Unterhaltung: Wie ist zu entscheiden ???

Reiter53, 18. April 2011, um 20:13

Also ich weis aus sicherer Quelle das alle einschränkenden Erklärungen zwingend zutreffen müssen. Ist auch nur ein Teil der Erklärung nicht zutreffend hat der AS sein Spiel verloren. Bin aber gerne bereit beim Skatgericht diesbezüglich eine Anfrage zu stellen.

Whiteshadow, 18. April 2011, um 20:35

hi engelchen ... ja stimmt leider. hast du in diesem fall zurecht verloren.

habe diese fehler auch schon bei der ispa (pokalspiel) gemacht und es müssen alle aussagen zutreffen. richtig wäre gewesen du hättest einfach gesagt. ihr kommt scheider frei und nichts weiter mehr dazu. da ist eben wenig oft etwas mehr :-(((((

ich weiss wie bitter schmerzlich so was ist *schnief*

Ex-Stubenhocker #49475, 18. April 2011, um 20:42
zuletzt bearbeitet am 20. April 2011, um 07:18

für mich war es nicht bitter.... aber danke shadow
meine aussage sollte auch lauten mit 2 stichen
aber ich hatte nunmal einen gesagt ..... alle gaben mir recht,bis auf die besagte dame .... nun ja .... rache ist süss .... bzw war

Whiteshadow, 18. April 2011, um 22:26

na süsse davon gehe ich mal aus *zwinker*

hat sie sich eben mit dem falschen engelchen angelegt :-)

LieberTeufel40, 19. April 2011, um 00:02

Habe grade mal gesucht! Konnte kein Urteil finden (was nicht heißt, dass es keins gibt). Falls Reiter mal die Anfrage startet, würde ich gerne das Ergebnis wissen wollen.
Wie ich entschieden hätte (als alter DSKV Schiedsrichter), hab ich schon geschrieben.

Reiter53, 19. April 2011, um 09:08
zuletzt bearbeitet am 19. April 2011, um 09:08

werd dir die Entscheidung zukommen lassen Teufel auch allen andern hier

Ex-Stubenhocker #47171, 19. April 2011, um 10:09

Für die Spielansage bzw. deren Wortlaut gibt es keine verbindliche Textvorschrift.
Aus dem Verhalten und der Formulierung zeigt der Alleinspieler in der
Regel eindeutig an, ob es sich um eine laut geäußerte Überlegung oder um eine
konkrete Spielansage handelt. Im Zweifelsfall sollten die Gegenspieler sich eine
Spielansage wiederholen lassen, bevor sie einen Regelverstoß reklamieren.
jetzt die frage an skatengel, haben die gegenspieler sich die ansage wiederholen lassen?? (wichtig denn da hast du dann die chanse sie nochmals in jeder form zu wiederholen)
demnach war als konkrete ansage einzig zu beachten das skatengel gewinnt und die gegenspieler schneider frei bleiben...FAKT

verwiesen wird hier besonders auf ISkO 4.5.2. danach haben alle Teilnehmer in jeder
situation das prinzip der Fairness und Sachlichkeit zu wahren und kein fadenscheiniges
Recht zu suchen.

damit behält LT auch recht :-)))

Ex-Stubenhocker #47171, 19. April 2011, um 10:26
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Ex-Stubenhocker #47171, 19. April 2011, um 10:28

ganz im gegenteil, wenn nicht auf wiederholung der ansage gefragt wurde kann skatengel eben einfach offen zu ende spielen.
Begründung: Ein Regelverstoß liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Das Spiel beginnt mit der Spielansage. Die Gegenspieler profitieren davon, dass sie alle Karten des Alleinspielers kennen; ein Nachteil ist ihnen dadurch nicht entstanden. Der reklamierende Gegenspieler sucht ein fadenscheiniges Recht und handelt unsportlich. Er ist wegen Verstoß gegen ISkO 4.5.2 zu verwarnen

echt eine tolle verordnung diese 4.5.2 :-))

