Skat-Strategien: ist das ein grand?

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 12:20

dafür schreibst du doch genug!5 worte !

wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 12:27

Ich bin Dir zu allertiefstem Dank verpflichtet! In diesem für Deine Verhältnisse größeren Wortschwall habe ich die Erleuchtung gefunden!

skatharry, 30. Juli 2014, um 16:11

man könnte zur not auch auf die idee kommen Karo-Dame zu stechen,um dann nur noch einen Pikstich abzugeben.

voll-krass, 30. Juli 2014, um 17:12

auf was reizt der mit den Karten und hätte ich auf Grand reizen sollen
Spiel#145.725.014

skatharry, 30. Juli 2014, um 17:23

der knore sollte sich in holzkopf umtaufen aber du musst doch grand reizen,und dann biste noch schön in HH.

Bettek, 30. Juli 2014, um 17:28

bei 120 sage ich nach ner minute überlegungszeit ganz frech ja :))))

Ramare, 30. Juli 2014, um 18:08

Jau, 120 sage ich auch damit.

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 18:09

ich 240

wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 18:46

Lass Dich dabei aber nicht von den Kieberei erwischen! In Austria ist 130 das Maximum.

Ex-Stubenhocker #128106, 30. Juli 2014, um 18:53

wolf, aber einkommenssteuer ist nicht gleich zu setzten mit lohnsteuer.
jeder arbeitnehmer , auch angestellte zahlen für ihren lohn - ihr gehalt lohnsteuer, erst durch zusätzliche einnahmen wie miete oder ähnliches wird einkommenssteuer fällig, dies wird ja dann auch in der einkommenssteuererklärung angegeben, angestellte habe ja auch keine einkommenssteuerkarte sondern ein lohnsteuerkarte.
selbstständige haben ein zu versteuerndes einkommen und zahlen darauf ihre einkommenssteuer, zusätzlich noch gewerbesteuer.

Ex-Stubenhocker #128106, 30. Juli 2014, um 18:56

so hast du es ja eigentlich auch schon beschrieben, oder ? ^^

wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 19:19

Streng genommen ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlungsform der Einkommensteuer. Denn selbst ohne weitere Einkünfte kann (oder auch muss, je nach Steuerklassen) man ja eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Abrechnung wird die Lohnsteuer dann auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.

Das zu versteuernde Einkommen (das Ergebnis aus allen Einkünften abzüglich diverser Abzugsmöglichkeiten) ist unabhängig von den Einkunftsarten immer die Basis für die Steuerberechnung.

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 19:20

Jo Wolfi !

voll-krass, 30. Juli 2014, um 19:33

und was hat das nun mit einem Grand zutun ??????????????????????????????????????

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 19:34

genau so wenig ,was du hier schreibst !

Ex-Stubenhocker #128106, 30. Juli 2014, um 19:42

wenn man zu viele davon gewinnt und das FA davon wind bekommt, muss man den gewinn daraus in seiner Einkommensteuerklärung mit angeben voll-krass
hast davon noch nie gehört ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

oje !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

voll-krass, 30. Juli 2014, um 19:59

nein steffekk
damit muss ich mich nicht beschäftigen und Gummis will das FA eh nicht oder
@ franz - mach dich in Urlaub
nerv deine Frau

Ex-Stubenhocker #128106, 30. Juli 2014, um 20:01

seit doch ned so bissig voll-krass, so a schönes lächeln hast...

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 20:02

die liebt mich! guter rat! geh joggen !

Ex-Stubenhocker #34661, 30. Juli 2014, um 20:58
zuletzt bearbeitet am 31. Juli 2014, um 00:43

Wolfsschnauze:
Du bist sicherlich in steuerlicher Hinsicht nicht beratend tätig. Ansonsten würde ich jedem Deiner Mandanten empfehlen, freiwillig die festgesetzte Steuer zu zahlen. Ein Berater, der sich auf Normen des Steuerrechts stützt, diese aber, wie Dein Beitrag deutlich zeigt, in keinster Weise inhaltlich durchdrungen hat, erheitert die Finanzbehörden.

Ich habe Dich doch darauf aufmerksam gemacht, dass neben juristischen Personen auch natürliche Personen steuerplichtig sind. Wenn eine natürliche Person unternehmerisch tätig wird und Einkünfte erzielt, unterliegen diese der Besteuerung. Steuersubjekt ist dann natürlich die natürliche Person. Die Zusammenhänge zwischen Steuersubjekt, Besteuerungsgegenstand scheinen Dir nicht geläufig zu sein.

Nun ja, Du scheinst zumindest zu erahnen, dass Deine Abgrenzung gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit in die Hose gegangen ist. Wenn man aber bereits nicht in der Lage ist, sich klar und unmissverständlich auszudrücken, sollte man zunächst hieran arbeiten und sich erst danach an Dingen wie dem Steuerrecht versuchen. Es reicht nicht aus - wie auch in diesem Zusammenhang geschehen - die richtigen Vorschriften gefunden zu haben, wenn man diese offenbar unzutreffend interpretiert.

