Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 18:35
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biertulpe, 16. Oktober 2020, um 18:39
Genau und wenn die Nächte lang sind, liegen die Partygänger den ganzen Tag in der Falle.
Da können dann gefahrlos die Alten ihre Runde im Park drehen.
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 18:41
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Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 18:53
Es ist aber privater Raum.....
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 18:57
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JohnJohn, 16. Oktober 2020, um 19:05
Wer kapiert denn eigentlich wirklich noch die Regeln? Ein § 1 des Scharfmachers aus dem südlichsten Bundesland würde genügen: "Machst du was falsch, zahlst du mindestens 250 €. Was falsch ist, bestimme ich oder das Ordnungsamt."
Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 19:12
Auszug aus Wikipedia:
Als öffentlicher Raum (auch öffentlicher Bereich) wird jene räumliche Konstellation bezeichnet, die aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird. Das Zusammenwirken dieser Elemente bestimmt den Charakter und die Qualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört und der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter.
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 19:21
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mmaker, 16. Oktober 2020, um 19:28
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:32
Kartenvernichter,
das Ganze ist eine einzige Katastophe, ja. Dass da bei den Regelungen gerade etwas ducheinander geht, weil sich die Situation so schlagartig wieder ändert (was allerdings vorhersehbar war, wenn man es nur gewollt hätte) kann ich sogar verstehen.
Bei Regelungen scheint es aber unglaublich schwer zu sein, diese verständlich zu machen - jedenfalls sind offensichtlich unsere Politiker und die ausführenden Verwaltungen dabei ziemliche Nieten.
Das Problem hier ist, dass das Wort "öffentlicher Raum" ist dabei ziemlich ungeeignet, weil es (mindestens) zwei Definitionen dafür gibt:
1. Alle Flächen und Gebäude, die (vereinfacht gesagt) in öffentlicher Hand sind. (Vergleiche hierzu auch die Definition auf Wikipedia).
2. Alle Orte gemäß 1. aber zusätzlich jeder Ort, den prinzipiell jeder betreten kann/darf.
Das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt verwenden normalerweise die zweite Definition, was aus der Sicht auch Sinn macht - man überlege sich zwei Museen - eins staatlich, eins privat. Das macht aus deren Sicht verständlicherweise keinen Unterschied. Und eine Gaststätte ist damit ganz sicher ein öffentlicher Ort.
Ich würde also eher wetten, dass Du mit Deiner sichtweise nicht durchkommst - ausser Du mietest die gesamte Gaststätte, dann ist sie definitiv temporär kein öffentlicher Raum mehr.
Ich gönne Dir natürlich gern, dass ich Unrecht behalte. Dass solche Unklarheiten überhaupt aufkommen ist aber das eigentliche Problem.
mmaker, 16. Oktober 2020, um 19:30
Oh, den Wikipedia-Artikel hattest Du schon gefunden : -)
Nein, das ist in diesem Fall keine Wortklauberei, da es direkte Auswirkungen auf Kartenvernichters kleine Feier hat.
biertulpe, 16. Oktober 2020, um 19:31
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:32
Ich würde in einer Gaststätte den Tisch bestellen und gut.
Der Wirt nimmt die Bestellung an oder nicht.
Wenn er sie annimmt teilt er die Bedingungen mit und man verhält sich danach.
So einfach ist Bergbau.
Natürlich kann in der nächsten Woche ein Gericht oder wer auch immer alles wieder ändern.
Man muss nicht aus jeder Sache ein Problem machen.
Betty_Boo, 16. Oktober 2020, um 19:34
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:36
...mal so ne Idee:
Jeder Bürger, welcher sich an die Pandemieregeln hält, bekommt jeden Tag vom Staat 2 €.
Könnte dann monatlich auf`s Konto überwiesen werden.
Jeder Bürger, welcher sich nicht an die Pandemieregeln hält, zahlt jedes mal ,sofort 3ooo € in die Staatskasse.
mmaker, 16. Oktober 2020, um 19:34
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:38
biertulpe,
finde ich auch den richtigen Weg. Zwar gibt man damit dem Wirt die Verantwortung aber dann muss sich wenigstens nur einer kundig machen statt jeder einzelne Gast ;)
Letztendlich kriegt ja sowieso der Wirt Probleme, wenns nicht richtig läuft (und genau hier würde ich erwarten, dass die Behörden ihm unaufgefordert alle für ihn wichtigen Infos verständlich zur Verfügung stellen - aber das ist bei der Geschwindigkeit, mit der diese arbeiten nicht mehr als ein frommer Wunsch).
Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 19:35
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:36
Nö....ich berufe mich auf das Fest....das muss ich erst ab 11 Personen anmelden
Aber davon ab....ich frage den Wirt, ob wir kommen dürfen und wenn der ja sagt, dann gehe ich.
Vielleicht kippt ja irgendein Gericht das auch noch bis dahin
Ich fange an bis auf Abstand und Maske wo erforderlich das meiste sowieso auf die Egalliste zu setzen.
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 19:36
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Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 19:37
Das meiste hat sich überschnitten
mmaker, 16. Oktober 2020, um 19:39
zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2020, um 19:41
Kartenvernichter,
kannst Du uns bitte berichten, wie es ausgegangen ist und wenns Dir nichts ausmacht in welchem Bundesland? :)
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 19:39
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Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 19:42
NRW, mm. Problem ist ja, das jede Stadt ja auch noch ihr eigenes Süppchen kocht. Wenn ich in 10 Tagen dran denke, sag ich dir Bescheid.
Kartenvernichter, 16. Oktober 2020, um 19:43
Als ob mich das interessiert, was für dich ok ist.....
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 19:49
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Ex-Stubenhocker #261639, 16. Oktober 2020, um 19:51
hamburg klappt ab 23 uhr die bordsteine hoch,aber nur für die gastronomie.ab morgen 17.10 von 23 uhr bis5 uhr
Betty_Boo, 16. Oktober 2020, um 19:57
...hab eben ein Patent angemeldet.
Ne Desinfektionsschleuse für Containerschiffe, samt Mannschaft.
Da könnten dann auch diverse Partyleutchen durch schwimmen, bevor sie Raven gehen.
Bitte auf den Sog der Schiffsschrauben achten.
Ex-Stubenhocker #251555, 16. Oktober 2020, um 20:31
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