Unterhaltung: Sepp Blatter tritt zurück ⚽

Ex-Stubenhocker #186, 05. Juni 2015, um 01:23

Nicht alles, was lang ist, hat mir Schule zu tun, Budgy. Bei mir sind hier nur ein paar Emotionen mal durchgebrochen.

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 01:36

John2:

"...Doch der Schutz von Gesetzesbrechern vor Diffamierung ... durch falschen Sprachgebrauch..."

Nö!
Ich kenne nur Opferschutz und da wird zu wenig getan.
Der Schutz für Gesetzesbrecher ist ein völlig neuer Gedanke.

Niemand hält einen unschuldig Verurteilten für einen Verbrecher, für einen Kriminellen, nur weil er im Knast sitzt. Darüber braucht man kein Wort verlieren, was ich in meinem Beitrag ja auch nicht getan habe.

Auch scheint der Unterschied zwischen Verbrechen, Vergehen, Übertretung, Ordnungswidrigkeiten, ... John2 überhaupt nicht klar zu sein.

Ex-Stubenhocker #186, 05. Juni 2015, um 01:53

Dass für Opferschutz viel zu wenig getan wird, muss ich dir voll zustimmen.

Bei dem von mir geäußerten Gedanken mit dem Schutz vor Diffamierung solltest du mir nicht das Wort im Munde herumdrehen, wenn's geht.
Es ist auch nicht so, dass ich Unterschiede, die du im letzten Absatz ansprichst, nicht kenne.

Deine Worte habe ich so aufgefasst, dass für dich Gesetzesbrecher und Straftäter grundsätzlich kriminell und asozial sind.

Jeder Mensch also, der in der Justizvollzugsanstalt (so heißt das heute!) sitzt, aber auch jeder, der alternativ entsprechend verurteilt wurde - vor allem RECHTSKRÄFTIG. Konsequent durchdacht ist bei dieser Aussage, wenn sie denn so stehen bleibt, keine Ausnahme zu sehen für

a) unschuldig verurteilte
b) Gesetzesbrecher, die - warum auch immer -nicht verurteilt wurden.

Es ist auch in dieser Aussage kein Raum zu finden für

a) Abstufung von kriminellen Verhaltensweisen
(von Grauzonen und persönlicher Schwerpunktsetzung ganz zu schweigen)
b) Resozialisierungsgedanken.

LittleJoe, 05. Juni 2015, um 04:20

@John: du hast meine Frage verstanden auf der vorherigen Seite, ich warte auf die Antwort von DW.

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 09:28

Was für eine Antwort ?

Niemand hält unschuldig Verurteilte für Kriminelle. Das ist wohl selbstverständlich und bedarf keiner Erklärung, deshalb habe ich das in meinem Beitrag erst gar nicht erwähnt.
Kennt den jemand einen Unschuldigen hinter Gittern hier in Deutschland ?

Natürlich sind Unschuldige hinter Gittern keine Kriminellen, die nennt man hierzulande

J u s t i z o p f e r !

Soli, 05. Juni 2015, um 09:47
zuletzt bearbeitet am 05. Juni 2015, um 10:00

Liebe(r) Dagwood,

der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland NICHT strafbar und somit sind die Konsumenten von Betäubungsmitteln auch keine Kriminellen, oder? Zudem wurde Daum NICHT rechtskräftig wegen des Erwerbs bzw. des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt, richtig?

Ist er also kriminell?

Grüße

PS: In Dir scheint eine Menge Frust und Verbitterung zu wohnen, was sich in Deiner emotionalen garstigen Weise zu zeigen scheint (nur meine, möglicherweise verschobene Meinung bzw. Wahrnehmung). Versuch mal ein wenig toleranter zu werden. Stünde Dir bestimmt recht gut und ist auch viel gesünder. Bitte nicht persönlich nehmen. Es ist auch nicht persönlich gemeint, ich kenne Dich doch gar nicht.

