Ex-Stubenhocker #76024, 29. November 2011, um 23:41
zuletzt bearbeitet am 29. November 2011, um 23:42
Der 23.5. ist der 143. Tag des Gregorianischen Kalenders somit verbleiben noch 222 Tage bis zum Jahresende.
Ex-Stubenhocker #76024, 29. November 2011, um 23:46
23.7. 1914: Österreich-Ungarn stellt 3 Wochen nach der Ermordung Erzherzog Franz Ferdinands ein Ultimatum von 48 Stunden an Serbien durch Außenminister Leopold Graf Berchtold. Es enthält umfangreiche Forderungen an den Nachbarstaat. Ihre weitgehende, aber unvollständige Erfüllung löst nach Fristablauf die österreichische Kriegserklärung und in der Folge den Ersten Weltkrieg aus.
k_Uno, 29. November 2011, um 23:59
zuletzt bearbeitet am 30. November 2011, um 00:00
23.8.1939 - Hitler-Stalin Pakt
PS: mieser vordrängler.....
Ex-Stubenhocker #83250, 30. November 2011, um 00:01
239* You Suck !
k_Uno, 30. November 2011, um 00:03
Unfallversicherungen: "Sehr gute" Policen ab 240 Euro pro Jahr
yosh, 30. November 2011, um 00:18
Thommen ist ein in der belgischen Eifel gelegenes Dorf mit rund 242 Einwohnern, das zur Gemeinde Burg-Reuland und zur Provinz Lüttich gehört. Thommen liegt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und war bis zur Gemeindefusion von 1977 eine eigenständige Gemeinde..
marco1707, 30. November 2011, um 00:21
zuletzt bearbeitet am 30. November 2011, um 00:21
243 km/h mehr schafft mein auto leider nicht;-(((
k_Uno, 30. November 2011, um 01:43
armer marco,
kauf dir mal a gscheits auto... meins schafft die 244 locker vom hocker, sogar im freien fall
Ex-Stubenhocker #87755, 30. November 2011, um 12:26
zuletzt bearbeitet am 30. November 2011, um 12:27
24.5.2011 ... da ist jemand 50 !!! geworden. Muss man sich aber nicht merken ... die ist eh stinklangweilig
marco1707, 30. November 2011, um 12:43
246
kuno du fährst doch eh nur fahrrad,also ball flach halten und locker durch die hose atmen!
k_Uno, 30. November 2011, um 13:00
Die Abkürzung 24/7 (gesprochen meist „twentyfourseven“, selten „vierundzwanzigsieben“) bezeichnet die ständige Bereitschaft bzw. Verfügbarkeit einer Dienstleistung oder seltener die Fähigkeit zum Dauerbetrieb eines Gerätes oder einer Maschine.
Ex-Stubenhocker #67877, 30. November 2011, um 13:06
Weihnachts-Oratorium BWV 248 (Johann Sebastian Bach)
k_Uno, 30. November 2011, um 18:30
Unfall mit mehreren Lkw - 250 000 Euro Schaden
Mittwoch, 30. November 2011, 17:24 Uhr
Friedrichsdorf/Friedberg (dpa/lhe) - Bei einem Unfall mit fünf Lastwagen sind am Mittwoch auf der Autobahn 5 bei Friedrichsdorf zwei Menschen verletzt worden. Nach Angaben der Polizei in Friedberg entstand ein Schaden von etwa 250 000 Euro. Die Autobahn musste in Richtung Norden zwischenzeitlich komplett gesperrt werden, der Verkehr staute sich auf bis zu 17 Kilometern. Ein 53 Jahre alter Lkw-Fahrer hatte wegen stockenden Verkehrs bremsen müssen. Ein anderer Brummi-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und löste damit eine Kettenreaktion aus, bei der mehrere hintereinander fahrende Lastwagen zusammenstießen. Ein 34-Jähriger, der aus seinem Führerhaus befreit werden musste, wurde leicht verletzt, ebenso ein 22 Jahre alter Lkw-Fahrer.
Ex-Stubenhocker #80703, 30. November 2011, um 19:25
"jetzt helfe ich mir selbst"
band 251: SKODA OCTAVIA II ...
yosh, 30. November 2011, um 19:30
Die Lage in Griechenland verdüstert sich: Die Wirtschaft des schuldengeplagten Landes stürzt ab, laut einem vertraulichen Bericht müssen seine Retter bis 2020 rund 252 Milliarden Euro auftreiben. Europas Banken müssen mit gewaltigen Einbußen rechnen.
marco1707, 30. November 2011, um 19:40
§ 253
Zugangs- und Folgebewertung
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 zu verrechnende Vermögensgegenstände sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
(2) Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Abweichend von Satz 1 dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Der nach den Sätzen 1 und 2 anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. In der Rechtsverordnung nach Satz 4, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank das Nähere zur Ermittlung der Abzinsungszinssätze, insbesondere die Ermittlungsmethodik und deren Grundlagen, sowie die Form der Bekanntgabe.
(3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden.
(4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.
(5) Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten.
Hinweis der Redaktion:
Übergangsvorschriften in Art. 66, 67 EGHGB.
Ex-Stubenhocker #80703, 30. November 2011, um 19:42
254 Stufen zum Himmel
Die Himmelsleiter hat 254 Stufen. Steil führt die barocke Treppenanlage die Wallfahrer hinauf auf den Maria Ehrenberg bei Kothen in der Rhön. Dreimal wird der Aufstieg zur Wallfahrtskirche auf den 674 Meter hohen Berg unterbrochen. Dreimal war auch die Existenz der Wallfahrt in den vergangenen fast 500 Jahren bedroht.
k_Uno, 30. November 2011, um 23:35
GENF/DAMSKUS. Syrische Soldaten haben laut Uno-Erkenntnissen hunderte Kinder getötet sowie weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Laut dem Bericht einer mit unabhängigen Experten besetzten Kommission an den Uno-Menschenrechtsrat wurden seit Beginn der Demonstrationen gegen die Herrschaft von Präsident Baschar Assad im März bis Anfang November mindestens 256 Kinder von Regierungstruppen getötet.
abendblatt.de 28.11.2011, 17:20 Uhr
Ex-Stubenhocker #80703, 30. November 2011, um 23:50
Der Weg führt zu dir. Julia. Die schönsten Liebesromane. Band 257 ...
Ex-Stubenhocker #16680, 01. Dezember 2011, um 00:01
Die 258. Infanterie-Division wurde am 26. August 1939 als Division 4. Welle aus den Ergänzungseinheiten des Wehrkreises II und zu einem Drittel des Wehrkreises III aufgestellt. Nach erfolgter Aufstellung wurde die Division nach Südpolen verlegt und dort Heeresgruppen-Reserve der Heeresgruppe Süd. Nach Beendigung des Polenfeldzuges verblieb die Division als Besatzungstruppe in Polen und verlegte im Dezember 1939 in den Raum Saarbrücken. Während der ersten Phase des Westfeldzuges verblieb die Division in ihren Stellungen. Am 14. Juni 1940 griff die Division die Maginotlinie an und marschierte nach dem erfolgten Durchbruch in Richtung Nancy. Bereits im Juli 1940 kehrte die Division nach Polen zurück. Am 4. Oktober 1940 Abgabe eines Drittels der Division an die 122. Infanterie-Division. (Stab/458, III./458, III./478, III./479, III./AR 258)