Unterhaltung: was schreibt der spiegel?

Ex-Stubenhocker #163552, 31. März 2015, um 23:39
zuletzt bearbeitet am 02. April 2015, um 19:23

kaufen!

Ex-Stubenhocker #160022, 01. April 2015, um 00:57

Ein Spiegel kann gar nicht schreiben, er spiegelt lediglich!

Ex-Stubenhocker #159827, 01. April 2015, um 18:01

Dachte schon da kommt was.
Kam aber nicht.

Ex-Stubenhocker #157894, 20. April 2015, um 23:31

Der Spiegel schreibt:

DIENST AN DER RAMPE
Holocaust - 70 Jahre nach der Beftreiung des Vernichtungslagers Auschwitz stehen 3 ehemalige SS-Leute vor Gericht. Die Prozesse hätten vor Jahrzehnten geführt werden müssen. ...
...Eine Mutter habe ihren Säugling schreiend im Gepäck zurückgelassen, wohl weil sie fürchtete, zusammen mit dem Kind sofort getötet zu werden. Ein SS-Rottenführer habe das schreiende Baby genommen und es so lange mit dem Kopf gegen die Seitentür eines Lastwagens geschlagen, bis es verstummt sei. ...

LieberTeufel40, 21. April 2015, um 00:19

Und warum werden die Prozesse erst jetzt geführt?
Das geht den 3 wahrscheinlich 90 jährigen doch am Arsch vorbei!
Absoluter Schwachsinn diese Prozesse!

Das Geld sollte man besser für die Rettung von Flüchtlingen aus Afrika ausgeben!

macwing, 21. April 2015, um 00:23

oder fuers tierheim

LieberTeufel40, 21. April 2015, um 00:25

Oder fürs Müttergenesungswerk!

Ex-Stubenhocker #157894, 21. April 2015, um 00:29
zuletzt bearbeitet am 21. April 2015, um 00:38

Lieber Teufel, geht es auch den Angehörigen, den Hinterbliebenen der Opfer dieses einmaligen industriellen Völkermordes, dem Holocaust, "am Arsch vorbei" ?

Vielleicht solltest du den Holocaust nicht nur aus Sicht der SS-Totenkopfverbände sehen, oder?

Das der SS von damals bis heute alles "am Arsch" vorbeigeht ist ja unbestritten.

LieberTeufel40, 21. April 2015, um 00:45

Och Dagwood! Gib es doch auf, mir oder anderen irgendeine Sicht unterstellen zu wollen!
Du antwortest wieder völlig am Thema vorbei!

Ex-Stubenhocker #157894, 21. April 2015, um 00:49

Dann bedarf es keiner Strafverfolgung, wenn ein Säugling mit dem Kopf gegen eine Seitentür geschlagen wird?
Deine Anteilnahme "am Arsch" vorbei spricht Bände, da braucht es keine "Unterstellung" !

Ex-Stubenhocker #160022, 21. April 2015, um 02:39

Da muss ich allerdings Dagwood recht geben:
Es geht nicht um die Frage, ob es den Probanden heute aufgrund ihres Alters "am Arsch vorbei geht", schon gar nicht stellt sich das Thema "man hätte das Geld auch besser verwenden können" nein es geht darum, solchen Menschen ihre Schuld vor Augen zu führen und zwar ganz persönlich.
"Schuld und Sühne", egal in welchem Alter!
Die "Sühne" besteht dann vielleicht darin, dass der Täter dann etwas "unruhiger" verstirbt, aber kein Mitleid, das sehr junge getötete Leben war bestimmt nicht ruhiger...

heidi69, 21. April 2015, um 07:17

Ich muss Dagwood auch Recht geben...solche bestialischen Taten dürfen nicht einfach verjähren...

Aldebaran1, 21. April 2015, um 16:13

Da geb ich dem goldenen Duo des Forums sogar ausnahmsweise mal Recht, Mord verjährt nicht. Bin mir nur nicht ganz sicher, ob einzelne Taten nach so langer Zeit noch zweifelsfrei nachgewiesen werden können.

riesling15, 21. April 2015, um 16:42

es war heute ja ein längerer Bericht im MM. Für mich stellt sich die Frage, zu was man denn nun einen 93-jährigen Wirtschaftsverwalter des Auschwitz-Lagers verurteilen will. Gefängnis?... Unsinn.
Und wie ein Nebenkläger dort sagte "Vor Augen halten, was man getan hat"....... ist m.E. auch einfach zu spät

Ex-Stubenhocker #160022, 21. April 2015, um 17:05

Verehrter Alois,

aber einfach darüber hinweg sehen wird der Sache schlicht nicht gerecht.
Dieses "vor Augen halten" finde ich persönlich notwendig.

