AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 19:21
Auch in Zukunft kann weiterhin kontrovers und engagiert online diskutiert werden. Das wird durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Wenn doch - Beweise auf den Tisch!
Es muß doch möglich sein klare Lügen, Beleidigungen oder gar Aufrufe zu Straftaten zu löschen.
Bernadette, 31. Mai 2017, um 19:24
Watcher,
die Hauptproblematik ist meine Wahrnehmung von Kritik und Hass/Hetze und Deiner. Die Begründung dafür mag von mir bereits geschrieben worden sein.
Bernadette, 31. Mai 2017, um 19:29
zuletzt bearbeitet am 31. Mai 2017, um 19:31
... nun, es bleibt zu hoffen, dass die "Auslegungssache" in Händen einer liberalen Person, vorzugsweise eines Gremiums, liegt, die aufgrund ihrer (Aus-)bildung über beispielsweise geschichtliches Wissen verfügt.
AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 19:30
Bei allem Hin und Her. Das Gesetz muss ja noch durch die Instanzen und es würde mich wundern, wenn nicht am Ende auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Stellungnahme abgibt.
AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 19:35
"Sogar daß ich Euch ... , *könnte* demnächst strafbar sein.
Wäre ja unsachlich und *emotional*, darf es ja nicht mehr geben so was."
Woher nimmst Du diese Gewissheit? Zeig mir den Passus im Gesetz!
Bernadette, 31. Mai 2017, um 19:38
zuletzt bearbeitet am 31. Mai 2017, um 19:38
Pikasch
Kein Grund, sarkastisch zu werden. Nachdem das Verfahren noch in der Schwebe ist, ist es nicht möglich, den Personenkreis näher einzukreisen.
AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 19:48
Es geht nicht um Zensur. Es geht um das Durchsetzen von Recht im Internet.
Einfach mal lesen! (insb.: Paragraph 3)
trallala, 31. Mai 2017, um 19:49
gibt doch viele tolle neue jobs, viele werden sich berufen fühlen ...
selbstverständlich gibt es grenzen.
diese sind aber nicht durch geschmack und wohlempfinden des einzelnen gesetzt, sondern durch definierten strafbestand.
Bernadette, 31. Mai 2017, um 19:50
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Nahezu jedem ist doch klar, was in der Realität, sozusagen Auge in Auge, gesagt werden darf und kann und welche Gedankengänge und Beschimpfungen die eigenen Gehirnwindungen nicht verlassen sollten.
Dottir, 31. Mai 2017, um 19:52
wenn jemand die löschfunktion, oder auch die beurteilung über posts bei facebook und die unmenschliche unterdrückung und behandlung der bürger der ddr in einen topf wirft, dann denke ich das mm das sehr genau beschrieben hat, was von diesem vergleich zu halten ist. ob da wirklich jemand verstanden hat worum es geht, lässt doch sehr starke zweifel aufkommen. egal wie man zu dem gesetz stehen mag, diese vergleiche gehen gar nicht. das hat nämlich auch etwas mit bildung, mit werten und mit dem lernen aus geschichte zu tun.