Ex-Stubenhocker #34661, 01. Juni 2014, um 12:39
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2014, um 12:42
John:
Auch Institutionen können tricksen und betrügen. Wenn etwa Finanzämter, Versicherungen und Banken berechtigte Forderungen von Kunden nicht anerkennen und darauf hoffen, dass die Kunden aus Furcht vor den hohen Verfahrenskosten den Rechtsweg nicht beschreiten, ist das zutiefst asozial, wahrscheinlich aber nicht strafbar.
Wenn Unternehmen und/oder Privatpersonen Lücken im Steuersystem entdecken und diese nutzen, ist das meines Erachtens nicht problematisch. Es ist dann Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen. Im umgekehrten Fall - es besteht eine Lücke zu Ungunsten von Unternehmen/Privatpersonen, kann man dem Staat aber auch nicht vorwerfen, wenn er diese Lücke bis zur Gesetzesänderung nutzt.
Ich habe auch mit den so genannten Steuerflüchtlingen (Beckenbauer etc.) kein Problem. Strafbar ist deren Verhalten ohnehin nicht. Gegen diese Menschen wird ja recht häufig die Moralkeule erhoben. Motto: Sie müssen doch ihrem Vaterland wieder etwas zurückgeben! Warum eigentlich? Jeder ist seines Glückes Schmid und man darf nicht erwarten, dass er auf einer Welle des Nationalgefühls schwebend bis zu seinem Lebensende Steuern in Deutschland zahlt.
Interessant finde ich so genannte Steuerrebellen. Diese handeln in der Regel nicht "asozial", denn angesichts ihrer offenen Vorgehensweise "betrügen" sie ja nicht. Wenn wir als Otto Normalverbraucher tricksen, bedarf es ja dazu nicht großen Mutes.
Joan Baez hat während des Vietnamkrieges den Teil ihrer Steuern einbehalten, der prozentual auf den Verteidigungshaushalt entfiel. Diesen Teil hat sie dann für andere Zwecke eingesetzt.
Ex-Stubenhocker #186, 01. Juni 2014, um 13:49
Danke Steffek, ich möchte nur noch meine Antwort auf GB fertigstellen:
3./4. Es geht hier überhaupt nicht um Tatbestände, sondern um einen Gedankengang, und zwar meinen, den ich versuche, zu verdeutlichen. Der Staat hat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wie allgemein bekannt das Recht der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Ausführung. Das Recht zu moralischen Urteilen haben wir Bürger. Diese Urteile können mit denen der Rechtsprechung konform gehen, sie können aber auch differieren. 3 Beispiele:
Zur Zeit findet bei uns ein Prozess statt gegen eine junge Frau, die ihr Baby nach der Geburt getötet hat. In meinen Augen ist diese Frau eine Kindsmörderin, egal, wie das Gericht es sehen wird. Das ist mein moralisches Urteil. -
Wenn einer an einer Kinderschar mit Tempo 50 vorbeifährt, ist er nach meinem moralischen Urteil ein verantwortungsloser Raser. Wenn einer an der gleichen Stelle nachts um 2 Uhr mit 70 vorbeifährt, ist er es nicht. Egal, wann er wie wegen welcher geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung bestraft wird. -
Gerade dein, bzw. mein Beispiel vom Arbeitszimmer des Lehrers spricht doch genau das Rechtsstaatsprinzip an. Das Arbeitszimmer wurde immer anerkannt, dann hat die Finanzverwaltung es nicht mehr anerkannt. Die Lehrerverbände haben sich für die Weiteranerkennung eingesetzt und nach einigen Jahren sind sie mit ihrer Auffassung vor Gericht durchgedrungen. Nun kannst du natürlich - und tust es ja auch - diese Anerkennung für unangebracht finden. Doch sie ist nun mal - jetzt wieder - geltendes Recht. Und zwar eben auch rückwirkend. Kann man nun meiner Auffassung, dass es sich bei der Steuerzahlung um ein Geschäft zwischen zwei gleichberechtigten Partnern handelt (die Finanzverwaltung ist ja schließlich nicht der Staat, den man in diesem Sinne als übergeordnete Instanz bezeichnen könnte), folgen, dann ist es doch legitim, zu sagen: Mit einem Formulierungstrick sich um die Rückzahlung von Geldern zu drücken, die
einem steuerzahlenden Bürger per Gerichtsentscheidung zustehen, ist ....
na ja, sagen wir mal, "moralisch anfechtbar". Ob nun formaljuristisch in Ordnung oder nicht.
