Ex-Stubenhocker #199061, 27. Februar 2017, um 21:27
Warum erzählen sie es mir dann!
Bernadette, 27. Februar 2017, um 21:28
Ossisch?
Ex-Stubenhocker #199061, 27. Februar 2017, um 21:28
Allerdings.
LittleJoe, 27. Februar 2017, um 21:30
Im Urteil steht auch Führerscheinentzug auf Lebzeiten!
Bernadette, 27. Februar 2017, um 21:31
Ich blick´ das noch nicht ganz. Ist das Comedy oder Trauerspiel^^?
Ex-Stubenhocker #199061, 27. Februar 2017, um 21:31
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 21:32
Zurück zum Thema. Gute Nacht. Weder noch,Dette.
Bernadette, 27. Februar 2017, um 21:34
zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2017, um 21:36
Danke. Aber da steht doch was von "Komikerpaar"^^.
JohnJohn, 28. Februar 2017, um 00:21
"grundsätzlich einmal ist das strafrecht ein abwehrrecht gegen den staat und kein öffentlicher pranger.die väter dieses recht's haben also weiter gedacht als bis "hängt ihn höher"...man ist bei solchen diskussionen ganz nah am öffentlichen auspeitschen.das ist nicht wünschenswert...
Hagenstein vor 4 Stunden. Noch selten ist mir eine Weltanschauung so klar geworden wie nach diesen Zeilen. Abgesehen davon: Was bedeutet denn "Abwehrrecht gegen den Staat"?
ganz allgemein: Einige gute Ideen, für die unser Strafrecht jedoch nicht flexibel genug ist. Ich glaube, dass das Wort "Mord" in der Verurteilung durch die nächste Instanz kassiert wird. Wie man darüber denkt, ist jedermann seine Sache. Es gibt eben nicht nur eine Meinung von jedermann, sondern auch eine sogenannte "Rechtsmeinung". D. h., dass nicht jeder Jurist die gleiche Meinung hat, wie ein Gesetzeswortlauf umzusetzen ist.
Auf jeden Fall finde ich es mutig, hier auf Mord zu entscheiden und diese Entscheidung zu begründen.
Ex-Stubenhocker #195270, 28. Februar 2017, um 10:05
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2017, um 10:09
JuH:
Bemerkenswert, dass Dir ganz offensichtlich nicht bewusst ist, was Grundrechte bezwecken. Umso erstaunlicher, als dass von Dir doch der "thread zur Meinungsfreiheit" eröffnet wurde.
Grundrechte gewährleisten Freiheitsrechte, und zwar grundsätzlich nicht im Verhältnis von Bürgern untereinander, sondern im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Staat ist nämlich mit Rechten, u. a. mit dem Gewaltmonopol, ausgestattet, die missbraucht werden können. Und Freiheitsrechte hat auch ein Angeklagter, gerade in einem Strafverfahren, das per se geeignet ist, in Freiheitsrechte einzugreifen. Vielleicht wirst Du nunmehr auch beantworten können, warum ein Angeklagter das letzte Wort hat.
Und was Du von der Rechtsfindung durch Gerichte schreibst, könnte auch aus dem Mund von Lieschen Müller stammen, ohne dieser zu nahe treten zu wollen.
JohnJohn, 28. Februar 2017, um 11:27
Da hast du tatsächlich Glück gehabt. Auch wenn dein Vergleich angeblicher Pranger/Auspeitschung unter aller Kanone ist.
Mir ist durchaus bekannt, dass ein Angeklagter vor Gericht Rechte hat. Dafür gibt es ja den RECHTSanwalt. Ebenso hat der Staat Rechte, die bekanntlich der STAATSanwalt vertritt. Lieschen Müller lässt grüßen.
Ich gebe zu, dass ich die Formulierung "Abwehrrechte gegen den Staat" noch nie bewusst gelesen, allerdings vielfach überlesen habe. Derart unpassende Formulierungen erreichen gewisse Regionen meines Gehirns nicht.
Unpassend in dem Zusammenhang nämlich. Setzt man sich nämlich mit dem Prinzip der Gewaltenteilung auseinander, dann ist die maßgebliche Instanz in einem Gerichtsverfahren bekanntlich nicht der Staat, die Exekutive, sondern die Justiz.
Bei einem Strafverfahren stehen die Interessen des Staates gegen die Interessen des Angeklagten. Diese Interessen abzuwägen, ist Aufgabe des Richters.
Daher den Ausdruck "Abwehrrechte gegen den Staat" zu verwenden, halte ich für sehr unpassend. Wobei es mir egal ist, wer das macht. Und wo es steht.
Ex-Stubenhocker #195270, 28. Februar 2017, um 11:43
... schlimmer geht immer: Von Gewaltenteilung fabulieren, aber diese Prinzipien ganz offensichtlich nicht verstanden zu haben.
So soll Staat nur die Exekutive sein? Falsch: Alle drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Jurisdiktion) repräsentieren den Staat. Warum lautet wohl der Urteilstenor stets "Im Namen des Volkes"?
Ex-Stubenhocker #195270, 28. Februar 2017, um 12:01
... aber JuH ist es ja auch egal, wo so etwas steht. Selbst das Grundgesetz, das dem Gewaltenteilungsprinzip verhaftet ist, ist absolut irrelevant. Wer hat sich insbesondere bloß Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz, wonach die Gesetzgebung, die vollziehende Geewalt und die Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbares Recht gebunden sind, ausgedacht?
JohnJohn, 28. Februar 2017, um 12:33
Ist ja gut; interessant übrigens, dass sich gerade zwei, die offensichtlich das Urteil für "falsch" halten, in ihrer Argumentation auf die Wendung "Im Namen des Volkes" berufen! Und merkwürdige Parallelen zum Thread Meinungsfreiheit und dessen Fragestellung ziehen.
Auf den Vergleich zwischen dem öffentlichen Pranger und der Auspeitschung einzugehen, kann man wohl gar nicht erwarten.
Billig!