Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:24
https://www.skatstube.de/forum/kommentare/sea...
hast du mieteinnahmen sascha, oder weshalb sprichst du von einkommenssteuer - die ja laut deinen angaben höher als die der deutschen bank oder siemens sind .
mich hatte deine letzte nachricht wirklich etwas geärgert und da du diese ja mit gesperrt beendet hast, versuch ich dir den grund meiner frage auf diesem weg zu erklären.
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:33
du bist erbärmlich - weil ich genau den punkt getroffen habe, der dich als lügner entlarvt - du hattest deine chance...
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:36
wieviel einkommensteuer musst du den für deine vermieteten objekte - so ca würd mir schon reichen - abdrücken ??
sascha der immobilienhai...
du hast dich selbst verraten , als du deinen kommentar geändert hast .
mir ja wurscht, aber du brauchst mich nicht wegen deinen eigenen unwahrheiten als lügner bezeichnen - des läuft mit mir ned... verstehst.
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:37
ich hab ned den arsch in der hose ? du entschudligst dich erst mal bei mir kollege .
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:42
das hat nichts mit dem zu tun was du mir als vorwurf gemacht hast, beantworte doch einfach meine frage und gut ist.
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:52
brauchst aber verdammt lang um dich schlau zu machen...
Ex-Stubenhocker #128106, 29. Juli 2014, um 23:56
jo des is mir ja auch nur recht - pengman, mit lügenbaronen ala münchhausen möchte ich als anständiger bürger, der pünktlich seine EINKOMMENSSTEUER zahlt ohnehin nichts zu tun haben, am end bekomm i no an schlechten ruf wegen dir.
wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 02:26
Blöde Frage am Rande. Wie soll ein Unternehmen eigentlich Einkommensteuer zahlen? Kapitalgesellschaften werden zur Körperschaftsteuer veranlagt, bei Personengesellschaften werden die Gewinne oder Verluste nur festgestellt und bei dem Gesellschafter, dem sie zugerechnet werden, der Einkommensteuer (im Rahmne seiner Einkommensteuerveranlagung)unterworfen. Aber auch hier kann das Unternehmen gar keine Einkommensteuer zahlen.
Darüber hinaus werden alle Unternehmen und Unternehmer, die gewerblich (also nicht selbständig - umgangssprachlich freiberuflich) tätig sind, zur Gewerbesteuer veranlagt. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften ist die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechenbar, bei Kapitalgesellschaften nicht.
Außerdem gibt es grundsätzlich sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer die Möglichkeit Verluste, die sich in der Vergangenheit nicht steuerlich auswirken konnten (Verlustvorträge) zu verrechnen.
Dazu kommt, daß bei Konzerngesellschaften nicht nur die oberste Gesellschaft betrachtet werden darf. Die zahlt vlt. keine Körperschaftsteuer, aber die Tochtergesellschaften haben schon viel bezahlt. Taucht im Einzelabschluß (sowohl handels- als auch steuerrechtlich) der Konzernmutter aber nicht auf. Im Konzernabschluß wäre das wiederum zu sehen.
Dazu muß man auch mal bedenken, daß auch ein Unternehmen, das direkt keine Steuern zahlt, evtl. riesige Beträge an Steueraufkommen "erwirtschaftet hat". Die für die Arbeitnehmer abgeführte Lohnsteuer stammt ja aus den Gehältern der Arbeitnehmer, die das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hat. Dazu noch die Umsatzsteuer, die das Unternehmen abgeführt hat.
Man kann also so pauschal gar nicht sagen, daß ein Unternehmen, das selbst keine Steuern zahlt, nichts zum Steueraufkommen beigetragen hat. Einfachstes Beispiel eine GmbH, Gewinn 0. Der Gesellschafter-Geschäftsführer lebt von seinem Geschäftsführergehalt, das der Lohnsteuer/Einkommensteuer unterworfen ist. Die Gesellschaft zahlt keine Steuern, leistet sie aber deshalb keinen Beitrag zum Steueraufkommen in Deutschland?
Bei international tätigen Konzernen ist es natürlich wesentlich komplexer und die Möglichkeiten steuerpflichtiges Einkommen in Länder zu verlagern, in denen die Steuer niedriger ist (sind aber auch nicht mehr so viele), sind nicht ganz von der Hand zu weisen und teilweise auch problematisch. Aber ganz so einfach geht das wiederum auch nicht, da nimmt das Finanzamt auch gerne mal konzerninterne Verrechnungspreise auseinander und akzeptiert sie nicht...
Ramare, 30. Juli 2014, um 09:06
Und Pik König statt Stechen wäre eine klasse Alternative gewesen.
Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 09:55
Ich hab den Spargel lieber wenn er gestochen wird !
Ex-Stubenhocker #34661, 30. Juli 2014, um 10:03
Wolfsschnauze:
Deine Frage ist möglicherweise blöd, wie Du eingangs bereits festgestellt hast. Richtig blöd ist jedoch, dass Du zwanghaft versuchst, aus nichtigem Anlass ein Feuerwerk Deines vermeintlichen "Wissens (?)" zu zünden. Den beiden ging es für jeden erkennbar um eine ganz einfache Frage - und nicht um Feinheiten des Steuerrechts. Nun ja, ein eitler Pfau spreizt sich halt gern und die Prostitution des vermeintlichen Wissens ist ja durchaus statthaft, wird aber peinlich, wenn schon einfachste Zusammenhänge nicht begriffen werden.
