Micael, 16. April 2009, um 12:04
Hallo John, ich brauche die Beiträge nicht zu lesen um zu sehen das hier jemand, ohne Beweise, etwas in den"Raum" stellt, wo es keine Beweise für gibt, und ich das nicht abhaken werde unter Missverständnis.
Gruß
"M"
Micael, 16. April 2009, um 12:56
Es gibt jeden Namen nur einmal oder mit einer oder mehren Zahlen, wie bei dir, dahinter. Da es keinen zweiten Micael gibt kann nur ich das sein, wen er mit "der" ist schon wieder als Micael da, meint, ist mir egal. Ich habe mich über den Verfasser schon an der richtigen Stelle beschwert.
Florian, 16. April 2009, um 13:02
Liebe Stubenhocker,
ich bitte euch, hier jedem Skatspieler - egal ob Namensähnlichkeit und "Mutmaßungen" über was auch immer - eine faire Chance zum Mitdiskutieren und Mitspielen zu geben!
Viele Grüße,
Florian
Ex-Stubenhocker #4382, 16. April 2009, um 13:39
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Ex-Stubenhocker #186, 16. April 2009, um 13:43
dies meinte ich unter "Abhaken". Wenn einer, der so ähnlich heisst, wie ich, eine "Tat" begeht, bin ich nachher immer noch genau so unschuldig und 'nett' wie vorher.
Micael, 16. April 2009, um 14:26
Weil du hier öffentlich Stimmung gegen mich machst, und ich Mica sehr gut kenne und schätze. Was dieses Raster betrift bist du hier verkehrt, wenn ich mich nicht irre ist das eine Skatstube und nicht das BKA.
"M"
Ex-Stubenhocker #3295, 16. April 2009, um 16:21
Es zeigt nur auf wie unzulänglich das Internet nach wie vor ist und das die ultimatieve Löschung eines Namen keine wirkliche Sanktion ist.
Ob das in diesem Fall so ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Ausschliessen kann man es nicht, aber bis es bewiesen werden kann (Ip? log files?) hat jeder das Recht auf die Unschuldsvermutung.
Ex-Stubenhocker #186, 16. April 2009, um 16:25
Das ist eine Skatstube und nicht das BKA, stimmt! Also, an den Skattisch und weg von diesen unwürdigen Nebenschauplätzen!
Ex-Stubenhocker #4382, 16. April 2009, um 16:28
Dieser Eintrag wurde entfernt.
pummelchen671, 14. Juni 2009, um 08:08
Mein Junge wollte das einmaleins nicht begreifen,als er Sonntags mal bei Oma und Opa war,hat Opa ihn zukucken lassen,seiddem war er im Skatfieber und siehe da er beherrscht jetzt das einmaleins.Wir haben früher fast jeden Abend mit unseren Eltern irgendetwas gespielt und als das Intresse kam auch Skat.Ich bin davon nicht süchtig geworden.Spiel auch hier nicht um richtiges Geld.Alles eine Frage der Einstellung.Skat ist ein Spiel.
Ex-Stubenhocker #186, 17. Juni 2009, um 16:12
oder Fußball????
k_Uno, 17. Juni 2009, um 17:56
John, fußball ist eher ein glücksspiel, da du nie weißt wie der schiri pfeift.
Also haltet die kinder fern von dem teuflischen zeug!
sprachlos, 17. Juni 2009, um 18:41
zuletzt bearbeitet am 17. Juni 2009, um 18:41
jungs
ich dachte diesem thread
würden wir die gnade des vergessen
zu teil werden lassen.
mfg lothar
wolfsschnauze, 24. August 2011, um 05:15
Nein, der ist zu schön zum Vergessen.
Wie seid Ihr dem Staatsanwalt eigentlich entkommen? Bei dieser üblen Straftat Kinder mit Spielen zu belästigen, bei denen Denken gefragt ist?
wolfsschnauze, 24. August 2011, um 05:44
zuletzt bearbeitet am 24. August 2011, um 05:44
Habe nach alten Schafen gesucht, sind aber keine zu finden...
So wie ich es lese, gab es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Echtgeldbereich. Es geht also nur um das Spielen in der Skatstube (Kneipe gab es auch noch nicht).
Bei dem Spiel um Echtgeld ist das natürlich was ganz anderes...
Andi0259, 24. August 2011, um 06:20
Danke für die Wieder-Aufwärmung dieses Threads, lieber Wolf. Hatte schon lange nicht mehr an Schellenpimpe gedacht, doch nun kamen die Erinnerungen wieder hoch^^
Ex-Stubenhocker #46313, 24. August 2011, um 08:21
der wolf hat langeweile.läufts beim skat nicht?
ich seh grad mit agnes leg ich mich lieber nicht an.schade das ich das kanonenfutter verpasst hab.
Ex-Stubenhocker #67877, 24. August 2011, um 09:22
Jugendschutzgesetz vom 20. Juli2007:
Zitat;
§ 6
Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht." Zitat-Ende.
Franz, 24. August 2011, um 10:55
zuletzt bearbeitet am 24. August 2011, um 10:55
Na dann sind wir ja auf der sicheren Seite, Gummipunkte haben ja einen relativ geringen Wert.
Und um in der Zockerstube zu spielen, muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren.
(meines Wissens ist die Skatstube die einzige Plattform, die das so streng handhabt).
sprachlos, 24. August 2011, um 11:00
es reichen auch,
abgelaufene Personalausweise.
:=()))))
sweetyyyy01, 24. August 2011, um 11:05
also bei meinem onkel funktionierte der abgelaufene ausweis nicht...