Vicious_Hank, 21. Oktober 2024, um 18:42
Prinzipiell ist das im Rahmen des § 29 Grundgesetz schon möglich.
Distel, 21. Oktober 2024, um 19:44
Dann wäre es aber kein Länderübergreifendes Parlament, sondern eine Neugliederung der Bundesländer, sie würden also gänzlich ihre Souveränität aufgeben. Bremen und Niedersachsen z.B. konnten sich nicht einigen.
Bremer1969, 21. Oktober 2024, um 19:55
Das ist ja noch mal wieder was anderes, geht ja nicht um Zusammenlegung der Bundesländer, sondern eher um eine zeitlich begrenzte gemeinsame Regierung, wenn ich die Frage richtig interpretiere. Mag vielleicht theoretisch möglich sein, wird so aber nie passieren.
Papillon1, 21. Oktober 2024, um 20:53
Ich denke, dass die Ausgangsfrage wohl seinen Grund in der Haltung von Wagenknecht hat, die systemwidrig darauf Wert legt, dass Regierungen in den drei Ost-Ländern, in denen jüngst gewählt wurde, sich zu bundespolitischen Themenstellungen positionieren, und zwar im Sinne des BSW.
Gleichwohl ergeben länderübergreifende Koalitionsvereinbarungen keinerlei Sinn, denn es gibt ja kein gemeinsames Gesetzgebungsorgan und auch keine gemeinsame Exekutive dieser drei Bundesländer.
Koalitionsvereinbarungen bestimmen die Leitplanken der Politik der Regierungskoalition während der jeweiligen Legislaturperiode, und dem ist immanent, dass sich sich die zu treffenden Vereinbarungen auch nur auf das jeweilige Bundesland und der damit verbundenen Kompetenzordnung beziehen können.
Betty_Boo, 21. Oktober 2024, um 21:07
Ist nur ein Gedankenspiel.
Sollten es die Parteien nicht schaffen einen Koalitionsvertrag auszuhandeln, dann machen sie was?
Neuwahlen bis zum Abwinken, oder eine Minderheitenregierung?
Gibt doch sicher mehr als ständig diese 2 Optionen zu bedienen.
Papillon1, 21. Oktober 2024, um 21:43
Es gibt noch die Möglichkeit der Toalition. Im Unterschied zu einer klassischen Minderheitenregierung, bei der der Regierungschef versucht, mit wechselnden Mehrheiten zu regieren, toleriert bei einer Toalition eine Partei die Regierungspolitik, ohne hierbei in die Regierung einzutreten und ohne eine Koalitionsvereinbarung zu schließen.
Betty_Boo, 21. Oktober 2024, um 21:55
Aha, Danke
Klingt auch spannend. Werde ich mich mal belesen.
Cabeza_Doble, 21. Oktober 2024, um 22:04
zuletzt bearbeitet am 22. Oktober 2024, um 11:22
Wobei das alles ja an den Mehrheitsverhältnissen nicht viel ändern würde.
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass z.B. das BSW von seinen Forderungen abrückt.Nicht für eine Koalition und schon gar nicht für eine Tolerierung, wo letztlich noch nicht mal Ministerposten und die damit verbundenen Machtpostionen herausspringen würden.Und die CDU in Thüringen schafft es genauso wenig über ihren Schatten zu springen und der in dem Bundesland doch eigentlich kreuzbraven Linkspartei eine Zusammenarbeit anzubieten.
Nachtrag:
Gerade in Thüringen verstehe ich die CDU überhaupt nicht. Dort wäre ein regierungsfähiges Bündnis ohne BSW oder gar AfD ja locker möglich. Die Linkspartei unter Ramelow tritt in Thüringen doch sehr gemäßigt auf.Schon Linke und CDU gemeinsam haben die Mehrheit der Sitze, käme noch die SPD hinzu, wäre es sogar noch deutlicher. Warum die CDU stattdessen lieber mit dem weit schwierigeren Partner BSW koalieren möchte, will mir nicht in den Kopf. Und eigentlich kann man hier nicht mal das sonst so beliebte SED-Argument heranziehen. Denn S.W. war in der SED, Ramelow hingegen nie.
Und Herr Merz mit seinem Unvereinbarkeitsbeschluss würde auch nicht das Gesicht verlieren. Es würde ihm doch niemand Wortbruch oder sowas Ähnliches unterstellen, wenn er einfach darauf verweist, dass nun mal auf Länderebene andere Gesetzmäßigkeiten gelten als im Bund. Und einem Herrn Ramelow, der als Ministerpräsident immer eine gute Figur gemacht und stets grundgesetzkonform regiert hat, kann wohl niemand Radikalismus unterstellen.