Ex-Stubenhocker #159827, 18. Januar 2016, um 17:22
Auf einem hohlen Baum läßt sich sehr gut trommeln,
dumpfes Gedröhn sollte als Symphonie erschallen.
Unsere Pseudointellektuellen trommeln trotzdem immer wieder den selben Takt:
Die Welt ist schlecht,
die Welt ist schlecht ,
ich glaube ihnen trotzdem nicht.
Das macht für mich den kleinen Unterschied. ..
LieberTeufel40, 18. Januar 2016, um 20:17
Schön das Ulli endlich frei gelassen wird! Das freut mich! Dann ist ja wieder eine Zelle frei für richtige Verbrecher, Mörder oder Vergewaltiger!
Ex-Stubenhocker #168053, 18. Januar 2016, um 20:22
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 20:24
War aber trotzdem kein Kavaliersdelikt!!
Aber darüber ist ja schon genug geschriebenen worden...
Ex-Stubenhocker #168053, 18. Januar 2016, um 20:33
Tja,ich bin da zwiegespalten,aber muss man halt akzeptieren...
georgbest, 18. Januar 2016, um 21:21
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 21:22
... ich finde die entscheidung ohne wenn und aber richtig. Es ist nicht unüblich, dass bei einem ersttäter bei guter führung und günstiger sozialprognose die strafe nach der hälfte der haftzeit zur bewährung ausgesetzt wird. Es handelt sich auch nicht etwa um eine "begnadigung", sondern um eine rechtsstaatlich gebotene maßnahme, denn jeder freiheitsentzug, der nicht mehr geboten erscheint, stellt sich als verletzung von menschenrechten dar.
Warum sollte dieser mann im übrigen noch einige monate länger einsitzen? Wer so denkt, dem kommt es offenbar auf sühne und schuldvergeltung an. Von diesen prinzipien hat sich unser strafrecht aber gott sei dank längst verabschiedet.
Dumba, 18. Januar 2016, um 22:30
Mal eine andere Sichtweise:
Wenn der Ulli nicht schlau gewesen waere, haette er nicht den Grips gehabt, mit Geldern zu spekulieren, und dadurch Gewinne zu erzielen.
Also ohne klugen Ulli, keine Gewinne.
Also ohne klugen Ulli keine Steuerschuld zu begleichen, und auch keine Hinterziehung.
Also ein dummer Ulli, haette einfach ALG2 genommen, oder die Stuetze, und waere nie in den Knast gegangen.
Aber weil der Ulli schlau war, musste er in den Knast, oder?
Oder war er nicht schlau genug, und haette noch schlauer sein muessen, dann haette es keiner gemerkt, so wie bei den anderen?
Bine60, 18. Januar 2016, um 22:33
johnny,
was ist mit der "wirkung nach außen" und nach innen?
jeder, der genug geld hat, kann sich freikaufen vom gefängnis?
arme schlucker fahren ein wegen scheckbetrug, aber ein betrüger, der ne mio strafe abdrückt läuft weiter frei rum?
der "freiheitsentzug" soll doch eine "erzieherische" maßnahme sein, oder habe ich da was falsch verstanden?
Dumba, 18. Januar 2016, um 22:36
Mel, alles richtig, und die anderen sitzen bei guter Fuehrung auch nur die Haelfte der Zeit.
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 22:39
Hoeneß musste 40 Millionen an das Finanzamt Miesbach zahlen.
Dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten.
Er ist ohne wenn und aber ein Krimineller und zwar "ein gewöhnlicher Krimineller" (Titel eines Spiegelberichtes). Ein vorbestrafter einsitzender Krimineller, der aufgrund eines schweren Deliktes verurteilt wurde und dessen Tat moralisch als asozial gilt. Da haben sich auch Bundeskanzlerin und Bundespräsident ganz klar geäußert. Mit vollem Recht, wir sind keine Bananenrepublik.
In einer geschlossenen "Anstalt" war er nicht. Da er voll schuldfähig war, kam nur der Knast in Frage.
Um ein Kavaliersdelikt handelt es sich nicht, sondern um ein Verbrechen. Das mag man gerne als Wirtschaftsverbrechen bezeichnen, aber ein Verbrechen nach den Grundsätzen deutscher Rechtsprechung bleibt es.
