Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 16:33
Sicher scheint Politik für viele Anwesenden zu komplex, weshalb sie sich diesem Thema gerne verwehren.
Jedoch gibt es aktuell eine Menge Diskussionspotential.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die 3-Prozent Hürde verfassungswidrig sei.
Dies eröffnet natürlich vorallem den Splitterparteien die Möglichkeit, in das Europaparlament einzuziehen.
Wie ist der allgemeine Tenor? Sorgt diese Entscheidung für mehr Transparenz und Demokratie oder gefährdet sie ein freiheitlich demokratisches Europa?
sporti1947, 26. Februar 2014, um 16:38
ganz weg mit der prozent-regelung dann kann ich auch eine partei gründen!!
zb. die OUZO-Vernichter partei
Ex-Stubenhocker #136859, 26. Februar 2014, um 16:47
....wir gründen hier jetzt am besten die "Trollpartei"....
k_Uno, 26. Februar 2014, um 16:54
Die Verfassung garantierte uns bisher einige Jahrzehnte ein freiheitlich demokratisches Deutschland.
Aus welchem Grund soll nun die gleiche Verfassung ein freiheitlich demokratisches Europa gefährden?
Und zu der vorletzten Frage des Eingangsbeitrages, was bitteschön ist ein allgemeiner Tenor?
Die Klatschseite der Bild? Bunte? Stern? oder eher Spiegel?
An jedem Stammtisch eines jeden Wirtshauses wird kontrovers die Tagespolitik diskutiert, ob die nun freiheitlich demokratischer dadurch wird, weiß ich nicht.
Und, falls die Frage nach den 5% im Zusammenhang mit NPD, REP, FDP, Bauernpartei, ÖDP etc. losgetrampelt werden sollte, diese Parteien sind nicht an der 5%-Hürde gescheitert, sondern an den Inhalten die sie vermitteln oder auch nicht vermitteln konnten.
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 17:47
@K-Uno
Dein Beitrag ist vollkommen sinnfrei.
Zunächst einmal gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung.
Ist dir der Unterschied zwischen Bundesebene und europäischer Ebene bewusst?
Das Wahlprogramm ist einfach das Selbstverständnis dieser unterschiedlichen Parteien. Dir ist es also lieber, es würde Wahlpropaganda mit falschen Behauptungen betrieben, statt die Wahlgrundsätze ehrlich und deutlich zu nennen?
Ich glaube, dass du ein überzeugter CDU-Wähler bist. Du weißt zwar nicht warum, aber du wählst eben schon Jahre CDU.
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 17:52
Und Ramare stimmt diesem Beitrag obendrein noch zu.
Das spiegelt den gegenwärtigen Zustand in Deutschland wieder.
Die Menschen besitzen kein Wissen über Politik, sind aber wahlberechtigt! Diese vollkommen politisch umnachtenden Menschen, wählen dann sozusagen ihre Volksvertreter aus dem Unwissen heraus!
Wirkliche direkte Demokratie herrschte in Deutschland noch nie und wird auch in absehbarer Zeit nicht herrschen.
Betty_Boo, 26. Februar 2014, um 18:44
zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2014, um 18:56
...ein Oberstudienrat nimmt sich 1 Aussage und macht daraus 2 Meinungen. Entstehend dazu verwirklicht er: es sei der Tenor welche den gegenwärtigen Zustand in Deutschland wieder spiegelt. Und selbst aus wenigen Zeilen kann er lesen, was ein jeder wählt.
...Nun: @Oberstudienrat stell dich mal schnell zur Europawahl auf. Nach deinen Erkenntnissen des Lebens und der Wirklichkleit sollten 3 % für dich und deine getreuen ja keine Hürde darstellen.
...99,9% Wahlbeteiligung sollten in deinem "freien" Doktrin ja machbar sein. (wenn du dich alleine wählst)
...nur gut das die Vielfalt der Menscheit sich auch in Wahlergebnissen wiederspiegelt.
...im übrigen ist ein jeder Bürger Frei und Mündig, entscheidet ganz allein was er wählt, denkt und sein Leben gestaltet.
…wen möchtest du nun erreichen wenn „Die Menschen“ doch alle umnachtet sind und von Politik keine Ahnung haben? Icke würde soviel Arroganz mit Sicherheit nicht wählen!
...welche Partei wähle ich nu?
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 18:56
Auf diese konfusen Zeilen kann und möchte ich nicht konstruktiv antworten.
Du wirfst meine Aussagen ziemlich durcheinander, so das mir die Motivation fehlt, mit dir zu diskutieren.
