toddi, 14. März 2011, um 11:27
Gehört hier zwar nicht rein aber was hält ihr davon.Habe 50% Behinderung (Steifes Bein) und kann entweder Bus fahren oder 50%Autosteuern sparen. Bus fahren brauche ich nicht und jetzt kommst,wenn ich die Autosteuern nehme darf nur noch ich mit den wagen fahren oder als beifahrer meine Frau darf ihn dann nur noch zum Einkaufen und das nur hier in der Stadt fahren.Einen 2 Wagen kann ich mir nicht leisten und meine Frau braucht den Wagen nunmal auch.Was haltet ihr davon.LG Toddi
k_Uno, 14. März 2011, um 11:57
Toddi, ich seh das mal so:
- 50% Autosteuern, ist richtig, es geht ja um dich, nicht um deine Frau. Einkaufen tut sie ja wohl auch für dich. Für sonstige Fahrten hat sich ja bei deiner Frau nichts geändert, so makaber es klingt: sie ist ja gesund.
- Bus fahren ist nach wie vor umweltfreundlicher, da du von der Autosteuer nicht profitierst, würde ich wohl das kostenlose Busfahren in Anspruch nehmen.
MamaSchlumpf, 14. März 2011, um 11:58
naja ich hab die steuerbefreiung auch... es ist so, dass deine frau den wagen fahren darf, wenn sie besorgungen für dich damit unternimmt, sprich tanken, einkaufen, pakete abholen etc... oder eben wenn du dabei bist. das ist wohl deswegen so, weil ja die steuervergünstigung als nachteilsausgleich für die behinderung gedacht ist. für was benutzt denn deine frau das auto so im alltag?
toddi, 14. März 2011, um 15:13
Kuno,es geht zwar um mich aber meine frau leidet trotzdem mit auch wenn sie gesund ist und vieleicht kannst du dir 2autos leisten oder hast keine frau oder deine frau hat keinen führerschein aber egal. mamaschlumpf,wenn du einen führerschein hast nimmst du den wagen nur zum einkaufen oder fährst du auch mal jemannd besuchen oder in einen anderen Ort?
sprachlos, 14. März 2011, um 15:48
zuletzt bearbeitet am 14. März 2011, um 15:50
@toddi
müsst ihr jetzt fahrtenbuch führen,
meine mutter hat auch diese steuervergünstugung (sie ist blind).
also fährt mein vater das auto.
das wird doch nur dann ein problem,
wenn deine frau, fahrten zur arbeit hat,
und diese steuerlich geltend macht.
mfg lothar
ps wenn sie besorgungen für dich macht,
sebstgemachte marmelade bei einer freundin; zB,
musst doch nicht dabei sein:
;=()))
toddi, 14. März 2011, um 16:40
Danke sprachlos hast schon recht aber beim finanzamt sagte sie wird im schein eingetragen und wenn sie zb in eine andere stadt fährt und in eine kontrolle kommt (Polizei oder zoll) Und ich nicht dabei bin,wäre das steuerbetrug.Geht um ca60euro und darum einen 2wagen zukaufen lohnt sich nicht.naja so ist das ebend,wenn einen umbringst und hast ein gesoffen bekommst 5Jahre aber wenn steuerbetrug macht was dann?
Ex-Stubenhocker #46313, 14. März 2011, um 17:04
wird härterr bestraft als mord.ein kumpel musste damals mal 60 dm nachzahlen,er hat es vergessen.was soll ich sagen die wolten ihn echt wegsperren.
MamaSchlumpf, 14. März 2011, um 17:07
zuletzt bearbeitet am 14. März 2011, um 17:07
ich fahr mit meinem auto überallhin, man hat das auto ja nich nur zum einkaufen, aber falls deine frau das auto braucht, um damit zur arbeit zu fahren o.ä. würd ich das mit der steuererleichterung nich machen, denn der teufel ist ein eichhörnchen und die kfzsteuer kostet nich die welt. wenn du des öpnv-ticket nimmst, darfst auch im 50km umkreis mit dem regionalzug umsonst fahren ausserdem gilt es für busse und strassenbahnen überall. allerdings afaik müsstest du noch n ukb dafür zahlen mit 50%? ich mein irgendsowas im kopf zu haben, bin mir aber net sicher, ich hab beides und zahl für beides nix ;-).
ich denk in deinem fall würd sich das eher lohnen, und dann halt mal lieber mit dem bus fahren und sprit sparen, keine parkplatzsuche, ich denk du weisst was ich mein.
toddi, 14. März 2011, um 17:52
ja aber mit einen steifen bein im vollen bus zu fahren ist auch nicht gerade schön,man hat ja immer einen ausleger(Bein immer gerade).
LieberTeufel40, 14. März 2011, um 18:13
@mamaschlupf
Ich bin kein Eichhörnchen^^
@Toddi
Zahle doch einfach die volle Steuer und es gibt kein Problem mehr. Wie Du schreibst, sind es doch nur 60 €.
Die 60 € kannst Du doch locker wieder rein holen, wenn Du zu den Zeiten Bus fährst, wenn nix los ist und der Bus ausreichend Platz bietet! Und wenn ich sehe, was so die Parkgebühren an Kosten (zumindest in Aachen) verursachen, brauchst das nur max. 6 mal pro Jahr machen und Du bist bei plus/minus Null.
Dag, 14. März 2011, um 18:27
Toddi nur um mal kurz zu fragen, weißt du eigentlich wo Frauen überall einkaufen können? Leg dir irgendwas aus der Stadt wo deine Frau die Freundin besucht ins Auto.
toddi, 14. März 2011, um 18:37
lt das mach ich auch,aber bus fahren mache ich auch nicht,hier ist nur neh kleinstadt. dag danke für den tipp.Aber Ungerecht finde ich es trotzdem und verstehen tue ich das auch nicht.aber egal anderen geht es noch schlechter denkt mal nur an japan,die haben weitaus grosssere probleme.