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 10:16
zuletzt bearbeitet am 05. Juni 2015, um 10:38

Da irrst du dich aber gewaltig, Soli !

Soli, nicht ich habe Daum einen Kriminellen genannt, sondern Hoeneß.

Uli Hoeneß: "Kriminelle haben im Fußball nichts verloren !!!."

Es ging um Drogen bei Daum, Kokain. Kokain ist nun mal kein Betäubungsmittel wie Kaffee, Tee, Alkohol, ...

Der Erwerb und Besitz von Kokain ist strafbar, so wie der Konsum.

Zu Daum: Daum hatte durch eine Haarprobe bewiesen, dass er in der Vergangenheit Kokain konsumiert hatte.

Mehr wurde auch nie behauptet.

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Juristen sehen das anders, Soli. Bei Kokain ist der Besitz/Erwerb zum Zwecke des S e l b s t k o n s u m s durchaus strafbar.

Erst bei geringen Mengen von Cannabis sieht das anders aus.

Dann überprüfen Juristen auch noch die Fremdgefährdung (durch Dritte ) bei Selbstkonsum.

Spätestens beim Punkt Fremdgefährdung, wenn nachgewiesen, ist der Konsum eben doch strafbar.

Soli, 05. Juni 2015, um 10:22

Der Konsum ist NICHT strafbar...

Ex-Stubenhocker #176874, 05. Juni 2015, um 10:22

@ john2 da wir in Deutschland nach dem Prinzip leben, dass man unschuldig ist, bis die Schuld nachgewiesen ist, ist
b) Gesetzesbrecher, die - warum auch immer -nicht verurteilt wurden schwer nachzuweisen. Es sitzen zwar genügend Jutizirrtümer in der JVA, aber diese aufzuspüren, hmmm. Und solange schuldig gesprochen, sind sie nicht unschuldig vor dem Gesetz.
Erst nach einem Urteil musst du deine Unschuld beweisen, oder zumindest berechtigte Zweifel, so dass das Verfahren wieder neu aufgerollt wird.

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 10:25

Aus Protest vor lauter Kriminellen im Fußball werde ich ab Sonntag den Fußball boykottieren.

Holt Barcelona das 2.te Triple? Oder Juve das erste Triple in ihrer Vereinsgeschichte?

Was werden ich durch meinen Boykott verpassen ?

Doch bestenfalls die Frauen WM 2015.

Als Chauvi verkrafte ich das bis zum Beginn der Bundesligaqsaison 2015/2016. 😃

🍻 Prost

Ex-Stubenhocker #176874, 05. Juni 2015, um 10:28

Und ich werde aus Protest wegen den vielen Steuertrickbetrügern und Steuerhinterziehern mal mit meinem Pensionssachbearbeiter reden und danach mich weigern, Steuern zu zahlen.

Ex-Stubenhocker #186, 05. Juni 2015, um 12:59
zuletzt bearbeitet am 05. Juni 2015, um 13:01

@lucky: "...vor dem Gesetz". Wir neigen doch dazu, uns mit unserer Meinung immer hinter einem Gesetz oder Richtersprüchen zu verschanzen. Nein, ich bin KEIN Anarchist und durchaus ein Anhänger unseres Rechtsstaates. Und jemand muss ja eben Urteile sprechen und das Amt der Judikative ausüben. Selbstjustiz wäre der Tod jedes Rechtsstaates. Doch ändert die Anerkennung dieser Tatsache weder etwas daran, dass es eine davon abhängige Wahrheit und auch eine eigene Meinung gibt.

Ob nun DW unschuldig einsitzende "Zuchthäusler(er nennt sie halt so, weil PC ihn nur interessiert, wenn ich einen nicht "koscheren" Ausdruck verwende)" nun Justizopfer oder wie auch immer nennt, ändert nichts daran, dass sie nach seiner sonst geäußerten Definition Kriminelle sind. Umgekehrt ist nach der gleichen Definition, die sich auf ergangene Urteile bezieht, ein - warum auch immer nicht verurteilter - Mörder kein Krimineller.