Abschließend direkt zum Thema: Wenn jemand meint, Uli Hoeness moralisch verurteilen zu müssen (juristisch ist es ja nur Sache des Richters), dann soll er das tun. Ich halte es aber nicht vertretbar, ihn moralisch abzustempeln, WEIL ein Urteil so oder so gegen ihn erging. Seine Tat, genauer der Tatbestand, waren eben so oder so und unterliegen unserer Wertung UND der des Gerichtes. Beides sorgfältig zu trennen, halte ich für wichtig.
Ex-Stubenhocker #186, 01. Juni 2014, um 13:51
@George: hat sich überschnitten. Ich sehe nach deinem letzten Beitrag keine Differenzen in unseren Auffassungen mehr (außer über die Berechtigung der Anerkennung eines Arbeitszimmers, aber da bin ich ja nicht unbedingt ganz objektiv :-))
Ex-Stubenhocker #34661, 01. Juni 2014, um 14:14
John:
Danke für deine ausführlichen Beiträge. Du hat Recht: Unsere Auffassungen decken sich.
Ich denke allerdings nicht, dass ich in dem von dir angesprochenen Fall der Tötung eines Babys unmittelbar nach der Geburt von "Kindsmord" sprechen würde. Ich kenne nicht die Beweggründe der Frau, die zu der Tat geführt haben. Es ist aber erwiesen, dass gerade junge Mütter sich nach der Geburt oftmals in einer psychischen Ausnahmesituation (geburtsbedingte Depressionen, Übeforderungsängste et.) befinden. Wenn dies auch hier so sein sollte, tue ich mit dem Wort "Mord" schwer. Es passt dann einfach nicht, weil ich mit Mördern skrupellose Menschen verbinde.
Selbstverständlich will ich damit die Tat nicht rechtfertigen.
Ex-Stubenhocker #186, 01. Juni 2014, um 16:48
Klar kann man das so sehen. Doch mir diente das nur als Beispiel dafür, dass WIR unsere moralischen Urteile fällen und dies eben unabhängig davon tun sollen, wie Gerichte entscheiden. Als Diskussionsthema habe ich das nicht gedacht, doch wenn, dann sollten eben unsere Meinungen deshalb nicht geändert werden weil, weil "Die Richter im Namen des Volkes" einem Standpunkt zuneigen. Natürlich schließt auch dies nicht aus, dass man sich von Begründungen der Gerichte überzeugen lässt und seine Meinung ändert.
Ex-Stubenhocker #157894, 02. Juni 2014, um 16:30
Der Kriminelle, den unser Bundespräsident für asozial hält, ist im Knast!
Na also, geht doch!
k_Uno, 02. Juni 2014, um 16:43
"Viele Menschen denken, Leben ereignet sich einfach so", beklagte unser Bundespräsident Joachim Gauck bei einer Podiumsdiskussion beim Katholikentag in Regensburg.
Ob er das ebenfalls für asozial hält, ist nicht nachhaltig dokumentiert.
Betty_Boo, 02. Juni 2014, um 16:44
...dann hast du ja jetzt endlich Zeit deine eigenen Probleme zu lösen und dieser Thread könnte geschlossen werden.
Ex-Stubenhocker #186, 02. Juni 2014, um 17:14
Wenn schon, dann so: Uli Hoeness, den ein Mitglied,das unter dem Namen Dagwood in diesem Forum auftritt, als Kriminellen bezeichnet und unser Bundespräsident als asozial, ist im Knast. Es geht auch richtig!
marco1707, 02. Juni 2014, um 17:51
könnte man einen antrag an das bundesverfassungsgericht stellen,anstelle von herrn hoeneß,das dagwood einzuknasten?
aber bitte den schlüssel zu mir!
Ex-Stubenhocker #186, 02. Juni 2014, um 18:13
Sascha, die Frage kann ich dir nicht beantworten, solche Abstempelungen gehören nicht zu meinem Sprachschatz. Ich verwende sie lediglich zu Zitierungszwecken.
marco1707, 02. Juni 2014, um 18:24
och kuno ich hab doch dann den schlüssel und sollte ich einmal verhindert sein so darfst du ihn gerne haben!
p.s. landsberg hat doch schon ganz andere katastrophen überlebt!
