Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 23:31
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 23:32
Nö !
Vor 9 Stunden habe ich das nicht geschrieben.
Vor Monaten gelang es einem Banker von Hoeneß von Polen in die Schweiz zu fliehen. Sollte dieser vor Gericht landen und aussagen, könnte es dazu kommen, das Hoeneß erneut vor Gericht muss, wenn sich neue Anklagepunkte ergeben.
Dumba, 18. Januar 2016, um 23:34
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 23:35
Wenn du einen Mops hast, etwa wie John seinen Henry, und der macht einen kleine Haufen in einen oeffentlichen Sandkasten, dann musst du, wenn du dabei erwischt wirst als Halter, mit einer Ordnungswidrigskeit Busse rechnen. Zu Recht.
Wenn du einen Rafeiro hast, so wie ich, und der macht einen 10 mal groesseren Haufen, wird es dadurch nicht teurer.
Und ob du einen, oder 10 ausraubst, ist echt egal, der Raub an sich wird bestraft.
Es ist kein Casino, wo man fuer mehr Gewinn mehr Risiko eingeht.
Es ist das Gesetz, und da ist es egal wieviel du klaust, wenn du klaust.
Ex-Stubenhocker #157894, 18. Januar 2016, um 23:42
Schon im Fall Hoeneß läßt sich leicht erkennen, wie unterschiedliche Strafen bei Steuerhinterziehungen zustande kommen.
Denn nach Dumbas "Logik" müsste es doch egal sein, wieviele Steuern jemand hinterzieht, die Strafe wäre immer die gleiche.
Irrtum !
georgbest, 18. Januar 2016, um 23:46
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 23:47
Mal ein beispiel aus dem stgb. Ich denke, das dürfte dumba überzeugen:
"249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
Die Rechtsprechung nimmt einen minder schweren fall an, wenn "wenig" gewalt angewandt wird und/oder eine geringwertige sache geraubt wird.
Dumba, 18. Januar 2016, um 23:47
Ja, das habe ich auch so nicht gesagt, aber du hast es so gelesen.
Die Strafe richtet sich nicht nach der Hoehe alleine. Es ist egal ob 1Million oder 40 Millionen, aber 100 Euro werden anders behandlt.
Hoechststrafe gibt es nur bei Uneinsichtigkeit, oder Unwillen den Schaden zu beheben.
Dies war nicht der Fall.
Ulli hat schon vor dem Prozess, und im Prozess seine Willigkeit kundgetan.
Normalerweise haette er eine heftige Bewaehrungsstrafe bekommen.
Aber der Richter war hart, und es haette angefochten werden koennen, aber Ulli wollte dies nicht.
Er wollte einen Schluss strich. Hat er bekommen.
Und Anfang Februar faehrt er wieder in den Urlaub, wenn er will.
Dumba, 18. Januar 2016, um 23:48
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2016, um 23:48
Minder schwer waere also nur einen zu berauben, bei 20 Menschen ist es dann nicht mehr minder Schwer?
AOS, denk nach.
Kartenvernichter, 18. Januar 2016, um 23:49
Hat da wieder einer eine Leiche aus dem Keller geholt, weil er sonst nichts zum kotzen hat?
Manchmal wäre mir ein sympathischer Krimineller lieber als ein unsympathischer Nichtkrimineller
georgbest, 18. Januar 2016, um 23:51
... du solltest mal endlich anfangen nachzudenken, statt ständig so einen blödsinn von dir zu geben.
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:03
Fast Johnny. Lebenslaenglcih wird nicht mehrfach verhaengt.
Falls jemand nach 15 Jahren frei kommt, dann nur um den Rest der Strafe in Freiheit zu verbuessen. Klingt doof?
Ist aber so.
Und wnn du ein Verbrechen begehst, und dabei noch ein paar andere, wird immer nur die schwerwiegendste Tat bestraft.
Also du klaust ein Auto, und begehst dann einen Raubueberfall.
Du bekommst X Jahre fuer den Raubueberfall, das geklaute Auto wird dir nicht angerechnet.
Wenn du einbrichst, und dann nur das Tablet klaust, aber das Handy liegen laesst, wird deine Strafe nicht geringer, und solltest du den TV auch noch mitnehmen, wird die Strafe nicht hoeher.
Ex-Stubenhocker #186, 19. Januar 2016, um 00:08
Ich denke mal, es gibt da schon Unterschiede. Immerhin gibt es bei uns eine vernünftige und logische Obergrenze, nämlich lebenslänglich. Sicher mit oder ohne vorzeitiger Entlassung, aber nicht 4 mal lebenslänglich wie in den USA oder auch mehrere 100 Jahre. Und vor allem keine unmenschlichen Körperstrafen.
Unser Rechtssystem kann sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen, meine ich. Alles, was hier diskutiert wird, sind doch individuelle Auffassungen, die natürlich differieren.
Dass mein Mops für seinen Haufen das gleiche zahlen müsste - was natürlich für einen Kulturmops sowieso nicht in Frage kommt - wie dein Rafeiro, Dumba - finde ich in Ordnung. Nicht in Ordnung wäre es aber, dieses Prinzip auf das Vergehen des Diebstahls zu übertragen oder der Körperverletzung.
Ex-Stubenhocker #161118, 19. Januar 2016, um 00:09
dagwood
ich habe nur geschrieben was da stand.
seite 78 beitrag 7 es stand vor 9 std jetzt steht vor 10 stunden ,oder habe da was faLsches gesehen????
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:11
John, wenn ein grosser Mann dich verpruegelt, bekommt er keine hoehere Strafe weil es ein grosser Mann war, ein kleiner Mann bekommt die gleiche Strafe.
Egal ob der eine dir alle Rippen bricht, und der andere bloss 5 Rippen.
Ist voellig egal vor Gericht.
Ex-Stubenhocker #186, 19. Januar 2016, um 00:12
zuletzt bearbeitet am 19. Januar 2016, um 00:13
JETZT steht da auch "vor 10 Stunden". Die Zeit läuft dahin und manchmal können wir ihr folgen, manchmal nicht. Dann bleiben wir - geistig - stehen. Na Johnny, zufrieden mit dem Plauderton?
georgbest, 19. Januar 2016, um 00:13
... dumba hat von juristerei so viel ahnung wie die kuh vom sonntag.
Ex-Stubenhocker #183243, 19. Januar 2016, um 00:14
dumba, Du hast Dich verrannt.schlaf mal drüber.
Einige Deiner Annahmen sind schlichtweg falsch.
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:14
Ich unterhalte mich selten mit Kuehen uber Wochentage, da hast du mir etwas vorraus.
Ex-Stubenhocker #186, 19. Januar 2016, um 00:15
Dumba, ganz so stimmt das nun nicht. Die Schwere der Verletzungen ist durchaus ein sehr maßgeblicher Faktor. Und eine etwaige Hilflosigkeit des Opfers ebenfalls.
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:16
Denke ich nicht:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/steuerstrafverfahren-strafzumessung.html
georgbest, 19. Januar 2016, um 00:16
... aber du erzählst hier wie der blinde von den farben.
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:16
zuletzt bearbeitet am 19. Januar 2016, um 00:17
Ja John, aber 5 Rippen reicht fuer das Hoechstmass der Strafe, danach wird nicht extra mehr verhaengt.
Dumba, 19. Januar 2016, um 00:17
zuletzt bearbeitet am 19. Januar 2016, um 00:17
Mach dich schlau Volker, komm morgen wieder.