Zum Thema Drogenkonsum: Eine interessante Variante, dass Kriminalität sogar Landesgrenzen kennt. Nach DW-Terminologie ist also jemand, der in einem Land eine Tat begeht, die dort als Straftat gilt, , ein Krimineller. Was aber, wenn er die gleiche Tat in einem Land begeht, in dem sie straffrei ist?

Oder ein anderes Beispiel: Als Deutschler Steuern nicht zu entrichten und damit dem deutschen Volk zu schaden, ist kriminell. Als Deutscher aber im Ausland zu leben, nur die erlaubte Zeitgrenze in Deutschland zu verbringen und damit ebenfalls das deutsche Volk um Einnahmen zu bringen, ist keine Straftat und damit nicht kriminell? Warum eigentlich dieser argumentative Aufwand, nur um Uli Hoeness als kriminell bezeichnen zu können? Sogar mit höchster Rückendeckung? Warum, DW?
Ich spekuliere nicht über deine Motive, aber du beginnst mich als Person zu interessieren!

heidi69, 05. Juni 2015, um 13:04

ich gönn mir erst mal ne Tasse "Betäubungsmittel" 😄
mit Milch und Zucker...wenn DW mal nicht zitiert ist er zum schiessen 😈

Ex-Stubenhocker #176874, 05. Juni 2015, um 13:59

Kriminell ist man, wenn man eine Straftat begeht bzw. das Gesetz bricht. Findest du Schlupflöcher in diesem, so obliegt es der gesetzgebenden Gewalt, diese zu schließen.
Und wenn nun mal in Thailand (nur als Beispiel) sex mit Minderjährigen nicht strafbar ist, dann darf der Thai das in Thailand. In Deutschland hat er glücklicherweise Pech, sollte man es ihm nachweisen können.
Natürlich darf jeder zu jedem eine eigene Meinung haben. Nur wenn man diese äußert, sollte man dieses auch so kennzeichnen.

Ex-Stubenhocker #176874, 05. Juni 2015, um 14:06

Um wieder auf Blatter zurück zu kommen, bin ich der Meinung, dass er sehr wohl wusste, was vor sich ging. Ob er jedoch Bestechungsgelder annahm oder diese ausgab, kann ich so nicht sagen, weil mir dazu der Überblick fehlt. Aber wenn ich von jedem etwas weiß, was ich nicht wissen dürfte, brauche ich auch nicht zu bestechen.
Muss man Bestechungsgelder bei der Steuererklärung angeben?

Ex-Stubenhocker #186, 05. Juni 2015, um 14:53

Lucky, dein Beispiel mit Thailand ist sehr treffend, um vielleicht auch DW die Relativität des Begriffes "Krimineller" vor Augen zu führen. Es geht eben dabei nicht nur darum, ob der Betreffende irgendwo (und irgendwann - dazu gleich) RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde oder nicht, sondern um die Auffassung, die man selbst (oder eben der für ihn dann und dort) geltende Gesetzgeber hat.

Bedeutet also letztlich, dass jemand, der in Thailand Sex mit Minderjährigen hat, nach deutscher Rechtsauffassung ein Krimineller ist, auch wenn es sich dabei um einen Thai handelt, der nicht strafrechtlich dafür verurteilt wird.

Zwei weitere Beispiele dafür, dass man nicht einfach gedankenlos Begriffe verwenden soll, DW, kommen nun (habe das ja von dir gelernt ^^):

Homosexuelle waren bekanntlich mal Zuchthäusler, um deinen Jargon zu verwenden.
Bekanntlich wurde der § 175 aufgehoben (Details kann man googeln). Ich gehe nun davon aus, dass mit der Aufhebung auch alle zu diesem Zeitpunkt wegen Homosexualität Inhaftierten frei gelassen wurden. Waren sie nun Kriminelle oder nicht? Oder nur bis zum Zeitpunkt der Freilassung? Oder haben sie nur einfach gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen, einem Gesetz, das vielleicht selbst - wegen Verstosses gegen Menschenrechte - "kriminell" war?

