toddi, 15. März 2011, um 09:21
nico da hast du vollkommen recht,wenn man selber betroffen ist,sieht man die ganze sache anders,und bei euch ist die sache ja auch noch viel grasser.ich meine einfach nicht gerecht.
Ex-Stubenhocker #46313, 15. März 2011, um 11:04
toddi wer soll da aber entscheiden was gerecht ist und was nicht.es gibt leider viele leute die sowas ausnutzen und diejenigen die hilfe benötigen leiden darunter.wenn ich mir den typen auf unserer straße anschaue,der ist seit 13 jahren frührentner ist jetzt 56.aber aufm dach rumturnen ,den hof pflastern oder mit der kettensäge durch den wald hetzen geht ganz gut.
k_Uno, 15. März 2011, um 11:18
Inhalt der Steuerbegünstigung
Die Steuerbegünstigung wird nur dem Behinderten persönlich als Steuerschuldner zu seiner Fortbewegung und nur für ein Kraftfahrzeug gewährt. Entscheidend ist also die Nutzung des Fahrzeuges durch den Behinderten zu Zwecken seiner Fortbewegung. Es kommt daher nicht darauf an, ob diese Fortbewegung zu beruflichen oder privaten Zwecken erfolgt. Steht die Fortbewegung des Behinderten jedoch nicht im Vordergrund, wie etwa bei der entgeltlichen Beförderung von Gütern oder Personen, so entfällt insoweit die Steuerbegünstigung . Steuerunschädlich ist die Mitnahme anderer Personen, auch wenn diese einen Unkostenbeitrag zahlen, sofern die Fortbewegung des Behinderten im Vordergrund steht. Nimmt der Behinderte im Rahmen einer Fahrgemeinschaft regelmäßig Kollegen gegen Beteiligung an den Kraftstoffkosten mit, so ist dies steuerunschädlich; eine entgeltliche Personenbeförderung liegt nicht vor.
k_Uno, 15. März 2011, um 11:18
Folgen bei steuerschädlicher Nutzung
Wird das steuerbegünstigte Fahrzeug vorübergehend zu einer nicht begünstigten Verwendung benutzt, so wird das Fahrzeug für die Zeitdauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat steuerpflichtig.
toddi, 15. März 2011, um 11:18
ja otto das hast du recht und da wird sich auch wohl nie was dran ändern
toddi, 15. März 2011, um 11:24
kuno und was hälst du denn von nico erfahrungen mit ihren sohn,also bei mir geht das ja alles aber wenn das kind behindert ist und nico und der vater den wagen dann nicht privat benutzen dürfen,was ist das für ein blödsinn oder soll der sohn selber fahren und ein eigenes auto haben?
k_Uno, 15. März 2011, um 11:25
Komplett hier nachzulesen:
http://www.global-help.de/kfzsteuer-ermaessigung-befreiung-20060621.shtml
Wer also will, kann den wagen ja ab und zu mal rückwirkend für einen monat versteuern....
Also nix mit einzelhaft auf guantanamo...
Oddo macht immer aus einer maus einen oddofanten... ;-)
k_Uno, 15. März 2011, um 11:34
toddi, es geht hier um eine persönliche Steuerbegünstigung.
Also ändert das im Falle Nico auch nix.
Und wie bereits angedeutet, wenn ich die paar Euro für die Steuer nicht aufbringen kann, dann probier ich eben den monatlich abzustotternden weg.
Wer sich dann auch noch an die Verkehrsregeln hält, wird wohl kaum in den Genuss des monatsweisen Steuerzahlens kommen.
stein70, 15. März 2011, um 11:52
Es geht hier um ca. 60 Euro KFZ-Steuer.Das sind 5 Euro im Monat.Die sind das Gezeter mit dem Finanzamt bestimmt nicht wert.ganz ehrlich?!drauf gesch..... würde ich sagen.
Ich versuche auch soviel wie möglich rauszuholen, aber manchmal geht es einfach nicht.Nimm das kostenlose Bus fahren und gut ist(auch wenn Du es erstmal nicht brauchst,egal)