Durch Steuerhinterziehungen entgehen dem Staat jährlich Beträge in zweistelliger Milliardenhöhe. Der volkswirtschaftliche Schaden ist katastrophal.
-----------------------------------------------------------------
SCHWERES DELIKT UND ASOZIAL
Die Bundeskanzlerin war entäuscht über Hoeneß, denn Steuerhinterziehung ist ein schweres Delikt.
Bundespräsident Joachim Gauck zum Fall Hoeneß:
"Wer Steuern hinterzieht ist asozial."
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 22:46
Wenn unsere Bundeskanzlerin, Physikerin, von schwerem Delikt spricht, vermeidet sie natürlich mit Absicht das Wort "Verbrechen".
georgbest, 18. Januar 2016, um 22:49
... ich denke auch, dass ein straftäter, der in der jva einsitzt, nicht zu einem "besseren" menschen erzogen wird. Dort sind oftmals ganz starke abhängigkeiten und hierarchien anzutreffen, und das natürlich auch im verhältnis der gefangenen untereinander. Das ist alles kaum geeignet, die gefangenen auf ein leben nach dem knast sinnvoll vorzubereiten. In der praxis gab es schon fälle, in denen inhaftierte nach ihrer freilassung draußen mit den einfachsten dingen des täglichen lebens überfordert waren, und um wiedereinweisung baten.
Sinn der strafe sollte in der tat sein, den verurteilten anzuhalten, den durch die tat entstandenen schaden in wirtschaftlicher hinsicht gutzumachen. Das verstehe ich unter täter-opfer ausgleich. Der geschädigte hat nichts davon (bis auf eine etwaige genugtuung), wenn der täter einsitzt und keine einkünfte erzielt.
Dumba, 18. Januar 2016, um 22:52
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 22:54
DW, Wortklauberei.
Ich bin kein Jurist, ich bin zu allererst einmal Mensch.
Und als Mensch, ist ein Krimineller jemand der bestraft wird, und wenn er seine Zeit gebuesst hat, wieder ein normaler Mensch ist.
Wer da anders denkt, ist asozial, und gibt allen Kriminellen, welche ihre Zeit gebuesst haben keine Chance.
Das ist Ignorant, Arrogant und Kleinlich.
Hoeness bekam nicht Lebenslaenglich.
Er bekam eine hohe, angemessene Strafe laut der Richter, und davon ist nun die Haelfte verbuesst.
Er wird behandelt wie jeder andere.
Nicht besser.
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 22:56
Na ja, im Falle Hoeneß liegt die Sache ja anders. Der Geschädigte ist der Staat, wir alle und Einkünfte erzielt ja seine Firma weiter.
Aber ansonsten stimme ich zu.
Nur hatte man sich vor dem Fall Hoeneß darauf geeinigt, pro Million hinterzogener Steuern, ein Jahr Knast. Höchstrafe 10 Jahre.
Nun wird im Fall Hoeneß von vornherein die Prozessdauer auf 4 Tage festgelegt. Es ging mit über 3 Millionen hinterzogener Steuern los, pro Prozesstag erhöhte sich die Summe bis sie am 4. Prozesstag über 28 Millionen lag. Mit Strafen überwies er 40 Millionen.
Da gibt es schon ein paar Ungereimtheiten.
Dumba, 18. Januar 2016, um 22:58
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 22:59
Es wurde niemals in Deutschland die Strafe nach Hoehe des Vergehens beurteilt.
Das waere Unsinn.
Jeder Taschendieb, welcher eine Geldboerse nit 400 Euro stiehlt, wird genauso behandelt wie ein Taschendieb der eine leere Geldboerse stiehlt.
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 22:59
Johnny, jemand der Sozialleistungen beantragt, die ihm nicht zustehen, der den Staat betrügt, der muss mit Knast rechnen. Jemand der über 28 Millionen über Jahre an Steuern hinterzieht nicht ?
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 23:01
Dumba, die Höhe des Schadens war schon immer ausschlaggebend, für die Höhe der Strafe.
Diebstahl ist Diebstahl aber die Höhe des Schadens ist juristisch keineswegs irrelevant.
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 23:02
Johnny, Betrüger zu bestrafen ist unsinnig ?