Bernadette, 09. März 2017, um 15:46
Volkempfindungen gibt es wohl. Aber das Maß der "Gesundheit" dessen unterliegt unterschiedlichen Gesichtspunkten.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 15:49
Falsch. Was das gesunde Volksempfinden ausmacht und wem es dient, hat in Deutschland Tradition, die sich offenbar leider immer noch nicht überlebt hat.
Bernadette, 09. März 2017, um 15:54
... die Ewiggestrigen entwickeln sich (vielleicht) auch noch.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 16:04
Sofern es in Vergessenheit geraten sein sollte:
§ 2 des deutschen Strafgesetzbuches in der Fassung aus dem Jahre 1935:
"Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient."
Damit wurde den Gerichten der notwendige Ermessensspielraum eingeräumt, um der NS-Ideologie auch strafrechtlich Geltung zu verschaffen.
Bernadette, 09. März 2017, um 16:10
Danke. Ich gebe zu, leichtfertig und ohne Hintergedanken oben von "Volkempfindungen gibt es wohl. Aber das Maß der "Gesundheit" dessen unterliegt unterschiedlichen Gesichtspunkten" geschrieben zu haben. Unnötig zu erwähnen, dass ich dem eine andere Bedeutung zumessen wollte.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 17:26
Palerider, ich weiss nun nicht genau ob Du mich nicht verstehen willst oder kannst. Es ist doch ganz einfach.
Das bestehende Recht ist das, aufgrund dessen der Richter urteilte. Hier ist dieser Richter eindeutig im oberen Strafmaß gewesen, einige meinen sogar darüber hinaus geschossen und wollen ihm da Versagen oder Populismus nachsagen.
Gäbe es nun ein Gesetz, dass explizit Strassenrennen zur Straftat erklärt und teilnehmende Fahrer im Fall der Tötung als Mörder bewertet, was ein Strafmaß X zufolge hätte, dann hätte sich der Richter an diesem Gesetz orientieren können und wäre wohl kaum als Populist bezeichnet worden.
Ein solches Gesetz gibt es aber nicht. Ebensowenig ein Gesetz, dass einen betrunkenen oder unter Drogen stehen Fahrer zum Mörder und sein Fahrzeug zur Mordwaffe erklärt, wenn er jemanden totfährt. Das ist dann immer anhand des Einzelfalles durch den Richter zu bewerten.
Anders ist es wenn jemand absichtlich, geplant und im geistigen Vollbesitz einen andern Menschen überfährt. Dann ist er ein Mörder und sein Fahrzeug die Mordwaffe.
Ich bin nun der Meinung, wer sich betrunken oder unter Drogen stehend an das Steuer eines Fahrzeuges setzt, oder an Autorennen in Innenstädten teilnimmt, tut das vorsätzlich. Es wird ihn ja wohl niemand mit Gewalt dazu gezwungen haben. Und wenn er dabei jemanden tötet, ist er, für mich, ein Mörder.
Ich fände gut, wenn der Gesetztgeber dies auch so sehen und entsprechend handeln würde.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 17:31
Palerider
Meine Frau läßt fragen, ob diese Jungs, Deiner Meinung nach, eher auf Kosten der Angehörigen des Opfers, ein neus Auto bekommen sollten, anstatt einer harten Betrafung?
Bernadette, 09. März 2017, um 17:33
Wie pietät- und niveaulos...
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 17:43
Tja, möglicherweise. Aber möglicherweise ist ebenfalls pität und niveaulos dem Richter Populismus zu unterstellen, der ein Urteil fällt dass den Angehörigen einen Hauch von Gerechtigkeit vermittelt.
Bernadette, 09. März 2017, um 17:53
Offenbar scheinen die Begrifflichkeiten "Niveau" und "Pietät" Dir fremd zu sein. Von daher solltest Du es vermeiden, sie zu verwenden. Es wirkt dümmlich.
Dottir, 09. März 2017, um 17:58
geschmacklosigkeit scheint in der familie normal....in wort und gedanken auf jeden fall. aber cooler trick, für derartige posts immer die frau vorschieben.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 17:58
Ich versichere Dir, Du liegst falsch.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 18:00
Bitte ploppi, beim Thema Geschmacklosigkeit musst Du Dich mit Deinen ..... Profilbildern nun aber wirklich raushalten.
