Stubenhocker #159827, 26. Juni 2015, um 18:17
Walk on the line, Johnny Cash. (Johannes Bargeld )
Ex-Stubenhocker #159827, 26. Juni 2015, um 18:38
Johnny Cash war wirklich "blue".
In beiden Interpretationen.
Immer schwarze Kleidung und dazu diese tolle Stimme. R.I.P. good old Johnny.
georgbest, 26. Juni 2015, um 20:52
Hagenstein:
Das Urheberrecht ist sehr komplex - so richtig kennen sich da nur spezialisierte Anwälte aus. Hier ist der Fall aber recht einfach:
Auch Lichtbilder unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes, können also urheberrechtlich geschützt sein. Aber: Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass der Handelnde das geschützte Werk ohne Zustimmung des Urhebers (das wäre hier übrigens der Fotograph und nicht alfacoder) verbreitet, vervielfältigt oder bearbeitet. Nichts davon ist hier geschehen. Nach der Rechtsprechung stellt sich nämlich die Verlinkung auf Lichtbilder nicht als eine Verfielfältigung dar. Wenn das entsprechende Lichtbild gegen den Willen des Urhebers verbreitet, also ins Netz gestellt wird, hat sich der Urheber an den "Hochladenden" zu halten.
Bine60, 26. Juni 2015, um 22:53
alfa,
nenn es doch einfach anders...
schwachsinn ist gleich wieder dunkle sauce.