Ex-Stubenhocker #56811, 14. März 2011, um 18:38
Unsere praktisch denkene Daggi.
Bist ja mit allen Wassern gewaschen .
:-))))))
Ex-Stubenhocker #56811, 14. März 2011, um 18:41
@LT40,
wenn ich mir die Anatomie des Eichhörnchens anschau, glaub ich Dir, daß Du keins bist.
:-))
murle, 14. März 2011, um 18:41
also ich find die regelung ok. du hast doch alles was du möchtest. ach nein, ich vergass wenn deine frau mit dem wagen zur arbeit fährt, kannst du das ja nicht absetzten. aber warum auch?? was hätte das denn mit deiner behinderung zu tun? du wirst dich wohl entscheiden müssen. zweimal sparen wird wohl nix. es sei denn deine frau bekommt das wegegeld vom chef.
Ex-Stubenhocker #46313, 14. März 2011, um 18:43
murle du verstehst da was falsch glaub ich.sie bräuchte um auf arbeit zu fahren ein 2 wagen,also wozu dann die steuerliche vergünstigung??
murle, 14. März 2011, um 19:30
na er schreibt das sie sonst nur fahren darf wenn er naneben sitzt. also gehe ich davon aus das sein rechtes bein steif ist. sonst könnte er ja selbst fahren. also kann sie den wagen doch nehmen. oder lieg ich voll falsch?
Ex-Stubenhocker #46313, 14. März 2011, um 19:32
sie kann den wagen nehmen darf aber halt nur damit fahren um besorgungen für ihn zu machen.sprich will sie nur ne freundin besuchen fahren oder das kind holen darf sie das nicht.und bräuchte dafür einen extra wagen.
murle, 14. März 2011, um 19:36
ja, so hab ich das auch verstanden. was ich nicht verstehe warum er sich darüber beschwert. wenn sie zu ner freundin will hat das ja nichts mit der behinderung zu tun. und wie schon mehrfach erwähnt gibt es da ja möglichkeiten. sein problem, wenn ich es richtig verstehe, is dass es problematisch ist wenn sie damit zur arbeit fährt. alleine. das wäre steuerbetrug. wobei er diese fahrten rausrechnen lassen könnte, doch das wäre ein heiden aufwand.
LieberTeufel40, 14. März 2011, um 19:41
Ich denke, dass Toddi selber fahren kann! Es geht doch darum, dass seine Frau nicht mit dem Auto alleine zu einer Freundin zum Kaffeeschnack fahren darf.
Was zwar blöd iss, aber auch wiederum richtig.
Wenns nicht so wäre, würde sich jeder einen Behinderten suchen, sein Auto auf ihn anmelden und so die Steuer hinterziehn.
Leider ist es dem Staat nicht möglich, jeden einzelnen Fall zu überprüfen (denke ich zumindest). Deshalb halt die Regelung wie sie ist.
murle, 14. März 2011, um 19:42
das ist so ungefähr was ich meine. is im einzelfall mitunter bissel blöd, aber dennoch nicht falsch.
Ex-Stubenhocker #58149, 14. März 2011, um 19:54
das musst du dir durchrechnen was sich da lohnt.(diesel/benziner/hubraum/co2) kommt auf die häufigkeit der nutzung eben an die deine frau machen möchte. ich will dir nun keine grossen tipps geben wie man das etwas erweitern kann, aber dag hatte schon recht. legt euch einfach ein hilfsmittel, zb. gehhilfe in den wagen, und nimm es bei anfragen als grund der fahrt. du hattest es irgenwo vergessen. nie wird dich jemand so fragen was der grund deiner fahrt war, sowas passiert erst nach einenem unfall, oder verjehrsvergehen mit polizei. sicher sollte deine frau nicht alleine in den urlaub fahren, das wird schwierig. ob 50 % ermässigung das wirklich bringen musst du rechnen. ich habe selbst 100% frei bei der kfz-steuer. habe allerdings auch einen eigenen wagen. kommt auch auf die region an wie weit die öffentlichen vekehrsmittel behindertengerecht ausgebaut sind. viele regionen leben da noch etwas hinter dem mond. nach dem motto, man ist nicht behindert, sondern man wird behindert.
ganz gerecht ist es eben nie, aber es ist schon mal etwas.
MamaSchlumpf, 14. März 2011, um 21:00
ich seh das hauptproblem halt dadrin, falls die frau das auto braucht, um zur arbeit zu fahren...
toddi, 14. März 2011, um 21:11
zuletzt bearbeitet am 14. März 2011, um 21:14
murmel ich kann selber fahren mit automatik,otto hat das richtig verstanden und teufel hat auch recht wurde viel schmuh mit getrieben und soley hier leben wir noch hinter mond was behinderung angehen,kommt man aber erst dahinter wenn man eine hat.
nico2005, 15. März 2011, um 06:22
habe auch diese erfahrung gemacht ,mein sohn hat 100 prozent bekommen wir standen auch vor dieser frage es war echt blöd
ich hätte das auto nur iin begleitung meines sohnes nehmen dürfen
das problem ich habe aber auch noch zwei andere kinder wenn die mal irgendwohin hätten müssen hätte ich sie nicht fahren dürfen.auch zur arbeit hätte ich und mein mann nicht fahren dürfen.obwohl das ja auch zum wohle des kindes gewesen wär wenn wir nicht arbeiten könnten wir uns das auto auch nicht leisten und andere sachen auch nicht .ich denke es gibt einfach einige punkte die dort noch bearbeitet werden sollten denn es gibt viele die sich eben kein zweites auto leisten können (ich auch nicht).............