Erdbeertraum, 02. Juni 2014, um 18:24
ich auch, oder besser einladen lassen
sprachlos, 02. Juni 2014, um 18:26
@Sascha777
er ist doch rechtskräftig, wegen einer straftat verurteilt.
oder was glaubst du, was Steuerhinterziehung ist.
krimineller
passt schon.
ps und essen gehen kann mit wem man will
Ex-Stubenhocker #186, 02. Juni 2014, um 18:46
zuletzt bearbeitet am 02. Juni 2014, um 18:48
Ich hoffe, euch nicht auf die Nerven zu fallen, wenn ich hier immer noch etwas klarzustellen versuche.
@sprachlos und sascha: Es steht natürlich jedem frei, über einen Menschen das persönliche, moralische Urteil "Krimineller" zu fällen. Oder es eben nicht zu tun. Dies hat jedoch meines Erachtens nichts damit zu tun, ob jener von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. Wir sind doch mündige Bürger und es steht uns zu, eine eigene Rechtsmeinung zu haben und nach der - unsere persönlichen - Urteile zu fällen und Menschen wegen ihrer Taten zu werten.
Vielleicht noch ein Beispiel: Eine Mutter bringt den Mörder ihrer kleinen Tochter um (Fall Bachmeier, ist lange her). Natürlich wird sie verurteilt, rechtskräftig, zu einigen Jahren Gefängnis. Aber es obliegt doch nun wohl jedem, sie - wegen der Verurteilung - als Kriminelle zu bezeichnen oder - weil man die Tat persönlich für gut hält und die Strafbarkeit von Selbstjustiz nicht akzeptiert - es eben nicht zu tun. Nur sollte man SEIN Wert-Urteil eben nicht mit dem Spruch des Gerichtes begründen, sondern basierend auf einer eigenen mündigen Meinung. Oder anderes Beispiel:
Ein Mehrfachvergewaltiger und - töter kommt nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie, wegen eines bestimmten Gutachtens. Niemand wird daran gehindert, ihn TROTZDEM mit dem Prädikat Krimineller zu betiteln.
Also, Sprachlos, betitle von mir aus jeden als Kriminellen, der bei seiner Steuererklärung nicht so ganz ehrlich ist. Oder spielt der Unterschied zwischen wenigen 100 € und vielen Millionen € die entscheidende Rolle? Wenn ja, wo setzt du denn die Grenze zwischen einem kriminellen Steuerhinterzieher und einem nicht kriminellen Kleintrickser? Doch ist dies deine Sache, wo du die Grenze ziehst und ob du sie überhaupt ziehst. Aber: Begründe bitte deinen Standpunkt nicht mit dem des Gerichts.
Nun reicht es aber mit der Klarstellung. Hoffe ich.
Ex-Stubenhocker #157894, 04. Juni 2014, um 16:21
Hoeneß ist beides!
Kriminell und asozial (oder irrt hier der Bundespräsident?)
Uli Hoeneß wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Damit ist er ein vorbestrafter Krimineller.
Das Urteil wurde vom Richter im Namen des deutschen Volkes ausgesprochen und Hoeneß hat es aktzeptiert.
Was gibt es denn da noch anzuzweifeln?
Alles was über 90 Tagessätze hinausgeht gilt als Vorstrafe.
Rummenigge ist also auch ein vorbestrafter Krimineller. 249.900 Euro Strafe, 140 Tagessätze.
Auch da gibt es nichts, was nicht klar geregelt ist.
Mit Hoeneß ist das Finanzamt noch lange nicht fertig. Da stehen Summen von jenseits der 50 Millionen Euro im Raum, die Hoeneß nachzuahlen muss.
In diesen Größenordnungen sprechen Wirtschaftswissenschaftler von volkswirtschaftlichem Schaden und Juristen von Steuerhinterziehung einer Privatperson in bisher unbekanntem Ausmaß!
Der Hoeneß-Effekt hat bisher zu plötzlich zahlreichen Selbstanzeigen geführt.
Na klar doch, jetzt wo sogar Gefängnis droht!
k_Uno, 04. Juni 2014, um 16:28
Der bundespräsident ist kraft seines amtes unbeirrbar.
genauso, wie jeder andere politiker unfehlbar ist, der steuern in millionenhöhe vergeudet. schließlich sind die politiker vom volk gewählt, die dann wiederum den bundespräsidenten wählen, also im namen des volkes als gott auf erden bestimmt.
Ex-Stubenhocker #157894, 04. Juni 2014, um 16:33
Aha, so ist das also!
Vielen Dank!