Selbstverständlich gibt es Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind, und zwar Einzelunternehmen, die natürliche Personen sind. Nun ja, wer Unternehmen immer mit Kapital- und Personengesellschaften gleichsetzt, kommt natürlich nicht auf diese Idee.
Nicht selbständig ist umgangssprachlich mit freiberuflich gleichzusetzen? Wer so etwas von sich gibt, sitzt bereits, und muss sich nicht noch extra hinsetzen, um die 6 zu kassieren.
Der Arbeitnehmer ist dann wohl ein Freiberufler. Wolfsschnauze schreibt das deutsche Steuerrecht um! Jeder Tölpel dachte bisher, dass man den Gewerbetreibenden vom Freiberufler zu unterscheiden hatte. Und zwar aus einem einfachen Grund: Der Freiberufler wie etwa ein Architekt als Einzelunternehmen zahlt keine Gewerbesteuer, sondern nur Einkommensteuern.
Schön auch die Ausführungen zum Geschäftsführergehalt. Natürlich leistet ein Geschäftsführer Einkommensteuerzahlungen, entsprechend sinkt aber die Steuerpflicht bei der Gesellschaft in Form von Betriebsausgaben.
Teilweise findet man auch Versuche der Erläuterung zu steuerrechtlichen Organschaften und verdeckten Gewinnausschüttungen. Man darf aber froh darüber sein, dass die Erläuterungen das Versuchsstadium nicht überschritten haben.
Ramare, 30. Juli 2014, um 11:40
Alfa:
so deutlich wollte ich es nicht sagen, war aber genauso gemeint.
wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 11:58
zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2014, um 11:59
Herr Best:
Dein Halbwissen ist wie so oft prächtig. Hier wurde es dem Esel aber endgültig zu wohl, denn auf diesem Eis muss er ausrutschen :-)
Es gibt Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind? Die Einzelunternehmen? Diese sind also Steuersubjekt? Weit gefehlt, das ist nämlich der Unternehmer! § 1 EStG - Steuerpflicht. Hier werden ausschließlich natürliche Personen genannt.
Wäre ja auch lustig, wenn bei der Einkommensteuerveranlagung des (Einzel)unternehmens abgefragt werden würde, ob es verheiratet ist. Mag zwar manchen Menschen so vorkommen, daß sie mit einem Untermehmen verheiratet sind, ist aber steuerlich nicht möglich.
Der Satz mit der Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit ist etwas komplizierter zu verstehen, nett, daß Du Dich daran versucht hast. Die Abrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der selbständigen (gewerblich, also nicht (gedankliche Pause) selbständig) ist die korrekte begriffliche Definition. Aber immer fein gewerblich von freiberuflich unterschieden. Da Du selbst gleich geschrieben hast, daß so jeder Tölpel denkt, verweise ich ganz lapidar auf die §§ 15 und 18 EStG.
Die Ausführungen zum Geschäftsführergehalt zeigen dann, daß Du Dir nicht mal die Mühe machst, einen Text ordentlich zu lesen. Von Verstehen wollen wir dann gar nicht mehr reden. Kleine Anmerkung am Rande aber noch dazu, ich habe nicht aus Spaß hierbei die Formulierung "der Lohnsteuer/Einkommensteuer" unterworfen geschrieben. Denn das GF-Gehalt unterliegt der Lohnsteuer. Diese wird dann bei der Einkommensteuer angerechnet. Einkommensteuer direkt zahlt in Form von Vorauszahlungen und der Veranlagung z. B. ein Gewerbetreibender.
Hast Du steuerrechtliche Organschaft gegoogelt? Oder hast Du das Wort einfach schon mal gehört und in den Ring geworfen? Ich hatte diese nämlich gar nicht erwähnt. Und dies bewusst. (Handelsrechtliche) Konzernstrukturen sind mit steuerlichen Organschaften keineswegs gleichzusetzen. Und verdekcte Gewinnausschüttungen i. e. S. kann es per se im Rahmen einer steuerlichen Organschaft eben nicht geben (eine steuerliche Auswirkung wäre nämlich nicht gegeben).
Wenn ich mir Deine Ausführungen so anschaue, kann ich nur hoffen, daß Du beruflich mit dem Thema nichts zu tun hast.
Bezeichnend aber, daß Du in Deinem blindwütigen Profilierungswahn auf alles draufspringst und nicht mal in der Lage bist zu erkennen, wann Du auf einen Profi gestoßen bist!
Ich bin mir aber sicher, daß Du unter völliger Umgehung sachlicher Argumente auch hierauf eine Antwort parat hast, die mich in ein schlechtes Licht rücken soll und Dich in einem (zweifelhaften) Glanze wie Deinen Namensgeber erstrahlen lässt! Du machst das schon!
Ex-Stubenhocker #76687, 30. Juli 2014, um 12:12
Der Romanschreiber!
wolfsschnauze, 30. Juli 2014, um 12:16
Du hast inhaltlich immer so viel zu jedem Thema beizutragen, schreibe doch bitte mal ein drittes Wort, Franzi. Oder bist Du schon wieder nudelfett?