Wer hat behauptet, dass steuerliche Organschaften und verdeckte Gewinnausschüttungen zwingend etwas miteinander zu tun haben? Ich jedenfalls nicht.
Du hast doch selbst von "Obergesellschaft" gesprochen. Ergo: Das Gegenstück ist eine "Untergesellschaft". Ich erspare mir jetzt die gesellschaftsrechtliche Komponente von Unternehmensverträgen, da es hier ja um das Steuerrecht geht. Und dann bin ich doch recht schnell bei der Rechtsfigur der steuerlichen Organschaft.
Dann hattest Du noch von "Verrechnungspreisen" gesprochen. Wenn der Leistungsaustausch untereinander nicht auf der Grundlage von marktmäßigen Entgelten erfolgt, kann man schon mal über verdeckte Gewinnausschüttungen nachdenken.
Nun ja, wie Dein zweiter Beitrag zeigt, habe ich dabei zu viel bei Dir vorausgesetzt. Sorry dafür.

Fazit: Man hat es hier mit einem Wolf zu tun, der sich als Esel und Affe geriert.

Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 21:00

Krank der Wolf!

wolfsschnauze, 02. August 2014, um 15:07

Ich habe lange überlegt, ob ich auf diesen Beitrag überhaupt noch antworten soll.

Inhaltlich darauf einzugehen ist leider eh völlig überflüssig. In den meisten Punkten schreibt georgbest gar nichts neues oder anderes als ich, es geht im wesentlichen nur darum aufzuzeigen, daß er eh alles besser weiß als ich (und jeder andere, egal bei welchem Thema, das wurde mir in diesem Gebiet so richtig bewusst) und das der Wolf ein Esel ist.

Ich muss zugeben, daß ich bisher kaum einem Menschen begegnet bin, dem Rechthaben so wichtig ist. Außer einem Menschen, der 30 Jahre immer einer meiner besten Freunde war und den ich fast 15 Jahre nach Gründung seiner Unternehmen beraten habe. Da er sich in den letzten Jahren leider stark verändert hat und ich bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten seiner Situation seine permanente Rechthaberei um jeden Preis nicht mehr ertragen konnte, da sie jegliches sachliches Vorankommen blockierte, habe ich ihm vor kurzem nahegelegt, sich jemand anderen zu suchen und meine Tätigkeiten für ihn beendet. Das er einer meiner größten Kunden war hat mich dabei nicht gestört, aber das unsere Freundschaft nach so vielen Jahren so endet, hat mir sehr weh getan.

Als mir dies so bewusst wurde, passierte etwas sehr überraschendes. Alles, was mich bisher an den Beiträgen von georgbest gestört hatte, trat in den Hintergrund. Und ich empfinde plötzlich aufrichtiges Mitgefühl.

Alles, was ich danach noch geschrieben hatte, habe ich gestrichen. Denn es gehört nicht in ein Forum und ich glaube georgbest würde es auch nicht interessieren (oder irre ich mich da?) und die evtl. belustigten Mitleser hatten genug Spaß mit uns.

Die Skatstube ist das einzige Internetforum, in dem ich mich je beteiligt habe (kein Facebook, Twitter oder sonst etwas). Anfänglich habe ich eine insgesamt schöne „Gemeinschaft“ erlebt, die mir viel Freude gebracht hat. In den letzten 2 Jahren habe ich die „andere Seite“ der Anonymität des Internets kennengelernt. Und auch wenn ich mir lange damit schwer getan habe, so habe ich doch wieder viel über das Menschsein gelernt! Danke an Alle!

Ex-Stubenhocker #34661, 02. August 2014, um 16:22

Wolfsschnauze:

Danke für den Hinweis, dass ich Dich von der Art her an einen ehemaligen Freund erinnere. Ich hoffe aber nicht, dass Deine an mich gerichteten Beiträge Bestandteil der Trennungsverarbeitung sein sollen.

Ich kann nicht beurteilen, ob die von Dir wahrgenommene Änderung Deines ehemaligen Freundes nicht auch etwas mit Deiner Person zu tun gehabt hat. Man wird sicherlich nicht von heute auf morgen rechthaberisch. Vielleicht hat Deinem ehemaligen Freund ja auch zunehmend das an Dir gestört, was mir an Dir missfällt.
In allem betrachtet, scheint mir das Fundament, auf dem diese Freundschaft gründete, doch recht schwach gewesen zu sein.

Ich denke auch, dass Du in der Dir eigenen Art ein falsches Verständnis von Rechthaberei hast. Ich bin jedenfalls nicht der Typ, der sich noch artig dafür bedankt, wenn man ihm in den Hintern tritt. Da sollte man sein Ego schon etwas zurücknehmen und nicht jedes Paroli bereits als Rechthaberei missverstehen.

Mitgefühl von Dir brauche ich gewiss nicht. Keine Sorge: Ich bin physisch und psychisch in einem einwandfreien Zustand.

wolfsschnauze, 02. August 2014, um 16:44

q.e.d.

Ex-Stubenhocker #34661, 02. August 2014, um 16:55

ad absurdum.

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