Reiter53, 19. April 2011, um 15:47
zuletzt bearbeitet am 19. April 2011, um 15:49

ja olly 4.5.2 ist toll wie Gummi,

allerdings liegst du mit deiner Argumentation falsch.
Es wurde vom AS eine erlaubte Spielabkürzung mit einschränkender Erklärung vorgenommen. Diese Erklärung muss zutreffend sein. Hier nochmals der genaue Wortlaut von
4.3.4
Durch das Auflegen oder Vorzeigen seiner Karten während eines Farb- oder
Grandspiels ohne Abgabe einer z u t r e f f e n d e n Erklärung zeigt der Alleinspieler
an, dass er alle weiteren Stiche macht. Trifft das nicht zu, ist das Spiel beendet.
Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend. Bei Nullspielen zeigt er
auf dieselbe Weise an, keinen Stich zu erhalten.

Das zutreffenden ist im Originaltext fett gedruckt.

Hier haben nun die Gegenspieler ihre Chance gesehen ein für sie nicht gewinnbares Spiel doch noch zu ihren Gunsten zu drehen. Ein Verstoss gegen den Fairness Paragraphen liegt deshalb nicht vor weil der AS eine, wenn auch nur in Teilen nicht zutreffende einschränkende, Erklärung abgegeben hat. Dieser Teil der nicht zutrifft hat im das Genick gebrochen. Hätte der AS aufgedeckt und gesagt ihr könnt spielen wie ihr wollt, ihr kommt raus ich gewinne, dann hätte er sich nicht selbst verpflichtet nur noch einen Stich abzugeben. Durch diese s e l b s t auferlegte Verpflichtung können die Gegenspieler auf Spielverlust plädieren wenn er sie nicht einhält oder einhalten kann. Also nehmen sie nur die ihnen zustehenden Rechte aus der ISkO in Anspruch und können somit nicht gegen 4.5.2 verstossen.

Ein weiterspielen mit offenen Karten ist auch nicht möglich da die Gegenpartei sich damit einverstanden erklären muss und das wird sie im vorliegenden Fall sicher nicht tun.

In diesem Sinne allen allzeit GUT BLATT und Skat-Engel das beste Blatt

Reiter53

Ex-Stubenhocker #49475, 19. April 2011, um 16:03

lach danke reiter :-)

Ex-Stubenhocker #47171, 19. April 2011, um 17:02

naja, ich hab auch keine antwort von skatengel gelesen auf die frage die ich gestellt habe 2 absätze hier drüber.
es kommt nur ein " lach danke reiter"
dann kann man ja auch sowiso nicht richtig etwas dazu sagen.
ansonsten müsste man ja glauben das sich die isco in ihren einzelheiten selbst wiederspricht.
also wozu dieser thread dann.....

Ex-Stubenhocker #186, 19. April 2011, um 18:04
zuletzt bearbeitet am 19. April 2011, um 18:07

"Ihr kommt Schneider frei und macht nur einen Stich." Es ist zutreffend, dass die einschränkende Erklärung bei der Spielaufgabe in allen Punkte zutreffend sein muss, allerdings natürlich nur "aufsteigend" (weiß jetzt nicht genau, wie der Fachterminus heisst), d. h. die Erklärung würde auch als zutreffend gelten, wenn die GS Schneider bleiben (man darf also auf eine Gewinnstufe jederzeit in seiner Erklärung verzichten). Die Aussage " nur ein Stich" ist allerdings bindend.
Verloren ist das Spiel aber erst dann, wenn die 10 nicht blank sitzt. Es muss also durchgeführt werden und die GS müssen nachweisen, dass sie 2 Stiche machen. (ok, dies steht ja schon im Thread)

bremse54, 19. April 2011, um 18:06

beispiel:
hab einen grandouvert in der hand,nehme den skat versehentlich auf und leg ihn wieder weg,alle habens gesehen.in meiner wut sage ich grandouver an und leg die karten offen.
welches spiel hab ich jetzt gewonnen oder verloren?mit4ren.
war eine frage beim regelkunde lehrgang.

