Kudki, 03. Mai 2015, um 17:42
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 17:43
Und woher wollt Ihr beurteilen, ob aus Einer Ohrfeige mehr wird??? Jeder ist der Meinung sich bei der kleinsten Kleinigkeit einzumischen und vergesst dabei womöglich andere eigene Dinge. Ich kenne eine Mutter die ihre Tochter zwar nicht geschlagen, aber dafür seelisch damit zu Grunde gerichtet hat, weil sie auf biegen und brechen ins Gymnasium sollte! Das ist also nicht so schlimm wie eine Ohrfeige, die nach 2 Tagen vergessen ist??? Oder Kinder die gewaltfrei erzogen werden, aber dafür Gewaltspiele am PC spielen dürfen oder gewalttätige Filme mit den Eltern schauen, gezwungen werden Hobbys nachzugehen, wo sie gar nicht wollen?
Ich weiß nicht ... Ja dann bin ich wohl verkehrt erzogen
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 17:45
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 17:45
Gewalt, insbesondere an kindern, ist für mich mit analphabetentum der seele gleichzusetzen. Da erübrigt sich für mich jede weitere diskussion!
Ex-Stubenhocker #186, 03. Mai 2015, um 17:46
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 17:50
Husumerjung "Vom Massenmord zur Ohrfeige", so absurd? Nicht unbedingt, wenn man sich einen Begriff wie menschliches Handeln als Richtschnur nimmt und sein Denken - und natürlich, was schwerer ist - auch das Handeln danach ausrichtet!
Kudki, natürlich hast du Recht, gerade mit dem oft unmenschlichen Leistungsdruck - oder der absoluten Gleichgültigkeit - dem Kinder ausgesetzt sind. Doch kann man alle Probleme gleichzeitig lösen? Wird ein Fehler dadurch ungeschehen, dass man auf einen anderen hinweist? Hier geht es nun einmal jetzt um körperliche Gewalt und die ist zu verurteilen, oder nicht? Wären wir uns darüber einig, könnten wir ja Lösungen suchen, wie Kinder richtig zu erziehen sind!
Kudki, 03. Mai 2015, um 17:46
John bei dieser Ausführung mit den Unterschieden Stimme ich Dir komplett zu! So ähnlich habe ich es auch gemeint! Aber selbst diese Ansicht ist Wahrscheinlich verkehrt...
Bine60, 03. Mai 2015, um 17:47
ich habe einige links zu dem thema eingestellt.
vito, du brauchst halt weniger worte, um es auf den punkt zu bringen.
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 17:49
.;)
Kudki, 03. Mai 2015, um 17:50
Wieder dieses schwarz weiß denken... Gewalt ist nicht gleich Gewalt aber egal... Es ist sicherlich richtig was ihr sagt und denkt, aber in manchen Situationen wie von John aufgeführt nicht immer gleich mit Gesetzen
Kudki, 03. Mai 2015, um 17:52
In meinen Augen übertrieben... Nun sollten sich aber die Gemüter beruhigen
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 17:56
Der schulbesuch ist gewaltanwendung und dann noch per definition, hagenstein? Was für einen gewaltbegriff vertrittst du eigentlich?
Kudki, 03. Mai 2015, um 17:57
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 17:58
Danke Hagenstein und das ist das Problem... Selbst wenn man Gegen Gewalt ist, dies auch betont, aber dann sagt, das eine Ohrfeige keine seelische Gewalt ist, wird man mit denjenigen gleichgestellt, die Kinder verprügeln oder misshandeln... Wie traurig doch diese Sichtet ist.
Ex-Stubenhocker #186, 03. Mai 2015, um 17:58
Kudki, bleiben wir doch bei der Praxis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo eine Mutter oder einen Vater gibt, dem das Sorgerecht für die Kinder entzogen wurde, weil er von jemand wegen einer Ohrfeige angezeigt wurde. Ich habe auch als Lehrer noch keine raufenden Schüler der Polizei gemeldet. Und der 4-jährige Lukas, der meine 2 1/2-jährige Enkelin an den Haaren gezogen hat, wird von mir, wenn ich ihn einmal persönlich treffe, zwar umgespitzt in den Erdboden gehauen (wie ich das genau mache, weiß ich noch nicht), aber er wird sicher weder körperliche Gewalt von mir befürchten müssen noch eine Anzeige bei der Polizei.^^
Doch alleine das Bewusstsein, dass jede Form der Gewalt - unter bestimmten Umständen natürlich - als Straftat verfolgt werden kann (gilt, wenn ich mich nicht irre, auch für nachzuweisende seelische Gewalt) ist doch etwas Wert.