Kinder zu schlagen (die eigenen oder die ihm anvertrauten) war lange erlaubt und ist nun verboten. Genau umgekehrte Situation. Waren also Eltern, die ihre Kinder vor der Strafbarkeit prügelten nicht kriminell? Alle aber, die es danach noch taten, schon?

Die Meinung von Gauck dazu interessiert mich übrigens nicht, aber deine, DW. Mein Standpunkt ist klar: Das Gesetz ist die Seite, die das Vorgehen regelt. Meine persönliche Meinung darüber, was kriminell ist oder war, besteht unabhängig vom Wortlaut des aktuellen Gesetzes.

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 15:07
zuletzt bearbeitet am 05. Juni 2015, um 15:31

John2, deine persönliche Meinung, wer als kriminell zu gelten hat ist völlig uninteressant. Du stehst nicht über dem Gesetz.
Hier entscheidet immer noch die Rechtsprechung, wer als kriminell zu gelten hat und wer nicht.

Ich hätte mal eine Frage, wo hätte ich je einen unschuldig einsitzenden Menschen einen Zuchthäusler genannt, John2 ?

In meinem Beitrag bin ich mit keinem Wort darauf eingegangen.
Niemand käme auf die Idee einen Unschuldigen hinter Gittern kriminell zu nennen, das sind J u s t i z o p f e r.

Muss man das ernsthaft erwähnen ?

Hier in Deutschland gilt als vorbestraft wer zu über 90 Tagessätzen verurteilt wird.
Was anderes ist ein Vorbestrafter als ein Krimineller ? Um als kriminell zu gelten muss man nicht einmal im Knast sitzen.

Und gewöhnlich ist Uli Hoeneß auch. "Ein ganz gewöhnlicher Krimineller" schrieb Christian Rickens im SPIEGEL über Hoeneß.

John2, du kannst gerne gegen den SPIEGEL oder den Autor klagen, wenn dir "gewöhnlicher Krimineller" nicht passt.

Verklag doch gleich den Bundespräsidenten mit. Denn Bundespräsident Gauck war nach eigenem Bekunden über Hoeneß "erschrocken".
"Wer Steuern hinterzieht verhält sich asozial.", ,mit dieser Aussage stempelte der Bundespräsident also Hoeneß auch noch zum Asozialen.

B r a v o ! 😃

Wie die Rechtslage in anderen Ländern gestaltet wird spielt doch hier in Deutschland keine Rolle.
Für alle Menschen auf deutschem Boden gilt nur das deutsche Recht.

John2 wird hier kindisch mit seinem "....im Ausland wird das anders gesehen ..."
Ja und ?

Welche Bewertung man im Ausland vornimmt ist doch völlig egal. Das mag man ja in vielen Ländrn anders regeln, und?

Ex-Stubenhocker #157894, 05. Juni 2015, um 15:27

Ein skurriler Pressetermin nach dem anderen. Ex-FIFA-Vize Jack Warner droht Blatter damit auszupacken.

Womit wir wieder beim Thema wären.

Ex-Stubenhocker #186, 05. Juni 2015, um 16:35
zuletzt bearbeitet am 05. Juni 2015, um 16:43

Dw, ich will - vorerst -nur auf einen einzigen Punkt eingehen:

"Ich hätte mal eine Frage, wo hätte ich je einen unschuldig einsitzenden Menschen einen Zuchthäusler genannt, John2 ?"