Ex-Stubenhocker #49475, 19. April 2011, um 18:07

sie machen 2 stiche john
ich habe das ass aufgespielt die anderen 3 karo sind auf einer hand
ich habe dann meine karten aufgedeckt und gesagt: ihr kommt schneider frei und macht 1 stich
wollte aber 2 sagen

Ex-Stubenhocker #186, 19. April 2011, um 18:10

Ja engel, ich habs gelesen; übrigens: bei sofortiger Korrektur (schnelle Reaktion) ginge das dadurch: Ihr macht nur 1 Stich und noch einen dazu :-)))

@Bremse: du hast einen Grand mit 4 Schwarz gewonnen. Alle weiteren mit "Ouvert" verbundenen Ansagen und Stufen gelten nicht.

Vorausgesetzt, du machst alle Stiche. Dazu verpflichtest du dich durch das Hinlegen. Die Karten müssen übrigens liegenbleiben.

Ex-Stubenhocker #49475, 19. April 2011, um 18:11

die reaktion war egal weil sie sofort sagte das stimmt nicht .... die nette dame

bremse54, 19. April 2011, um 18:21

richtig john
und genau so sehe ich es bei engels grand,wichtig ist die aussage schneider raus,da das spiel für die gegenpartei nicht zu gewinnen ist.da spielt es keine rolle wieviel stiche sie abgibt.
das wäre meine entscheidung als schiedsrichter gewesen.
habe schon zum deutschen skatgericht geschrieben,da meldet sich keiner zurück.
werde heut abend mit unserem schiedsrichterobmann reden.

LieberTeufel40, 19. April 2011, um 18:22

Ich bleibe nach wie vor bei meiner Meinung. Die erste Aussage war in diesem Falle relevant und die zweite nur noch belangloses reden.
Es fällt für mich (wie Olli schon schrieb) unter fadenscheiniges Recht suchen.

bremse54, 19. April 2011, um 18:25

richtig LT

bremse54, 19. April 2011, um 18:29

nicht nur ein fußballbundesligaschiedsrichter muß fingerspitzengefühl haben,ob gelb oder rot.

Ex-Stubenhocker #186, 19. April 2011, um 18:38
zuletzt bearbeitet am 19. April 2011, um 18:40

Ja, LT, ich gebe dir ja auch Recht. Aber die Skatrechtsprechung ist eben (von mir aus auch "leider" anders. Wenn du so entscheidest, ist das eben eine Fehlentscheidung. Da beisst die Maus keinen Faden ab.

@Engel: Wenn du schneller redest, "und noch einen" kann sie sagen, was sie will, es gilt hier wirklich sofortige Korrektur "Kreuz spiele ich nicht, sondern Grand" ist als zulässig entschieden, dann wäre entsprechend "ihr macht einen Stich und noch einen" gültig. Eine anderslautende Entscheidung würde wohl vom ISKG spätestens kassiert werden.

Den Begriff "belangloses Reden" über Schneider oder über Abgabe der Stiche gibt es nur dann, wenn keine Spielabkürzung mit Aufdecken vorliegt. Behalte deine Karten in der Hand, sage, ihr werdet Schneider, die Gegner "Glauben wir nicht", wird gespielt, sie werden frei, kein Problem. Aber nicht mal Vorzeigen darfst du dann deine Karten! So ist halt die Regel, ob man sie mag oder nicht.

@Bremse: Diese Entscheidung hat aber nichts mit der anderen zu tun. Es ist halt klar abgedeckt, dass eine Ansage eines Handspiels (oder hier ouvert) nach Skataufnahme einfach ungültig ist. War auch schon einmal anders.

LieberTeufel40, 19. April 2011, um 19:11

Hier mal ein Beispiel, wo ein Spiel als gewonnen gewertet wurde, auch wenn der Alleinspieler eine falsche Aussage gemacht hat.

