toddi, 12. August 2020, um 11:57
Auf den fussballfeld sind 22spieler plus 3schiedsrichter also 25 Personen. Wo ist da die maskenpflicht. Aber im Klassenzimmer,echt bescheuert,aber mit den kleinen kann man es ja machen.
Ex-Stubenhocker #49475, 12. August 2020, um 12:11
Toddi ??? Du willst allen ernstes ein Klassenzimmer mit Fußballplatz vergleichen 🤦♀️🤦♀️🤦♀️
Kartenvernichter, 12. August 2020, um 12:38
Mir stellt sich eher die Frage...warum in NRW und in anderen Bundesländern nicht. Sind die in anderen Bundesländern blöder als in NRW? Oder haben die einfach mehr Glück.
Ich will nicht mal behaupten, das lange Maske tragen gesundheitsschädlich ist. Denke aber, das es eher belastend ist in Sachen Psyche und Konzentration, gerade in der jetzigen Zeit bei den Temperaturen, wo es schon Erwachsenen ohne Maske schwer fällt, durchweg konzentriert zu bleiben.
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 12:42
„Offizielle Verlautbarungen des Landes NRW ist maskenpflucht auch im Unterricht“
Woll‘n wir doch mal sehn was uns die Katze vor die Tür gelegt hat:
An den Schulen ... besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler ... eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet.
Und was macht daraus der „Maskenpfluchtling“?:
„6 Stunden Unterricht mit Maske sind ne Zumutung für die Kinder.“
Quelle:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Kartenvernichter, 12. August 2020, um 12:50
zuletzt bearbeitet am 12. August 2020, um 12:57
Ergänzend zu Ada:
An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Gleiche Quelle
Das von Ada aufgeführte Beispiel gilt nur für die Klassen 1-4
Volständig lautet er nämlich so:
An den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Der Post von Ada ist das beste Beispiel, mit Halbwahrheiten und /oder auslassen von wichtigen Informationen Stimmung zu verbreiten.
Sorry Albert
toddi, 12. August 2020, um 12:57
Neh auf den fussballplatz ist es angenehmer wie im klassenzimmer
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 12:58
@Kartenvernichter
stimmt.
Der nächste Satz lautet:
Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit NICHT vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten absehen.
Die gesetzliche Vorgabe (CoronaBetrVO) bildet also nur den Rahmen für eine individuelle und sachbezogene Entscheidung der Lehrkräfte vor Ort.
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 13:02
Jetzt hast Du Deinen Post geändert deshalb als Ergänzung:
Alles was geschrieben steht ist wahr und nachprüfbar. Deshalb hab ich ja auch die Quelle angegeben - oder muss ich ab sofort immer die komplette Verordnung mit Präambel kopieren?
Fakt ist und bleibt: es geht niemandem darum Schüler stundenlang eine Maske aufzusetzen.
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 13:03
Anwälte arbeiten auch hart.
JohnJohn, 12. August 2020, um 13:04
Ausnahmsweise kann man doch in der ganzen Diskussion hier eine Gemeinsamkeit erkennen: Die Sorge um das Wohl der Schulkinder allgemein und - soweit zutreffend - der eigenen Kinder, die schulpflichtig sind.
Dieses Wohl betrifft nun zum einen die körperliche Gesundheit, zum anderen den Lernfortschritt oder - wenn man so will - die seelische Gesundheit allgemein.
Warum man sich deswegen hier Unfreundlichkeiten oder Quellenschlachten um die Ohren hauen soll, kann ich nicht erkennen.
Wie ich als Lehrer (vielleicht fange ich noch einmal mit ein paar Stunden an?) auf eine Maskenpflicht reagieren wü(e)rde, kann ich noch nicht sagen.
Als Elternteil würde ich meinem Kind sagen: Wenn du die Maske während des Unterrichts tragen musst und dir schlecht wird, rufst du an und ich hole dich.
Dass mein Kind dies nicht ausnützen würde, sondern - wie wohl die meisten zur Zeit - froh sein würde, endlich wieder in die Schule gehen zu dürfen, halte ich für selbstverständlich.
