Falke-54, 11. März 2014, um 20:36
Nennen wir doch mal das Kind beim Namen:
selbst der verstockteste Bayern-Fan weiß seit gestern, dass eine hohe Haftstrafe OHNE BEWÄHRUNG unumgänglich ist.
Der Spielraum, den die Justiz hat, ist bei einem so schwerwiegendem Vergehen vergleichsweise gering.
Ich rechne mit 3 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung.
Bei guter Führung wird die Haft um ca. 10 Monate verringert werden.
Es ist eine sehr, sehr große Schuld, die Herr Hoeneß sich da aufgebürdet hat.
UNVERZEIHLICH.
Ex-Stubenhocker #111774, 11. März 2014, um 20:38
zuletzt bearbeitet am 11. März 2014, um 20:39
Selbst Experten halten Bewährung für möglich!
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/expertin-im-fall-hoeness-eine-bewaehrungsstrafe-ist-durchaus-moeglich/9602554.html
Ex-Stubenhocker #111774, 11. März 2014, um 20:41
Vermutlich wird es eine Bewährungsstrafe geben und alle sind dann überrascht xD
Ex-Stubenhocker #34661, 11. März 2014, um 20:44
Die Reststrafe wird entweder nach der Hälfte oder zwei Dritteln der abgesessenen Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen ist mir rätselhaft, wie man heute zu der Annahme kommt, dass es auf 3 Jahre und 9 Monate hinausläuft.
Falke-54, 11. März 2014, um 20:47
Ja, Sascha.
Hoffentlich versäumen seine miserablen Berater und Juristen aber nicht, Herrn Hoeneß zu sagen, dass er sich PÜNKTLICH zu den vorgegebenen Terminen bei den Behörden einfindet.
Tut er dies nicht, nützt ihm auch die hinterlegte Kaution in Millionenhöhe nichts mehr.
Dann holen sie Herrn Hoeneß.....
marco1707, 11. März 2014, um 20:52
punkt 1. hoeneß hat gestern von ca.18.5 mio gesprochen!
punkt 2. heute hat eine steuerfahnderin das ganze ausmaß mit ca.24,5 mio plus seine angezeigten 3,5 mio.!
punkt 3. abzuziehen wären da noch u.a. seine temporären verluste von ca.120 mio.!!!
punkt 4. wer hätte etwas davon wenn uli ins gefängnis geht???
punkt 5. mein vorschlag:hoeneß zahlt die 24.5 mio.steuern nach plus noch einmal die gleiche summe obendrauf!!!
da hätten alle etwas davon,geld für bildung,infrastruktur etc.! im knast kostet uli dem steuerzahler auch noch geld!!!
p.s.mal wieder gefährliches halbwissen hier unterwegs von den jüngern der bild zeitung,deshalb schnell wieder weg!!!
Falke-54, 11. März 2014, um 21:13
Du denkst vermutlich an AUSWÄRTSSPIELE im Ausland, Sascha??
^^
Da denke ich aber schon, dass ihm die Ausreise möglicherweise verwehrt wird, dem Guten...
Ex-Stubenhocker #128106, 11. März 2014, um 21:23
zuletzt bearbeitet am 11. März 2014, um 21:24
laßt den Richter nochmals darüber schlafen...
der Seher aus dem tiefen Walde... sieht den Ulli weiterhin auf freien Füßen .
Ich glaube nicht, dass er in die Burg muss.
Ex-Stubenhocker #34661, 11. März 2014, um 21:48
Das sind doch völlig unterschiedliche Sachverhalte.
SoSick, 11. März 2014, um 22:17
Hi erstmal
Ich halte es für unumgänglich das Ulli ins Gefängnis geht .
Es ist klar im Gesetzt verankert das bei einer höhe ab 1 ner Mill. Euro eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung vorgesehen ist und ich denke nicht das hier eine Ausnahme gemacht werden sollte .