Ex-Stubenhocker #173609, 21. April 2015, um 17:20
zuletzt bearbeitet am 21. April 2015, um 17:21

Vielleicht mal etwas zur klarstellung:

Den drei angeklagten wird nicht zur last gelegt, dass sie konkret feststehende taten begangen hätten. Insbesondere geht es auch nicht um das bestialische vorgehen gegen kleinkinder.
Sie sind wegen beihilfe zum mord in 300000 fällen angeklagt. Der tatvorwurf geht dahin, dass sie teil des organisierten verbrechens waren.

Nachdem die allierten die kriegsverbrecherprozesse beendet hatten, wurde erwartet, dass die deutsche justiz die "schreibtischtäter" zur rechenschaft ziehen würde. Leider versagte die justiz, was nicht weiter verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass zahlreiche ns-richter, die mit ihren "urteilen" dem menschenverachtenden system dienten, nach dem krieg schnell wieder in amt und würden waren. Es wurde immer wieder unter hinweis auf einen so genannten "befehlsnotstand" von der strafrechtlichen verfolgung abgesehen.

Im zuge der strafrechtlichen verfahren gegen "mauerschützen" der ddr (u.a. schießbefehl und installation von splitterminen) hätte man auf der basis der "alten" rechtsprechung auch nicht zu einer verurteilung kommen können. Das war nicht gewollt, da in bewusster abkehr von der tradierten rechtsprechung die befehlsempfänger der alten ddr zur rechenschaft gezogen werden sollten.

Vor diesem hintergrund ist es natürlich konsequent, auch die letzten noch überlebenden schreibtischtäter der ns-zeit zur verantwortung zu ziehen.

Ich halte diese jetzt anhängigen strafverfahren auch für erforderlich, aber nicht etwa wegen "schuld und sühne". Dieses prinzip ist doch eher archaisch (auge um auge, zahn um zahn) und hat in einem modernen strafrecht kaum noch bedeutung.
Allerdings erwarten die noch überlebenden des holocausts zu recht eine verfolgung der täter. Dabei geht es ihnen gar nicht so sehr um die auferlegung von strafen gegen einzelne täter, sondern vielmehr darum, dass die ns-taten nicht in vergessenheit geraten. Und selbstverständlich möchten sie auch hören, wie sich die täter zu den vorgängen erklären, ob sie das unrecht einsehen und dgl. mehr.

LieberTeufel40, 21. April 2015, um 17:24

Selbstverständlich soll Mord nicht verjähren! Darum ging es mir auch nicht!
Ich denke nur, dass es keinen Sinn macht, einem 93 jährigen (mutmaßlichen) Mörder noch den Prozess zu machen!

1. wird er wahrscheinlich (aus Gesundheitlichen Gründen) keinen Tag im Gerichtssaal verbringen!

2. er weiß seit 70 Jahren was er getan hat! Da ändert sich für ihn auch bei einer Verurteilung nichts!

3. falls er z.B. zu Lebenslanger Haft verurteilt wird, wird er mit Sicherheit nicht in eine JVA eingewiesen werden!

Die ganze Sache wird wahrscheinlich Geld im 6 stelligen Bereich kosten!

Mit diesem Geld sollte man doch besser 100 oder 200 Flüchtlinge vor dem ertrinken im Mittelmeer retten,
und den 93 jährigen ein mutmaßlichen Mörder sein lassen anstatt ein verurteilter Mörder!