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 17:59
Ich verstehe mich als mensch und brauche daher keine definition, um zu erkennen, was sich als gewalt gegen kinder darstellt.
Kudki, 03. Mai 2015, um 18:00
Melissa Für darfst ruhig öffentlich kundtun das Du mir deswegen die "Freundschaft " kündigst ;-) ich habe damit kein Problem.... Vielleicht wollen mich wieder welche sperren oder ebenso löschen... Dann auf... Nur zu
Ex-Stubenhocker #186, 03. Mai 2015, um 18:02
Hagenstein meint vielleicht "Nötigung". Wenn ein Schüler zwangsweise in die Schule gebracht wird, so ist das Nötigung?!
Dann wäre aber auch die gesamte Schulpflicht an sich Nötigung. Interessant?! Wenn das hier das neue Thema wird, komme ich nie mehr zum Skatspielen! ^^
Kudki, 03. Mai 2015, um 18:03
John ich habe dieses Bewusstsein... Was einige allerdings nicht begreifen, da ich es nämlich nur in einem bestimmten Rahmen - Deine Beispiele - sehe... Nun dann ist es halt so.
Ex-Stubenhocker #186, 03. Mai 2015, um 18:09
Auch - oder vielleicht gerade - als langjähriger Lehrer will ich dir, Hagenstein, erstmal gar nicht widersprechen. Doch in welcher anderen Form kannst du dir SchulPFLICHT denn vorstellen?
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 18:10
Na, hagenstein, dann übt ja jeder arbeitgeber kraft seines direktionsrechts gewalt gegenüber seinem arbeitnehmer aus. Dann werden wir es kraft dieser erkenntnis morgen wohl mit vielen strafanzeigen zu tun haben.
Im ernst: Die eltern sind nach den schulgesetzen verpflichtet, für den schulbesuch ihrer kinder sorge zu tragen. Die eltern sind bis zur volljährigkeit der kinder erziehungsberechtigt, sodass insoweit das selbstbestimmungsrecht der kinder tangiert ist - aber doch sicherlich im interesse des kindeswohls.
Eltern sind hingegen nicht berechtigt, ihre kinder zur schule zu prügeln.
Ex-Stubenhocker #172322, 03. Mai 2015, um 18:11
Bleib dabei,zumindest zu meiner Zeit tat auch mal ne Backpfeife gut,wenn man Muttern oder Vatern zu viel geärgert hat und draußen in der Sandkiste gabs eh oft was aufs M... Ich weiß nicht wie das heute abläuft,da ich keine Kiddis habe,aber einige Kinder benehmen sich,ums mal drastisch zu sagen,unter aller Sau! Wo das wohl herkommt....?
Ex-Stubenhocker #173609, 03. Mai 2015, um 18:18
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 18:20
Gesetze können selbstverständlich geändert werden. Hagenstein, du müsstest sogar so weit gehen, dass die schulpflicht gegen das grundgesetz verstößt, da sie nach deiner auffassung persönlichkeitsrechte der kinder und damit Art. 2 des grundgesetzes verletzt. Es wird sich bestimmt auch ein jurist finden, der diese auffassung vertritt. Spätestens beim bundesverfassungsgericht würde eine solche klage allerdings heiterkeit auslösen.
Bine60, 03. Mai 2015, um 18:19
zuletzt bearbeitet am 03. Mai 2015, um 18:20
budgy,
ich krieg hier grad eine krise nach der anderen.
dass kinder heute so "ticken" wie sie es tun,
liegt nicht daran, dass sie keine "backpfeifen" bekommen,
sondern daran, dass die eltern so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, dass sie ihre kinder vergessen.
kinder, die in einem liebevollen zuhause aufwachsen, in dem ihnen zugehört wird, in dem ihnen verbal grenzen aufgezeigt werden ( und das kann sehr früh verbal geschehen, denn kinder verstehen ALLES was ihnen gesagt wird schon BEVOR sie das sprechen erlernt haben),
die als KLEINER MENSCH wahrgenommen werden, der verletzlich ist,werden in den allermeisten fällen zu mündigen erwachsenen, wenn sie gute VORBILDER haben.