Betty_Boo, 26. Februar 2014, um 19:00
zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2014, um 19:04
...ich bin aber sehr Neugierig, dem Leben zugewandt und lerne gern dazu.
...zur 3% "Hürde": den grossen Parteien wird es anspornen dem Bürger vielleicht vielleicht wieder näher zu begegnen. Den kleinen Parteien wird es freuen in der öffentlichkeit vielleicht mehr wahr genommen zu werden.
...Im übrigen gibt es in und um Europa 28 Staaten welche diese 3% Klausel garnicht haben.
k_Uno, 26. Februar 2014, um 19:09
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland."
Meines Wissens hat noch keiner gegen diese Aussage Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.
marco1707, 26. Februar 2014, um 19:12
bring mich nicht auf komische gedanken!!!
was mich interessieren würde,wie wohl der aufschrei wäre,wenn in deutschland per volksabstimmung über die zuwanderung,das gleiche ergebnis herumkommt,wie unlängst bei den schweizern!!!
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 19:12
@K-Uno
Das Grundgesetz ist KEINE ausgearbeitete Verfassung im klassischen Sinne!
Bitte stütz dein Wissen doch nicht auf das Internet!
k_Uno, 26. Februar 2014, um 19:13
In Bayern könnte ich mir das gut vorstellen.
Danach dürften dann alle Preiß'n wieder heim... :-)
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 19:14
@Marco1707
Darauf sollte meine Threaderöffnung früher oder später hingeführt werden!
Dazu würden mich einige Meinungen interessieren.
k_Uno, 26. Februar 2014, um 19:24
Herr Oberstudienrat, in der postklassischen Zeit, also kurz nach der Erfindung des modernen Buchdrucks, entwickelte sich das Internet als Kommunikationsplattform welche selbst Regierungen nicht scheuten zu nutzen.
Ex-Stubenhocker #34661, 26. Februar 2014, um 19:24
zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2014, um 19:27
Oberstudienrat,
ich wäre gerne in eine Diskussion mit dir eingetreten. Dein Satz "Zunächst einmal gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung." lässt aber vermuten, dass du im Fach Bürgerkunde erhebliche Fehlzeiten aufzuweisen hast.
Unsere Verfassung trägt den Namen Grundgesetz. Der Grund dafür lag seinerzeit auf der Hand. 1949 empfand sich die Bundesrepublik zunächst als Provisorium, da die deutsche Nation in einem Ost- und Westteil aufgeteilt war. Ziel des Grundgesetzes war die Herstellung der Einheit. Vielleicht hast du schon mal davon gehört, dass die DDR im Jahre 1990 der BRD beigetreten ist und damit der Verfassungsauftrag des Grundgesetzes verwirklicht wurde. Damit war das Grundgesetz kein Provisorium mehr und spätestens von da an eine "vollwertige" Verfassung.
Schade, dass dir diese einfachsten Zusammenhänge nicht bekannt sind. Ich hätte ansonsten noch so viele Fragen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts an dich gehabt.
So entgeht dir etwa die Frage, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst verfassungswidrig sein könnte. Ich hätte dich auch gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht kompetenzrechtlich überhaupt eine Verwerfungskompetenz hatte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass möglicherweise europarechtliche Vorgaben eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des primären Gemeinschaftrechts erforderlich gemacht hätte. Nach Erörterung dieser mehr oder wenigen profanen Fragestellungen hätten wir uns dann den substantiellen Rechtsproblemen widmen können.
Schade, Chance vertan.
Ex-Stubenhocker #157894, 26. Februar 2014, um 19:36
Eine Verfassung hätte man wohl kaum 1949 hinbekommen. Denn eine Verfassung hätte in einer Volkssabstimmung ratifiziert werden müssen.
Einen Nationalstaat wollte man damals nicht. Das Provisorium aus drei Besatzungszonen zu einem Staat galt als Übergang, da reichte ein Grundgesetz.