Ex-Stubenhocker #160022, 21. April 2015, um 18:27
zuletzt bearbeitet am 21. April 2015, um 18:33

Lieber Victor,

zunächst möchte ich einmal feststellen, dass der von mir gewählte Begriff "Schuld und Sühne" plakativ war und nur meinte, dass man Verbrechen nicht unter den Teppich kehren sollte, weil es so bequemer wäre.
Deine Aussage, die NS-Taten sollten nicht in Vergessenheit geraten -und Deine richtige Beschreibung des IST-Zustandes- unterschreibe ich voll umfänglich!
Bei dem Umgang mit "Mauerschützen" hatte und habe ich allerdings ein Problem.
Möchte jetzt gar nicht über "Befehlsnotstand" etc. reden, sondern einfach nur die Frage stellen, ob sich die damalige BRD wirklich das Recht heraus nehmen konnte, den "moralischen Überflieger" zu geben.
"The winner takes it all", das ist nicht nur ABBA sondern Weltgeschichte.
Natürlich ist es ein Mord, wenn man einen
Flüchtling erschießt, heimtückisch und hinterhältig!
Natürlich ist das nicht tolerierbar!
Aber nach damaligem DDR Gesetz wohl eine Tat zum Landesschutz, so pervers es auch erscheinen mag.
Glaube aber nicht, dass die betreffenden Personen gern abgedrückt haben.
Genau hier ist der Unterschied zum NS-Regime:
Die Probanden taten es aus Überzeugung!
Victor, wenn ich Dich richtig verstehe stellst Du einen moralischen Anspruch an jeden Einzelnen, das meine ich zumindest zwischen den Zeilen gelesen zu haben.
Schön, wenn dieser erfüllt würde!

LG

Ex-Stubenhocker #173609, 21. April 2015, um 19:08
zuletzt bearbeitet am 21. April 2015, um 19:09

Lieber waller,

ja, diesen moralischen anspruch habe ich, auch wenn sich recht und moral leider häufig nicht decken.
Gröning, der mit 93 jahren heute vor gericht steht, war an der rampe in auschwitz tätig. Er hat die wertgegenstände der zum tode geweihten menschen entgegen genommen, diese buchhalterisch erfasst und nach berlin geschickt. Hat er damit aber auch gleichzeitig einen kausalen beitrag für die menschenverachtenden vernichtungsaktionen geleistet? Oder war er teil einer kette, die letztlich auch für den "reibungslosen" ablauf der bestialischen morde eine ursache gesetzt hat? Von der beantwortung dieser fragen hängt ab, ob gröning freizusprechen ist oder sich der beihilfe zum mord in 300000 fällen strafbar gemacht hat!
Ich hoffe, dass die justiz zu einem fairen urteil kommt. Im unterschied zu vielen anderen hat gröning alle tatvorwürfe zugegeben. Er fühlt sich auch moralisch verantwortlich, ist sich aber im juristischen sinne keiner schuld bewusst.
Ich hoffe auf ein "gerechtes" urteil, das auch dem menschen gröning gerecht wird, der offenbar nach dem 2. weltkrieg ein leben wie "du und ich" geführt hat. Es wäre nicht angemessen, wenn er sozusagen "pars pro toto" die volle härte des gesetzes zu spüren bekommen würde. Wir leben zwar in einem rechtsstaat - damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass uns materielle gerechtigkeit widerfährt.

LG
victor

Ex-Stubenhocker #157894, 21. April 2015, um 19:17

Die angereisten Überlebenden des Holosausts wollen keine Rache, sie wollen Genugtuung.
Einer, der 93-jährige, war im Gerichtsssaal und bekannte eine moralische Mitschuld, schien aber keinerlei Abstand zur NS-Zeit zu besitzen.
Eine angereiste Überlebende gab zu bedenken, es gehe nicht um hohe Haftstrafen sondern darum, die ungeheuerlichen Verbrechen von einem deutschen Gericht anerkannt und verurteilt zu wissen.
Das "selektieren" an der Rampe, die Entscheidung ob Arbeitseinsatz oder Gas, kann nicht als "kleines Verbrechen" gelten.
In der Sprache der SS: die nicht Arbeitsfähigen wurden nun mal eben "entsorgt".

Ex-Stubenhocker #157894, 21. April 2015, um 19:22

Verhindern....?
Wie die drei ehemaligen SS-Angehörigen die jetzt vor Gericht stehen ?
Beihilfe zum 300.000-fachen Mord ?

Ex-Stubenhocker #173609, 21. April 2015, um 19:24
zuletzt bearbeitet am 21. April 2015, um 19:25

... was für ein armseliger kommentar von alfacoder

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