Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:02
....die beiden Berliner Raser müssen lebenslang in den Knast. Endlich ein Urteil, was mir gefällt!
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:14
Lebenslang hört sich härter an, als es ist.
Wie lange sitzt man bei "guter Führung"?
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:14
Ob man es als Mord deklarieren möchte....das Strafmaß passt auf alle Fälle. Sie haben vorsätzlich in Kauf genommen, das Menschen dabei zu Schaden kommen.
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:15
Nicht lang genug, Bernadette
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:18
Johnny, mit 160 durch Berlin zu rasen, wenngleich in der Nacht, da sollte selbst der größte Dummkopf die Gefährdungslage ahnen.
Ex-Stubenhocker #195270, 27. Februar 2017, um 19:19
... ich freue mich über viele Dinge, aber sicherlich nicht darüber, wenn jemand lebenslänglich in den Knast muss.
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:22
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 19:23
Pale, wer so bescheuert ist, gehört in meinen Augen lebenslänglich weg geschlossen.
Mord will ich Ihnen nicht unterstellen, aber das Menschen dabei ums Leben kommen könnten, haben sie billigend in Kauf genommen.
Ich habe da kein Mitleid mit.
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:25
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 19:25
Johnny
Juristisch kann ich das nicht beurteilen.
Wenn zwei Autos nebeneinander in so einem Affenzahn durch eine Stadt rasen, ist die Wahrscheinlichkeit enorm hoch, dass ein Unbeteiligter Schaden nehmen kann. Ein Mensch ist tot.
Das ist furchtbar und sollte angemessen bestraft werden. Die Rechtssprechung hat offenbar vorerst entschieden, dass es "Mord" war und entsprechend die Strafe verhängt.
Ex-Stubenhocker #195270, 27. Februar 2017, um 19:25
... das Urteil wird in der nächsten Instanz aufgehoben werden, da der Mordvorwurf kaum Bestand haben wird.
Breaki, 27. Februar 2017, um 19:26
Interessant wäre eine Analyse der Urteilsbegründung. Ich hab das nur kurz im Radio gehört, scheinbar soll das Urteil keinen Grundsatzcharakter haben, eventuell ist das stark individualisiert?
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:28
Mir egal weswegen sie weg geschlossen werden. Hauptsache weg. 10 Jahre sind auch ok.
Hauptsache kein Urteil wie...ihr bösen, bösen Buben...beim nächsten Mal aber was langsamer fahren.
Außerdem waren sie keine 16 mehr, sondern Mitte 20. Weg damit!
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:30
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 19:31
Breaki
Ich habe die Begründung für Dich:
"...Merkmale, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, gegeben sein. Dazu gehören Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder das Begehen der Tat zur Verdeckung anderer Straftaten oder mit gemeingefährlichen Mitteln...."
"Die Anklage sah auch dies erfüllt: Die Männer hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ein illegales Rennen zu gewinnen."
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:33
Willst du sie wieder auf die Straße lassen?
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:34
Wie lange sollten Raser im Gefängnis sitzen, was ist angemessen für ein Menschenleben?
Ich finde, darüber zu urteilen, ist extrem schwer.
Breaki, 27. Februar 2017, um 19:38
KV, bei allem Respekt, es geht nicht darum, Deine/unsere/deren Meinung zu befriedigen, eher darum, ob das Urteil den von Bernadette grob skizzierten Merkmalen standhält.
Kartenvernichter, 27. Februar 2017, um 19:40
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 19:41
Falls willst von einem Hartz VIer holen? Und glaubst du, das es sie interessiert, ob sie einen Führerschein haben oder nicht? Du kannst ewig ohne Führerschein fahren. Ich bin glaube ich bestimmt schon 20 Jahre nicht mehr kontrolliert worden.
Bernadette, 27. Februar 2017, um 19:43
Breaki
Vielleicht war ein Aspekt des Urteils, dass die Raser nicht von der Ampel zur nächsten Kreuzung Vollgas gegeben haben, sondern sie sind über 11 rote Ampeln gerast.
Ex-Stubenhocker #195270, 27. Februar 2017, um 19:49
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 19:50
... niedrige Beweggründe hat das Gericht verneint, aber das Merkmal "gemeingefährliche Mittel" bejaht. Ein Auto als gemeingefährliches Mittel einzustufen, überdehnt m.E. den Wortlaut.
Es bleibt dann statt Mord noch Totschlag. Ob vorsätzlicher Totschlag oder (nur) bewusste fahrlässige Tötung vorliegt, ist am Einzelfall orientiert und schwer feststellbar. Das Gericht hat offenbar aus dem im höchsten Maße rücksichtslosen Verhalten geschlossen, dass der Tod von anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf genommen wurde. Das ist dann zumindest ein vorsätzlicher Totschlag.
Hinzu kommt dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sodass das Gericht den für Totschlag vorgesehenen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren hätte annähernd ausschöpfen können.
Dottir, 27. Februar 2017, um 19:56
ich denke das auch nicht gezeigte einsicht, halt nur eine entschuldigung aus selbstmitleid und nicht aus überzeugung, da mit gespielt hat. ich habe vor feierabend noch kurz mit einem richter auf der arbeit gesprochen. der sagte, dass es ein sehr hartes urteil sei und er nicht glaubt, dass das bestätigt werden wird. für ihn wäre mord nicht haltbar.
recht sprechen scheint da nicht so einfach.