Ex-Stubenhocker #49475, 12. August 2020, um 13:16
Ich stehe gerade vor der Schule um gleich mein Kind abzuholen. Hab ihn ein Eis versprochen. Ich sehe viele offene Fenster ,obwohl hier "nur" 26 Grad sind.
@murckel du kannst weder von anderen Menschen hier Kommentare lesen noch verstehen. Du meinst hier jeden versuchen zu müssen ,deine Meinung auszudrücken. Wenn jemand sachlich dagegen argumentiert wird gepflegt ein neues Thema angefangen und der alte Scheiss ignoriert.
@alle
Hier wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das man sich vom Arzt ein Athest ausstellen lassen kann was das Kind vom Tragen der Maske befreit. Kann man auch als Erwachsener. In 10 Minuten werde ich erfahren wie mein Sohn seinen ersten Tag überstanden hat.
Ps: Warum NRW und nicht die anderen BL. Weil NRW Laschet hat
Kartenvernichter, 12. August 2020, um 13:17
Es mag wahr sein was du schreibst, aber eben unvollständig. Deswegen das und/oder.
Das ist genauso, als wenn ich frage, was es zu Essen gibt, ich als Anwort bekomme...Brötchen....mir aber die Information vorenthalten wird, das sich das Brötchen in einer Frikadelle befindet.
Dein nächster ausgesuchte Satz suggeriert ja auch schon wieder:
...kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten absehen.
Das gibt einem das Gefühl, das die Lehrer/Schule ja entscheiden können. Grundsätzlich richtig. Das in diesem Fall, wie der darauffolgende Satz "In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten". der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist, und damit in normalen Klassenräumen bei normaler Klassengröße gar nicht umzusetzen ist, enthält diese Information nicht.
Man könnte jetzt natürlich argumentieren...zu beachten ist...bedeutet nicht, das er auch eingehalten werden muss.
Aber mal im Ernst...wenn man keines von beiden einhalten muss, dann hätte man sich das ganze auch schenken können und sagen...macht watt ihr wollt.
Und genau das wollen viele ja nicht.
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 13:31
Kann es sein, dass genau da das Problem liegt?
Du bist sicher, dass Du Dich nicht verhört hast, weißt aber nicht,
ob NRW das erste oder einzige Land ist,
den Namen eines Interviewgastes
ja nicht einmal den Namen des Mediums
und dann fühlst Du Dich „voll verarscht“ wenn gefühlter Fakt und realer Fakt nicht übereinstimmt.
Im Gegensatz dazu wird ein einfaches Nachlesen als: „aufwendige internettrecherche“ verunglimpft, wenn man beim Thema „Schulen in NRW“ sich beim Schulministerium NRW informiert.
Zeig mir bitte irgendeine Nachricht in der etwas von:
„6 Stunden Unterricht mit Maske“ steht.
DASS ist Stimmungsmache.
Wir werden ja sicher alle nachher hören, was Engels Kind berichtet.
Ex-Stubenhocker #261639, 12. August 2020, um 13:43
Skat_Engel
Achso ist bloß eine Testphase.
Ex-Stubenhocker #251555, 12. August 2020, um 14:10
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Betty_Boo, 12. August 2020, um 14:14
@john,
wenn ich das Fach aussuchen darf, buche ich schon mal 1 Stunde Schule bei dir.
AlbrechtDerArme, 12. August 2020, um 14:15
Beim Kinderspiel „Stille Post“ wird ein Satz ins Ohr geflüstert.
Von Kind zu Kind gehen Informationen verloren, andere kommen hinzu. Am Ende wird‘s lustig, wenn der Originalsatz mit dem Ergebnis verglichen wird.
Du bist nur eine Station, aber was allein bei Dir verloren geht ist unfassbar. Das allein ist jedoch noch nicht schlimm.
Bitter wird es erst, wenn Du Dein Informationsfiltrat als die einzig wahre Wahrheit verkaufst.
Die Diskrepanz über die Kinder lachen, pumpst Du abschließend emotional auf.