Zunächst mal: Auch deine Meinung, wann und ob jemand schuldig oder unschuldig ist, ist uninteressant. Richtig, ich stehe nicht über dem Gesetz. Aber wir beide UND die Organe der Rechtsprechung stehen nicht über der Wahrheit. Und, falls du es noch nicht gemerkt hast, mir geht es nicht mehr um Uli Hoeness. Sondern darum, dass DU Menschen, die einsitzen, grundsätzlich als kriminell bezeichnest. Sicher, du würdest unschuldig einsitzende ausnehmen, wenn denn ihre Unschuld erwiesen wäre. Doch das ist gar nicht nötig, denn dann werden sie ja freigelassen und sind damit nicht mehr Kriminelle. Kannst du über diejenigen, die ihre Strafe verbüßt haben, vielleicht im Sinne einer Resozialisierung das Prädikat "Nicht-mehr-Kriminell" verhängen?

Doch wesentlicher ist doch der Ausdruck "Zuchthäusler". Hier hast du ja eine originelle Schleife versucht, auf die wohl nicht einmal eine Kartoffel hereinfällt.

Wir haben 2015 als Unterbringungsort für Straftäter eine JVA. Früher gab es andere Ausdrücke, z. B. Zuchthaus. Die Auffassung, wie Gesetzesbrecher in einem Rechtsstaat zu behandeln sind, hat zu dieser Namensgebung, bzw. -änderung geführt. Ich brauche dir als Prediger der political correctness im Ausdruck sicher nicht weiter ausführen, was es bedeutet, welchen Hintergrund es hat, aus einem "Zuchthaus" eine JVA zu machen. Übrigens nicht nur ein Unterschied im Ausdruck. Das Ganze hat mit Resozialisierung zu tun.

Wenn du natürlich diese zeitgemäßen Gedanken über den Umgang mit Gesetzesbrechern ignorieren willst und sie weiterhin (die tatsächlichen, nicht die unschuldigen ^^) als Zuchthäusler bezeichnen willst, dann machst du genau das, was vor einiger Zeit eine gewisse Person im Forum hier getan hat, nämlich: Eine eigene Meinung über die Sprachverwendung und die Notwendigkeit ihrer Anpassung an den Zeitgeist zu haben. Dein gutes Recht, aber bekenne dich wenigstens dann dazu!

Wenn du auf die Relativierung des Begriffes "Krimineller" und auf meine Beispiele dazu nicht eingehen willst (oder kannst, siehe Hagenstein), dann ist es wirklich sinnvoll, seinen Rat zu befolgen, uns alle weiter mit Zitaten aus dem Spiegel oder woraus auch immer zu erfreuen, zu belehren oder zu nerven, doch die eigene Unfähigkeit zu stringenter Argumentation mit Wörtern wie "kindisch" zu kaschieren, ist einfach ein Armutszeugnis. Wobei ich den Fortschritt deiner Ausdrucksweise anerkenne (kindisch ist schon weniger aggressiv als dumm). Ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf, als dir einen vernünfigen Diskutanten zu machen!^^

heidi69, 05. Juni 2015, um 21:14

Deutscher Boden,deutsches Recht-zackig Soldat DW 😄

Kartenvernichter, 05. Juni 2015, um 22:01

Man müsste recht naiv sein um zu glauben, das es in den Profibereichen verschiedenster Sportarten immer mit rechten Dingen zu geht. Warum sollte es dort anders sein als in anderen Wirtschaftsunternehmen. Und nichts anderes sind solche Vereine und Verbände. Korruption, Bestechung...sowas ist doch "Normalität" in Wirtschaft, Politik, Sport und dem Rest der Welt.

Und mal ehrlich gesagt...das ist mir völlig egal. Ich schau gerne Fussball, auch wenn ich weiß, das es nicht immer mit rechten Dingen zu geht.

Ex-Stubenhocker #159827, 05. Juni 2015, um 22:51

Na, hoffentlich wird das nicht noch komplexer.
Aber wie immer kommen wir von Kuchen backen auf Morsbacken.
Bei diesem geistigen Ping Pong kommt es nicht darauf an, zu überzeugen, sondern nur, dass der Ball bewegt wird.
Das trennende Netz ist ja schon lange weg.

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