JohnJohn, 23. Februar 2021, um 09:14
Tini, warum müssen wir blöde und irrsinnige Maßnahmen erdulden? Weil keine Leistungen von denen kommt, deren Aufgabe es ist (wäre) solche beim Kampf gegen die Pandemie zu erbringen. Bestraft wird, was man leicht kontrollieren kann! Und beim ersten Sonnenwochenende macht jeder, was er will! Wenn das eine bürgernahe Politik sein soll, dann ok. Aber ich muss doch nicht deswegen zustimmen, weil es woanders schlimmer ist!
Es ist ja schön, dass wir in einem Staat leben, der - jedenfalls in normalen Zeiten - Menschen- und Grundrechte zum Baustein seiner Verfassung macht, bzw. gemacht hat, vielleicht mehr wie die meisten anderen Staaten.
Gesetze gehören dazu, wohl auch ein Infektionsschutzgesetz. Dazu wiederum eben Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen. Aber rechtfertig dies, auf unbestimmte Zeit Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Ok, in der Opposition redet sich leicht. Jeder Politiker hat seine Lieblingsthemen und -begriffe. Je öfter sie gehört werden, desto mehr Überzeugungskraft gewinnen sie für viele Bürger. Nicht für mich!
Seit einem Jahr habe ich nur von drei Politikern überzeugende Sätze gehört (sinngemäße Wiedergabe)
"Corona ist unser gemeinsamer Feind. Wir sollten uns nicht dauernd andere Feindbilder suchen."
"die Einschränkung unserer Grundrechte muss sich auf ein Mindestmaß beschränken. Sie muss mit Augenmaß und Planung durchgeführt werden."
"Sie haben keinen Eid auf Europa geleistet, sondern auf die deutsche Bevölkerung!"
Einen anderen Standpunkt habe ich nicht und kann dir, Tini, auch keinen bieten!
tini71, 23. Februar 2021, um 09:54
Ok. Nochmal:
Welche deiner Grund-und Menschrechte sind eingeschränkt?
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 11:48
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 11:49
Es gibt viele Beschränkungen der Grundrechte wie z.B. der Berufsfreiheit oder der Versammlungsfreiheit. Allerdings ist im Grundgesetz auch in jedem Artikel verankert, das es durch Gesetze usw. blablabla....außer Kraft gesetzt werden kann.
Allein die Einschränkung der Versammlungsfreiheit betrifft JEDEN von uns.
Die Freiheit der Berufsausübung ist nur für bestimmte Bereiche eingeschränkt. Aber auch diese ist eingeschränkt.
Ob diese Einschränkungen nun berechtigt sind oder nicht, sei dahin gestellt. Aber es gibt sie.
picco, 23. Februar 2021, um 13:10
.....die Versammlungsfreiheit fehlt mir nicht, da wir in unserer VG alles übers Internet klären können
JohnJohn, 23. Februar 2021, um 13:23
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 13:24
Danke, KV. Es macht irgendwie keinen Sinn, dieses Thema zu vertiefen. Wenn es jemanden nicht stört, dass Versammlungen in Form persönlicher Zusammenkünfte nicht stattfinden, ok. Ich setze persönliche Kontakte allgemein als einen Schwerpunkt, ob dieser nun in Form eines Grundrechtes fixiert ist oder nicht.
Geht man hier weiter, dann landet man in der Diskussion irgendwann bei so etwas diktaturähnlichem Machtmissbrauch, was dann natürlich wieder als übertrieben kritisiert wird; mit Recht.
Aber das Rad dann gleich in die andere Richtung drehen und ohne jede Kritik den Regierungen mehr oder weniger unbegrenzte Rechte zuzugestehen, ist doch auch wohl nicht das richtige.
Und damit bin ich da, wo ich immer glaube zu sein, was ich glaube, was der richtige Weg wäre. Vermeiden von Extremen und eine gesunde ..................einhalten!
AlbrechtDerArme, 23. Februar 2021, um 13:43
Das es eine unzulässige Einschränkung der Versammlungsfreiheit gäbe, ist ein Märchen.
Schon immer gab es Regelungen wie Demos angemeldet und durchgeführt werden. Nur die finstersten Alumützen haben sich jahrzehntelang in ihrer Freiheit eingeschränkt gefühlt, nur weil keine Waffen mitgeführt werden durften. Und nun müssen eben Situationsbedingt die AHA-Regeln zusätzlich eingehalten werden.