Der Alleinspieler in Mittelhand spielt Grand mit dreien. Die Gegenspieler haben
im ersten Stich 11 Augen bekommen. Bevor Vorhand zum zweiten Stich ausspielt,
zeigt der Alleinspieler seine Karten und sagt: »Ihr bekommt nichts mehr.«
Trotzdem spielt der Gegenspieler in Vorhand die Herz-7 aus, die der Alleinspieler
mit Herz-Dame übernimmt. Der andere Gegenspieler in Hinterhand führt kein
Blatt in Herz, hat aber den Karo-Buben. Anstatt mit dem Karo-Buben zu stechen,
wirft er die Kreuz-7 ab. Dadurch bekommt der Alleinspieler tatsächlich alle Stiche.
Hat der Alleinspieler gewonnen oder verloren?

Entscheidung:
Der Alleinspieler hat seinen Grand mit dreien gewonnen.

LieberTeufel40, 19. April 2011, um 19:17

Und hier ein Beispiel für Fadenscheiniges Recht. Dieser Fall ist für mich das gleiche wie die Aussage von Engel.

Der Alleinspieler in Vorhand spielt Grand mit vieren. Er hat neben den Buben
Kreuz-Ass, -König, -Dame sowie Karo-Ass, -10, -König in der Beikarte und spielt
die Kreuz-Dame aus. Der Gegenspieler in Mittelhand hat kein Blatt in Kreuz und
überlegt, was er machen soll. Nun sagt der Alleinspieler: »Leg eine Karte bei,
das ist der einzige Stich, den ihr macht.« Da Mittelhand immer noch zögert, legt
der Alleinspieler seine restlichen neun Karten kommentarlos auf den Tisch. Jetzt
gibt auch Mittelhand eine Karte zu, aber Hinterhand übernimmt den Stich nicht.
Der Alleinspieler sagt daraufhin: »Dann übernimmst du eben den nächsten oder
den letzten Stich«. Hinterhand behauptet nun, der Alleinspieler müsse alle Stiche
machen. Andernfalls habe er das Spiel verloren, weil er seine Karten aufgelegt
habe. Auf den Kreuz-König gebe er aber noch einen Stich ab. Hat der Alleinspieler
sein Spiel gewonnen oder verloren?
Entscheidung:
Der Alleinspieler hat sein Spiel mit Schneider gewonnen.
Begründung:
Nach der oben angeführten Bestimmung der ISkO zeigt der Alleinspieler durch
das Auflegen oder Vorzeigen seiner Karten ohne Abgabe einer Erklärung an,
dass er alle weiteren Stiche macht. Trifft das nicht zu, gehören alle Reststiche
den Gegenspielern. Die Äußerung des Alleinspielers »Leg' eine Karte bei, das ist
der einzige Stich, den ihr macht.« ist als einschränkende Erklärung anzu-sehen.
Er hat damit eindeutig festgestellt, dass die Gegenspieler nur einen Stich bekommen können. Dabei ist es völlig unerheblich, ob sie diesen Stich sofort
oder erst im weiteren Spielverlauf erhalten. Die Gegenspieler suchen im vorliegenden
Fall ein fadenscheiniges Recht. Sie verstoßen damit auch gegen ISkO
4.5.2. Der Alleinspieler hat sein Spiel mit Schneider gewonnen.

Reiter53, 19. April 2011, um 19:20

Bremse,

sorry du hast eine ungültige Spielansage nach 3.4.4 gemacht.
Deine Spielansage wird berichtigt in Grand da du in der selben Gattung bleiben mußt. Du hast aber keine selbstverpflichtende ergänzende Ansage gemacht die du nicht einhalten kannst. Im diesem Fall hier hat sich der Alleinspieler s e l b s t verpflichtet nur einen Stich abzugeben. Diese Selbstverpflichtung ist bindend. Von daher ist das Spiel für den Alleinspieler verloren sobald er diese Verpflichtung nicht einhalten kann.
Was deine Anfrage an das Skatgericht betrifft sorry aber das dauert immer etwas da gehen pro Tag ca 100 Anfragen ein. Mit meiner in dieser Sache sind es schon 2.

In diesem Sinne allen allzeit GUT BLATT

Reiter53

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