Zu Marco , die 24 Mill muss er sowieso plus Strafe zahlen das ist nicht der Verhandlungspunkt ( gefährliches halbwissen und so, :D )
Aber Sascha hat leder Recht, meine Tante hatte einmal einen Fall bei dem es sich um eine ähnliche Streitsumme handelte der sich über 16 Jahre zog da gibt es tatsächlich viele Instanzen noch vor dem BGH die gegangen werden .
Aber mal ehrlich die Frage an alle aus der "für Bewährung" Ecke
Warum sollte er Bewährung bekomme indes andere bei viel geringeren Summen ins Gefängnis gehen ? Es ist doch Fakt er hat eine Straftat begangen bei der das Gesetzt eindeutig festlegt das eine Haftstrafe ohne Bewärung dafür ausgesetzt ist , das hat doch nicht damit zu tun das er ein im allg. guter Mensch ist.
Ex-Stubenhocker #111774, 11. März 2014, um 22:21
zuletzt bearbeitet am 11. März 2014, um 22:27
Weil es das Gesetz eben nicht festlegt!
Über eine Million Steuern hinterzogen ist nicht automatisch Knast ohne Bewährung!
Das ist eben der Fehler der dem dummen Bürger in diversen Medien gesagt wird:
"Ab 1 Million hinterzogen muss man in den Knast ohne Bewährung laut BGH" und das ist eben falsch.
Ramare, 11. März 2014, um 22:26
Sascha:
Zu deinen Einträgen:
"jeder glaser dessen geschäft schlecht laüft, geht nachts rum und wirft die scheiben ein. lol"
Und:
"wenn ich ein koffer voll geld hätte, würde ich ihn in die schweiz bringen.
wer nicht ?
heuchler und moralapostel drei schritte vortreten."
Wer so etwas schreibt, den kann ich nicht ernst nehmen.
Mag sein, dass du so eine Lebenseinstellung hast.
Aber wenn du so schlecht bist, müssen es andere doch nicht auch sein.
Ex-Stubenhocker #111774, 11. März 2014, um 22:29
zuletzt bearbeitet am 11. März 2014, um 22:33
Wird die Selbstanzeige als rechtzeitig abgegeben bewertet und nur formale Fehler in der Selbstanzeige gefunden gibt es die Bewährungsstrafe.
Entscheidend ist wann diese Selbsanzeige erfolgt ist, ob es davor schon Ermittlungen gab oder nicht.
Und ob die 70.000 Seiten Matrial( die sortiert dann abgegeben wurden) zum Sortieren und auswerten dieses eine Jahr nötig war und sie damit rechtzeitig nachgereicht wurden Ende Februar.
SoSick, 11. März 2014, um 22:33
@Katze ich muss gestehen das ich mich damit wirklich nicht auskenne , und mir auch aufgrund dieses Falles nicht die Mühe mache mir in diesem Punkt wissen anzueignen sondern kann wirklich nur widergeben was mir die Nachrichten sagen , ich weiß nur sicher -zahlen muss er sowieso und es sind schon viele wegen weit weniger ins Gefängnis gegangen . Ich persönlich sehe eben nicht warum er hier eine Ausnahme stellen sollte .
Er hat sich verzockt und muss mit den Konsequenzen leben nur weil er prominent ist sollten keine anderen Rechte für ihn gelten
Vorweg ich habe nichts gegen Bayern und gönne ihnen den Erfolg den sie haben , aber ein Verbrecher bleibt ein Verbrecher !
SoSick, 11. März 2014, um 22:36
Naja auch hier kann ich nur die Nachrichten zitieren Katze , Selbstanzeige hin oder her er hat ja wohl nicht alles gemeldet ( ich denke soweit laufen wir konform ) und es handelt sich bei der nicht gemeldeten Summe immer noch um ein zumindest mal beträchtliche Summe :)
Ex-Stubenhocker #34661, 11. März 2014, um 22:37
Aktuell gibt es keinen "ernst zu nehmenden" Juristen, der die Auffassung vertreten würde, dass hier eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt.
Für andere Juristen gilt der Satz von Ludwig Thoma: "Er war Jurist und auch sonst von eher mäßigem Verstand."