Bernadette, 09. März 2017, um 18:02
Jetzt wird es ganz erbärmlich. Peinlich. Peinlicher. Gaga.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 18:04
... ich muss grad an Inspektor Colombo denken. Der brachte gelegentlich auch seine Frau ins Spiel, ohne dass man sie jemals zu Gesicht bekam. Damit hören die Parallelen aber auch schon auf. Anders als bei der Frau des gaga-users hatte ich bei der Frau von Colombo immer den Eindruck, dass diese klug und kultiviert ist.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 18:07
.... was für ein widerwärtiger Mensch.
Bernadette, 09. März 2017, um 18:13
... und scheinheilig.
Immerzu von Sachlichkeit palavern und die eigenen Ausfälligkeiten auf der persönlichen Ebene als Retourkutschen verkaufen wollen.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 18:23
... wie perfide, auch noch die Angehörigen der Oper vorzuschieben, um die lebenslange Freiheitsstrafe zu rechtfertigen. Es sind einzig und allein Menschen wie gaga, die Genugtuung empfinden, wenn Menschen lebenslang weggesperrt werden. Angehörige von Opfern kennen solche niederen Instinkte in der Regel nicht.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 18:28
Ja ihr scheinheiligen.
Aber mal zum Thema. Täterschutz steht nicht vor Opferschutz??
Hier ein Fall aus Eslohe.
Seit 16 Jahren wird ein Pfarrer dort von einer, mittlerweile 74 jährigen Dame, sexuell belästigt.
Nach einem Urteil des OLG Hamm muss er das nun aushalten, da diese Dame gesitesgestörrt, aber nicht gefährlich ist. Und das sogar auf seinem eigenen Grundstück oder an seinem Eigentum(Auto, Haus).
Der Mann ist psychisch am Ende, kann vielleicht bald seinen Job nicht mehr ausüben, aber die Täterin ist wichtiger. Offensichtlich...
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 18:30
zuletzt bearbeitet am 09. März 2017, um 18:34
Ach Pale, das ist doch Unsinn. Würde meine Frau oder eines meiner Kinder von solch einem Unhlod ermordet werde, würde ich sehr viel weiter gehen.
Und es gibt jede Menge Interviews über Angehörige vom Opfern, die immer wieder fast den selben satz sagen: Mein Angehöriger ist tot, aber diesr Mensch darf sein Leben einfach so weiterführen als sei nie etwas passiert.
Natürlich gibt es auch die von Dir beschriebenen
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 19:08
Du Held würdest also sehr viel weiter gehen. Tja, wenn das Gesetz nicht mehr als ein lebenslänglich hergibt, weil die Todesstrafe abgeschafft ist, muss dem Täter die gerechte Strafe anderweitig zuteil werden. Die Populisten werden applaudieren. Kommt immer gut an und ist für eine Schlagzeile in der BILD gut.
Der Klassiker in Sachen Populismus ist der Fall des Pfarrers. Kein Mensch in diesem Forum kennt die genauen Hintergründe des Rechtsstreits, sodass eine belastbare Bewertung kaum möglich ist. Ich vermute, dass es darum ging, ob die Frau gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden konnte. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der unterschiedliche Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind.
Aber solche Mühe machen sich Populisten ohnehin nicht. Diese wollen vielmehr den Einzelfall zum Anlass nehmen, um den Eindruck zu erwecken, dass aus dem Einzelfall auf das große Ganze geschlossen werden kann.
Ex-Stubenhocker #195270, 09. März 2017, um 19:15
... die AfD versucht sich grad von Typen wie Höcke etwas zu distanzieren. Also, ich bitte Dich, hage.
Ex-Stubenhocker #149419, 09. März 2017, um 19:15
zuletzt bearbeitet am 09. März 2017, um 19:17
Ach PaleRider, Du willst das wohl nicht begreifen? Würde jemand einen Angehörigen m einer Familie totfahren und dann für immer und ewig im Knast verschwinden, würde ich dies als Genugtuung empfinden die der GG mehr nicht geben kann. Bei 2 Jahren auf Bewährung und 5000 € Strafgeld, wie im Moment ca. üblich, würde ich sicher nicht sagen: ja, gut, ist halt so. Mit absoluter Sicherheit würde ich das nicht tun.
Den Fall aus Eslohe kanst Du recherchieren. Man wollte ein Unterlassungsurteil erwirken, das bei Nichtbeachtung dann weitere Schritte möglich gemacht hätte.
Am Ende hätte man die Frau sicher verwahrt, aber warum auch nicht? Sie ist schon geistesgestört, der Pfarrer aber noch nict, aber wohl bald. Das sollte man doch verhindern denke ich.