Unterhaltung: FC Bayern...ein Vorbestrafter im Vorstand und ein Steuerbetrüger als Präsident......

Dumba, 25. April 2014, um 23:02

Aber in der Schweiz wurde ein Hoeness gar nicht angeklagt.
War sein Fehler ein Deutsc her zu sein?
Haette er auswandern sollen weil er begabt und Reich war?
Oder haette er Deutschland an seinem Reichtum im Ausland teilhaben lassen sollen, als Patriot, und von Geburt dazu verdammt?
Fragen ueber ueber Fragen.
Ich mag den Mann nicht mal besonders, aber ich verstehe die hetze nicht.
Warum in Ketten, warum fegen?
Wozu das alles?
Hat er euch was getan?

Dumba, 25. April 2014, um 23:06

Haette er sich dumm in die Ecke gesetzt, nicht um Geld gezockt, keins verdient, keine Steuern bezahlt, von der Stuetze gelebt, waere er nun nicht vorbestraft, und ein besserer Mensch?

Dumba, 25. April 2014, um 23:10

Ja, und deshalb ist er nun ein ganz boeser Mann. Und muss buessen. Ich schaem mich manchmal, Ihr auch?

k_Uno, 25. April 2014, um 23:14

Dagwood, Ingolf Deubel muss nicht in den Knast.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ich frag aber mal meinen Hund, ob er sich die Zeit nimmt, um mit dir in Klausur zu gehen.
Falls ja, schick ich dir ne PN, falls nein, hat sich das Thema hiermit erledigt.

Ex-Stubenhocker #157894, 25. April 2014, um 23:22

Dumba, was verstehst du nicht?
Wenn du Geld anlegst und damit Gewinne erzielst (Dividenden, Aktiengewinne, Zinsen,...) muß du diese Gewinne versteuern. Ob du diese Gewinne auf Kapitalerträge im Inland oder Ausland erzielst, ist dabei egal.

Ex-Stubenhocker #157894, 25. April 2014, um 23:29
zuletzt bearbeitet am 25. April 2014, um 23:31

k_Uno, was verstehst du nicht? Das Politiker nicht verurteilt werden?
Ingolf Deubel ist zu 3,5 Jahren verurteilt worden.
Ob in seinem Fall jetzt das Urteil nicht rechtskräftig ist, er in einem Altersheim Sozialstunden ableistet oder wie Uli Hoeneß zur WM nach Brasilien fliegt und irgendwie dann als Freigänger seine Zeit rumkriegt steht auf einem anderen Blatt.
Aber das Politiker nicht verurteilt werden ist falsch, unabhängig davon ob du oder dein Hund irgend etwas verstehen.

BurkhardD, 25. April 2014, um 23:39

ich verstehe nur DUmpfBAcke

Ex-Stubenhocker #34661, 25. April 2014, um 23:58

Dass hinterzogenes Geld bereits zuvor aus einer anderen Einkunftsart besteuert wurde, kann sicherlich nicht strafrechtlich von Bedeutung sein.
Es behauptet ja auch niemand ernsthaft, dass die Hinterziehung von Erbschaftssteuern dadurch straffrei wird, dass die geerbten Vermögenswerte zuvor bereits besteuert wurden.

Dumba, 26. April 2014, um 00:02

Das ist auch etwas was ich nicht verstehe.
Warum soll jemand der etwas erbt, darauf Steuern zahlen?
Und warum ist der Satz unterschiedlich, wenn es Familie ersten Grades ist, oder ein Freund?
Bitte wiederholt nun nicht noch mal den Text der im Gesetzbuch steht.
Das macht Dagwood fuer euch.
Erklaert es mal, bitte.

giulie, 26. April 2014, um 00:10
zuletzt bearbeitet am 26. April 2014, um 00:11

wegen dem sozialen. damit sich das geld nicht nur in bestimmten familien aufhäufen sondern wieder ein bisschen neu gestreut werden kann. vielleicht hats aber eher auch symbolischen charakter für den inneren frieden und damit das volk was zu diskutieren hat. sowas fällt mir dazu ein.

Dumba, 26. April 2014, um 00:16

Den Dativ mag ich, und Danke Giulietta, so sehe ich es auch.
Aber wo hoert die Gier des Volkes, oder des Staates auf?
Muss man dann Freiheits Strafen bis zu 10 Jahren verhaengen?
Wenn Moerder mit Totschlag davonkommen?
Sind wir nur am Geld interessiert, und nicht am Recht?