Wer das Tragen von Mundschutz in die Nähe von „diktaturähnlichen Machtmissbrauch“ rückt, hat weder etwas von der aktuellen Lage noch von Freiheitsrechten jemals verstanden.
PS.: Dort wo die böse Diktatur zu weit in die Rechte eingreift, darf jeder Bürger nach eigenem Gusto die Gerichte anrufen.
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 14:09
Albrecht...es ist ein Märchen zu glauben, das unter Versammlungen nur Demos oder ähnliches fallen.
Unter Versammlungsfreiheit fällt auch, sich mit 50 Leuten im Park zu treffen und Musik zu hören oder sich mit 5 Personen zum quatschen einer an einer Parkbank. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Der Hintergrund für eine Versammlung ist völlig egal.
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 14:18
Man muss nicht mal unbedingt eine Meinung kundtun
AlbrechtDerArme, 23. Februar 2021, um 14:39
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
... steht seit Urzeiten im Gesetz.
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 14:44
Eine Versammlung kann sein eine öffentliche Meinungskundgebung, die sogenannte Demonstration.
Eine Versammlung im weiten Sinne braucht aber keine Meinungskundgabe, sondern nur eine innere Verbindung.
Eine Versammlung kann auch nicht nur Meinungskundgabe, sondern auch der Meinungsfindung dienen.
Aber davon ab wie relevant die das alles ist, gibt es halt diese Einschränkungen der Grundrechte, auch aufgrund Corona, und sei es nur das Recht auf Freiheit, zu treffen wen man will, rausgehen wann man will usw.
Ich will mich auch gar nicht grundsätzlich gegen diese ganzen Einschränkungen beschweren. Sie dienen ja einem “höheren” Zweck.
Mir geht nur auf den Sack, wie die Politik doch so den oder anderen verarscht. Großmundig irgendwelche Versprechen abgeben und die dann nicht halten. Halt...warte....die haben ja nicht gesagt, wann und wie sie ihre Versprechen halten. Da müssen sie sich nicht wundern, wenn sich so einige aussuchen, wann sie die Regeln befolgen.
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 14:47
Das habe ich doch schon erwähnt, Albrecht.
”Allerdings ist im Grundgesetz auch in jedem Artikel verankert, das es durch Gesetze usw. blablabla....außer Kraft gesetzt werden kann.”
AlbrechtDerArme, 23. Februar 2021, um 14:52
na da sind wir uns doch mal wieder einig. Das steht schon seit Jahren so drin. Da ist nichts mit Diktatur. Ganz normale Rechtspraxis.
Kartenvernichter, 23. Februar 2021, um 15:01
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Es ging ja nur darum, das es diese Einschränkungen gibt, nicht ob sie rechtmäßig sind.
Dag, 23. Februar 2021, um 16:58
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 17:09
Um die Dummheit mal kurz auf den Punkt zu bringen, die Amis haben sich auch versammelt, ständig und ohne Einschränkungen, Ende vom Lied, sie haben jetzt eine halbe Millionen Tote!
JOHNJOHN ist es das was du Meinungsfreiheit, Grundrechte oder wie auch immer nennst?
Sry Kopfschütteln
Übrigens verzichte ich lieber auf Livekontakt und hab dafür keinen Zettel am Zeh!
Außerdem ist man nicht nur vorsichtig für sich allein
JohnJohn, 23. Februar 2021, um 17:11
Was soll denn eine solche Frage, Dag? Von dir bin ich wirklich differenzierteres Abwägen gewöhnt.
Um Meinungsfreiheit geht es zum einen wirklich in dieser Sache nur am Rande.
Die Meinungsfreiheit nicht von Corona kaputtgemacht, sondern von denjenigen, die sich auf jeden mit anderer Meinung losstürzen und dessen ganz persönliche Einstellung und Äußerung zur Thematik sofort mit Schlagworten kontern und damit einer Spaltung zwischen Regierungs- und Maßnahmentreuen und "Querdenkern" (ich erinnere nur daran, ich war schon einer, bevor diese ungute Gruppierung aufgetaucht ist) Tür und Tor öffnen.