Juristisch sieht man derzeit keine Notwendigkeit für eine Verfassung mit Volksabstimmung. Da genügt das Grundgesetz weiterhin.
riesling15, 26. Februar 2014, um 19:37
also, soweit mir noch bekannt ist, hiess das Fach "Staatsbürgerkunde", in allem anderen, was Georg schreibt, hat er völlig recht mit den Fehlzeiten des Studierten. .-))
Ex-Stubenhocker #34661, 26. Februar 2014, um 19:40
Marco,
ist in den Schulplänen nicht als eigenständiges Fach vorgesehen. Auf den Kultusministerkonferenzen bestand jedoch Einvernehmen, dass den Schülern etwas über die Funktionsweise des Staates (Wahlen, Staatsorganisation etc.) zu vermitteln ist. Zu meiner Zeit geschah das im Fach Geschichte. Es gab aber auch das Fach Gemeinschaftskunde, in dem so etwas behandelt wurde. Leider hat der Bund bezüglich des Schulwesens keine Gesetzgebungszuständigkeit, sodass wir es im den einzelnen Bundesländern mit den unterschiedlichsten Schulplänen zu tun haben.
riesling15, 26. Februar 2014, um 19:43
gut gegoogelt Dag... in Pressestelle für polit. Bildung .-))))
riesling15, 26. Februar 2014, um 19:44
Georg..... da kommen wir wieder an was .-))) 16 Bundesländer, 16 unterschiedlichste Bildungssystem mit den unterschiedlichsten Schulfächern...... D .-))
Oberstudienrat, 26. Februar 2014, um 19:50
zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2014, um 20:12
@Georgbest
Nicht nur dass du in diesem Punkt von der Geschichte dieses Landes wenig Ahnung hast, du versuchst dein Unwissen auch noch über die Fakten zu stellen.
Ich darf dir daher mal einen kleinen Auszug geben.
Laut Artikel 146 des Grundgesetzes ist eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung seit 1989 überfällig!
Doch die Politiker fürchten eine Verfassung wie der Teufel das Weihwasser!
Wie kam dieses Grundgesetz überhaupt zustande?
Nach der fürchterlichen Katastrophe des Zweiten Weltkrieges setzten sich auf die Weisung der Siegermächte hin wohlmeinende und meist anständig gebliebene Männer und Frauen auf der kleinen Herreninsel im bayerischen Chiemsee zusammen und überlegten, welche Lehren aus diesem Desaster zu ziehen waren. Natürlich waren die meisten Mitglieder dieses ersten Konvents noch im neunzehnten Jahrhundert geboren und geprägt durch die Erfahrungen des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des Dritten Reiches. Die Väter und Mütter des Grundgetzes der neu zu gründenden Bundesrepublik Deutschland brachten ein Grundgesetz zustande, das es so auf deutschem Boden noch nicht gegeben hatte. Es war gleichzeitig in alten Werten verhaftet und doch in vielen Punkten avantgardistisch. Dieses Grundgesetz hat mit allen ihren Veränderungen und Ergänzungen der Bevölkerung der neuen Republik über einen Zeitraum von sechzig Jahren ein Leben in Frieden und Freiheit beschert. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Initiatoren dieses Konvents, die Siegermächte, die Paten dieses Grundgesetz waren.
Es kam also NICHT auf Wunsch des deutschen Volkes, sondern auf Anordnung der Siegermächte zustande. Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches
Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen.
Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war daher klar, dass dieses
Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium darstellte und nichts anderes war als ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des zweiten Weltkrieges.
--Prof. Dr. Carlo Schmidt sprach daher im Sinne des parlamentarischen Rates, als er im Jahre 1948 die Bundesrepublik Deutschland als “Staatsfragment” und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung bezeichnete.--
Dies ist auch der Grund, warum die Väter des vorläufigen Grundgesetzes den Artikel 146 in dieses Provisorium einfügten, der da lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!
Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er
seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil diese vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre
eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten. Dass Schluss ist mit der sog. repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert.
Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird.
Es könnte fordern, dass über die
Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden
hat.
Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.
Die Bundesregierung vertritt daher die
Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich,
aber nicht notwendig sei.
Das Grundgesetz sei, unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in
freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen SBZ lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.
Im Einheitsvertrag steht, dass die DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitritt und zwar zur Fassung des Grundgesetzes aus dem Jahre 1983, einer Zeit, als in der Präambel bestimmt, dass das Grundgesetz für eine Übergangszeit gelte. Außerdem trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, nicht dem einer künftigen deutschen Verfassung.
Ex-Stubenhocker #157894, 26. Februar 2014, um 19:53
zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2014, um 19:58
riesling, ich hab's abgeschrieben aus "Deutsche Verfassungen".
Allerdings nicht wortwörtlich, etwas zusammengefaßt, sonst hätte ich hier eine halbe Seite einstellen müssen. Ich bin mir aber sicher, nicht die einzige Quelle zum Thema zu besitzen. Das muss tausendfache Verbreitung gefunden haben.
Ich verweise auf die Ausführungen zum Thema (oben) von Studienrat.
Sozusagen auf die ausführlicheren Ausführungen. ;-)