Ex-Stubenhocker #34661, 26. April 2014, um 00:23

Es geht in der Tat um so etwas wie Umverteilung. Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob es Aufgabe des Staates ist, Güter umzuverteilen. Vor dem Hintergrund, dass wir qua Grundgesetz in einem Sozialstaat leben, kann man das durchaus rechtfertigen. Natürlich steht aber auch im Fokus, dass der Staat sich dadurch zusätzliche Einnahmequellen erschließen will.

Den Sinn der Erbschaftssteuer kann man aber auch darin sehen, dass mit dem Erbe keine Gegenleistung des Erben verbunden ist. Das dürfte eher ein ethischer Ansatz sein.

Die unterschiedlichen Freibeträge neben Rücksicht auf das Näheverhältnis zum Verstorbenen. Dadurch kann in vielen Fällen wiederum steuerfrei vererbt werden.

Dumba, 26. April 2014, um 00:25

Die Gnade der Geburt verschafft Vorteile?
Wer Sohn ist zahlt weniger , wer ein guter Freund ist zahlt mehr?
Ich Verstehe das Gesetz, aber die Idee dahinter nicht.

Ex-Stubenhocker #34661, 26. April 2014, um 00:33

Sowohl der Mörder als auch der Totschläger müssen vorsätzlich handeln. Beim Mord müssen lediglich noch bestimmte Merkmale hinzukommen (etwa Grausamkeit, Ausnutzen der Arglosigkeit, niedrige Beweggründe). Wenn das Gericht auf Totschlag entscheidet (Strafdrohung bis 15 Jahre), liegt ein entsprechendes Merkmal nicht vor.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass Gewaltdelikte schärfer geahndet werden sollten als Vermögensdelikte.

giulie, 26. April 2014, um 00:44

unbedingt! @georgbest
habe für mich unverständliche rechtssprechung erlebt in jugendgerichtsverfahren. etwa sozialstunden bei vergewaltigung eines mädchens für volljährige mit günstiger sozialprognose und wenig engagiertem richter und staatsanwalt der nur geleiert hat. das tut mir weh, viel weher als wenn jemand millionen gelder ungerechtfertigterweise besitzt.

Ex-Stubenhocker #34661, 26. April 2014, um 00:51

Die Idee dahinter ist doch recht klar: Es wird davon ausgegangen, dass der Verstorbene möchte, dass möglichst viel beim Erben ankommt. In der Regel kann man vermuten, dass dies vom Grad der Verwandtschaft abhängt.
Im Übrigen hat es der Erblasser ja selbst in der Hand, Verwandte testamentarisch auszuschließen und stattdessen einen Freund als Erben einzusetzen.

giulie, 26. April 2014, um 00:57

auf umwegen vererben? das ist doch pervers wenn man schauen muss, dass man nicht übervorteilt wird weil man nicht alle schlupflöcher oder steuertricks kennt.

Ex-Stubenhocker #34661, 26. April 2014, um 00:58

@Giulitta

Gerade in Jugendgerichtsverfahren liegt noch einiges im argen. Allein schon, dass ganz überwiegend für Heranwachsende noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist fragwürdig.

Ex-Stubenhocker #34661, 26. April 2014, um 01:12
zuletzt bearbeitet am 26. April 2014, um 01:13

Schon zu Lebzeiten an den Erbfall denken! Eheleute sollten daher Grundstücke nicht im Alleineigentum halten, sondern hälftig. So erbt man auch nur die andere Hälfte und hat gute Chancen wegen der hohen Freibeträge nicht zur Erbschaftssteuer veranlagt zu werden.

sporti1947, 26. April 2014, um 06:19

_/\_/\
_( ^ .^)
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Ex-Stubenhocker #157894, 26. April 2014, um 13:23

Ich verstehe auch Dumbas Einwand nicht: "wenn Mörder mit Totschlag davonkommen".
In einem solchen Fall läge ein Justizirrtum vor. Aber kommt ein solcher denn häufiger in Deutschland vor, mir ist nicht einer bekannt.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tötungdelikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Körperverletzung, Tötung auf Verlangen,... wollen wir die alle über einen Kamm scheren?
Sobald jemand den Tod eines Menschen verursacht hat, interessiert kein wie und weshalb, es kommt zur Höchststrafe?
Sollten wir unsere Gesetzbücher alle wegwerfen und zu den 10 Geboten zurückkehren? Der Einfachheit halber?

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