Ex-Stubenhocker #89957, 24. November 2011, um 21:30
Ich hatte mal eine, ist aber schon etwas mehr als 161 Tage her.
JaNeinVielleicht, 24. November 2011, um 22:12
162$ haben oder nicht
LieberTeufel40, 25. November 2011, um 01:28
Bei 164 iss die Quersumme =1. Sind wir wieder am Anfang?
Ex-Stubenhocker #83250, 25. November 2011, um 03:30
166 in memoria a Laurentius Vescovo di bisanzio
k_Uno, 25. November 2011, um 13:06
zuletzt bearbeitet am 25. November 2011, um 13:07
§ 168 Störung der Totenruhe.
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
.
Ex-Stubenhocker #186, 25. November 2011, um 14:25
Ob wir es schaffen, von 169 und weiter so schnell zu zählen, dass wir die Zahl der Stubenhocker aufholen? Tipp an den Teufel: Die Quersumme von 169 sind die beiden ersten Ziffern dieser Zahl! Bildet man von dieser Zahl wiederum die Quersumme, so ist diese dann die Addition der beiden ersten Ziffern.
Ex-Stubenhocker #186, 25. November 2011, um 18:13
170 Zahlen in 5 Tagen ist zu wenig!
Ex-Stubenhocker #83250, 25. November 2011, um 18:22
171 sind besser ?
LieberTeufel40, 25. November 2011, um 18:23
zuletzt bearbeitet am 25. November 2011, um 18:23
172 iss schon klar John! So weit hinten gesessen hab ich nun doch nicht. Weiß schon, was die Quersumme ist.^^ Wollte auch noch die Quersumme der Quersumme! Die ist aber auch nicht 1, sondern 2.^^
Naja, man sollte vielleict nach 10 Bier, die Quersumme in Ruhe lassen.^^
Ex-Stubenhocker #76024, 25. November 2011, um 18:30
Was ist denn dann die Quersumme von 173, Egon?^^
LieberTeufel40, 25. November 2011, um 18:37
174 Das gleiche wie von 164^^
Ex-Stubenhocker #83250, 25. November 2011, um 18:37
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Ex-Stubenhocker #83250, 25. November 2011, um 18:40
175* morbus bahlsen
marco1707, 25. November 2011, um 18:57
176 im Jahr 1760 endet der Krieg in Nordamerika zwischen den beiden Kolonialmächten Frankreich und Großbritannien mit einem Sieg der Briten. Mit der Kapitulation Montréals und der Festung Detroit endet de facto die französische Kolonialzeit in Nordamerika, die bisherige Kolonie Neufrankreich wird von Großbritannien übernommen. Die Kolonie Louisiana befindet sich zwar formell noch in französischem Besitz, ist von Frankreich militärisch aber nicht mehr haltbar.
Verlauf des Krieges 1760
Der Krieg in Europa geht hingegen unvermindert weiter. Obwohl Friedrich der Große in einzelnen Schlachten zwar kleinere Erfolge erzielen kann, wird Preußen jedoch mehr und mehr in die Defensive gedrängt und von den gegnerischen Mächten Österreich und Russland zunehmend eingeschnürt, unter anderem befinden sich Ostpreußen, Sachsen und Schlesien in der Hand des Gegners. Kurzzeitig wird sogar Berlin besetzt und geplündert.
In Großbritannien folgt George III. seinem Vater George II. auf den Thron und wird gleichzeitig Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg.
Sternchendanny, 26. November 2011, um 01:11
178 n. Ch. Valerianus, christlicher Märtyrer und Heiliger ist gestorben
Ex-Stubenhocker #47171, 26. November 2011, um 08:47
Notausgangsverschlüsse DIN EN 179 und Panikverschlüsse DIN EN 1125 PDF Drucken E-Mail
Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179
Die DIN EN 179 legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstätigkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen fest.
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinen öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dieses können auch Notausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. (Nichtöffentlicher Bereich der Gebäude) Seit der Aktualisierung im April 2008 sind auch wieder nach innen öffnende einflügelige Türen zulässig. Entsprechende Verschlüsse sind an der 10.ten Stelle des Klassifizierungsschlüssels mit einem "D" gekennzeichnet.
Für die inbetriebnahme benötigt man eine Steckdose.
Sternchendanny, 26. November 2011, um 17:41
zuletzt bearbeitet am 26. November 2011, um 17:41
§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
marco1707, 26. November 2011, um 18:43
Sextus Quintilius Condianus (* in Alexandria Troas; † 182 in Rom) war ein römischer Politiker und Senator.
Ex-Stubenhocker #80703, 26. November 2011, um 18:52
Köchelverzeichnis 183
Sinfonie G-moll für 2 Violinen, 2 Violen, Bass, 2 Oboen, 2 Hörner in B und 2 Hörner in G, 2 Fagotte Nr.25
1773, salzburg