Was soll diese Aufrechnung von "Grundrechten ....." mit Coronatoten?
Klar, was sie soll: Jemandem, der die eigene Meinung nicht teilt, als einen abstempeln, für den elementare Menschenrechte mehr Wert sind als Menschenleben.
Mal ganz davon abgesehen, wie die sozialen Schäden durch die Folgen der Maßnahmen gewertet werden.
Klar, in Zahlen sind sie nicht erfassbar. Also lassen wir sie einfach außen vor.
tini71, 23. Februar 2021, um 19:44
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 19:45
John, ich wiederhole:
Was sind DEINE Einschränkungen?
Mit einem oder zwei Freunden kannst du dich doch treffen, sie auch in deine Wohnung einladen?
Ja, auch ich treffe tagtäglich Menschen, denen es Scheiße geht.
Auch ich selbst hardere immer wieder mit den Beschränkungen und frage mich, ob das alles legitim ist.
Aber: Menschenrechtsverletzungen, sorry , aber DAS ist was ganz ganz anderes! Nicht nur wir sind in dieser Situation, sondern alle Menschen weltweit.
Du hast dich zur Flüchtlingssituation und zur Klimakrise ähnlich geäussert wie du es jetzt tust...
Ex-Stubenhocker #261639, 23. Februar 2021, um 20:14
tini71
ich glaube das stimmt nicht ganz so wie du das da legst.
in meine wohnung darf ich nur laut regelung eine person aus anderen haushalt einladen.zum heutigen geburtstag meine tochter durfte nur ich sie besuchen und später meine frau . das nennt mann kontaktbeschränkung obwohl wir den ganzen tag in der bude hängen. heute müssen die menschen in hamburg auf den spielplatz masken tragen früher hat mann spielplätze gesperrt.
tini71, 23. Februar 2021, um 20:21
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 20:39
Deine eigene Wohnung ist geschützt. Du bist verantwortlich dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
Arttikel 13 des Grundgesetzes. Auch keine Ausnahme in Pandemien. Draußen muss man halt im Fall des Falles den Abstand wahren. Treffen ist nicht gleich Treffen.
Aber dass die Regelung: ein Haushalt plus eine Person blödsinn ist, darin gehe ich mit dir konform.
Betty_Boo, 23. Februar 2021, um 20:44
...besser mit Maske und Spielplatz, statt keinen Spielplatz.
tini71, 23. Februar 2021, um 20:55
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 20:57
PS: Ich nehme an, dass niemand derjenigen hier, die so vehement gegen Maßnahmen eintreten, jemanden kennen, den es *erwischt* hat.
Ich kenne mehrere (inclusive 2 Todesfälle)!
Dennoch finde ich einige Maßnahmen blödsinnig, möchte aber abermals BETONEN, dass ich in diesem Zusammenhang die Begriffe Grund-und Menschenrechtsverletzung ablehne!
Ich glaube nämlich nicht, dass weltweit eine Pandemie erfunden wird, um mit dieser Erfindung Menschen zu schaden.
biertulpe, 23. Februar 2021, um 21:11
Wer da irgendwo erwischt wurde hat es echt übertrieben,wurde Angezinkt oder war zu blond. Das meiste lief wohl über anzinken, da haben sich einige einen Spaß draus gemacht.
Cabeza_Doble, 23. Februar 2021, um 21:25
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021, um 21:25
Diejenigen, die sich einen Spaß daraus gemacht haben, bewusst andere anzustecken, oder "anzuzinken", wie Du es nennst, sollten wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt werden. Falls der von ihnen mutwillig infizierte Mensch verstorben ist, kommt Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar Mord in Betracht.
biertulpe, 23. Februar 2021, um 21:35
Die Anzeigen hier im Ort waren zwei Freundinen die jeweils ihren Hund ausgeführt haben. Dabei soll wohl der Abstand nicht so gepasst haben, dass Ordnungsamt war ziemlich schnell da. Es blieb bei einer mündlichen Ermahnung.Der Nachbar kann Hunde nicht so gut ab und dass Verhältnis der Nachbarn ist in dieser Straße mit dem Herrn nicht nicht dass beste. Möchte nicht wissen wie sich da manche zum Polizeihelfer ernannt haben.